Dr. Almuth Werner

Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

Dr. Almuth Werner, Jahrgang 1972, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Göttingen sowie Italienisch an der Università per Stranieri, Perugia. Von 1997 bis 2000 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Klaus Vieweg am Institut für Recht und Technik, Universität Erlangen-Nürnberg. Dort promovierte sie zum Dr. jur. mit einer Arbeit zur Zustiftung (Nomos 2003).

Dem Referendariat am Kammergericht Berlin folgte die selbständige Anwaltstätigkeit. Von 2009 bis Ende 2013 war Frau Dr. Werner in leitender Funktion am Abbe-Institut für Stiftungswesen an der FSU Jena tätig und zugleich Schriftleiterin der „Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen“ (ZStV/Nomos). In dieser Zeit verantwortete sie inhaltlich und organisatorisch mehrfach den „Thüringer Stiftungstag“ sowie zahlreiche Thüringer Stiftungsgespräche.

Seit Januar 2014 ist Dr. Almuth Werner für die eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft in Leipzig tätig, seit Juli 2019 ist sie Partnerin.

Beratungsschwerpunkte

Rechtliche und steuerrechtliche Beratung von gemeinnützigen Körperschaften (NPO), hier insbesondere von selbständigen und unselbständigen Stiftungen sowie Vereinen und Verbänden

Beratung von Gesellschaften und Gesellschaftern, sowie von Genossenschaften

Vorbereitung und Begleitung von Organ- und Gremiensitzungen

Umstrukturierungen

Vermögensnachfolgeberatung

Kirchliche Einrichtungen

Engagement und Mitgliedschaften

Künstlervor- und Nachlässe Leipzig e.V. (Gründungsmitglied)

Deutscher Juristentag e.V.

Mitglied im Vergabeausschuss „Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung“, Bundesverband Deutscher Stiftungen

Kooperationen

Dr. Almuth Werner ist Geschäftsführerin des „Zentrum für Non Profit Recht Mitteldeutschland“ im Institut für Steuerrecht, Juristenfakultät Universität Leipzig.

Bei eureos arbeiten wir eng mit unseren Kolleginnen und Kollegen zusammen, wir begleiten Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation umfassend im Arbeits- und Sozialrecht, im IT- und Datenschutzrecht sowie im Insolvenzrecht, mit steuerlicher Beratung von Projekten und Kooperationen, der strategischen Planung, bei Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.

Lehr- und Ausbildungstätigkeit

Dr. Almuth Werner ist seit vielen Jahren an unterschiedlichen Hochschulen als Lehrbeauftragte in den Bereichen Gemeinnützigkeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Vertragsgestaltung tätig. Sie ist regelmäßige Referentin auf Fachtagungen, bei Inhouseschulungen und von Fortbildungsveranstaltungen.

Privat

erfreut sich die Mutter zweier Kinder an Kammer- und Kirchenmusik, entspannt beim Badminton oder Laufen und findet Anregung in der bildenden Kunst.

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    Kontakt

    eureos gmbh
    steuerberatungsgesellschaft
    rechtsanwaltsgesellschaft

    Gorkistraße 14
    99084 Erfurt

    Telefon: +49 (0) 361 7893 3913
    Telefax: +49 (0) 361 7893 3999

    Nikolaistraße 3 – 9 (Specks Hof)
    04109 Leipzig

    Telefon: +49 (0) 341 9999 2120
    Telefax: +49 (0) 341 9999 2121

    a.werner@eureos.de

    Newsbeiträge von Dr. Almuth Werner

    Das Zuwendungsempfängerregister ist online

    Seit dem 31. Januar 2024 ist das bundesweite zentrale Onlineregister für die öffentliche Nutzung freigeschaltet. Es enthält diejenigen Körperschaften, die als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung gelten, d. h. die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.

    14.03.2024

    Besteuerung der öffentlichen Hand und NPOs

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für eigenmächtige Gehaltsänderung

    Das OLG Brandenburg hatte in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2024 – 7 U 2/23 – über Schadensersatzansprüche einer GmbH gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer zu entscheiden, der eigenmächtig über mehrere Jahre hinweg Einmalzahlungen an sich anwies, weil er sein Geschäftsführergehalt für unangemessen niedrig empfand.

    15.02.2024

    Gesellschaftsrecht

    Ausgezeichnet – eureos erhält TOP-Platzierung im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024

    Als „multidisziplinäre Vorzeigekanzlei in Ostdeutschland“ wird eureos im Branchenhandbuch des renommierten JUVE-Fachverlags mit drei Sternen ausgezeichnet.

    02.11.2023

    Erneute Mitarbeit von RAin Dr. Almuth Werner und RA/StB Dr. Ralph Bartmuß: 3. Auflage des Kommentars „Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht“ erscheint im Nomos-Verlag

    Im Oktober 2023 veröffentlichte der Nomos-Verlag in Kooperation mit dem IDW Verlag die nunmehr dritte Auflage des Kommentars, der sich als einziger Kommentar ausführlich und ausschließlich dem Steuerrecht gemeinnütziger Körperschaften widmet.

    25.10.2023

    Stillleben und verborgene Orte – 3. Erfurter Kunstabend in der thüringischen eureos-Niederlassung

    Am 17. Oktober 2023 eröffnete der Fotokünstler Marcel Krummrich in unseren Erfurter Räumlichkeiten seine neue Ausstellung Still Leben.

    19.10.2023

    Anspruch eines Vereinsmitglieds auf Herausgabe der Mitgliederliste samt E-Mail-Adressen

    Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 26. April 2023 - 8 U 94/22, dass ein Vereinsmitglied gegen den Verein Anspruch auf Übermittlung einer Mitgliederliste samt E-Mail-Adressen der Mitglieder hat. Dem stünde auch der Datenschutz nicht entgegen.

    04.10.2023

    Stiftungs- und Verbandsrecht

    Erfurt ist UNESCO-Weltkulturerbe!

    Nach jahrelanger Vorarbeit hat die UNESCO das jüdisch-mittelalterliche Erbe der Thüringer Landeshauptstadt zum Teil des Kulturerbes der Menschheit erklärt. Die Freude darüber ist nicht nur am fünften eureos-Standort groß.

    21.09.2023

    eureos unternimmt kulturelle und kulinarische Reise in das Saale-Unstrut Gebiet

    Unser diesjähriger Betriebsausflug führte die eureos-Mitarbeiter nach Sachsen-Anhalt.

    28.08.2023

    Tod des Alleingesellschafters – Folgen für die Erben und die GmbH bei ungeregelter Nachfolge

    Das Berliner Kammergericht hat die Bedeutung der Gesellschafterliste als Legitimationsgrundlage betont – und zwar auch für die Erben eines GmbH-Gesellschafters. Eine ungeregelte Nachfolge erzeugt Unsicherheiten und Konflikte. Unbekannte Erben, die von einem Nachlasspfleger vertreten werden, können durch die Bestellung eines Notgeschäftsführers nicht unmittelbar in eigenen Rechten beschwert sein.

    17.08.2023

    Gesellschaftsrecht

    GmbH & Co. KG: Haftung des Geschäftsführers der geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH für Schaden der KG

    Der Geschäftsführer einer Kommanditisten-GmbH haftet bei sorgfaltswidriger Geschäftsführung für den entstandenen Schaden der Kommanditgesellschaft auch dann, wenn diese Geschäftsführung nicht die alleinige oder wesentliche Aufgabe der GmbH ist. Es besteht die Pflicht zur Geschäftsführung im Ganzen – eine abweichende Ressortzuteilung ändert daher nichts an der Überwachungspflicht.

    21.07.2023

    Gesellschaftsrecht

    eureos erneut von FOCUS Money als „Platzhirsch“ ausgezeichnet

    In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FOCUS Money wird eureos wieder als TOP Steuerberater 2023 für die „umfassende Beratung auf höchstem Niveau“ von Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen ausgezeichnet.

    09.06.2023

    Inspirationen und neue Blickwinkel – eureos lud zum 2. Erfurter Kunstabend mit Franziska Reinbothe

    Am 2. März 2023 folgten zahlreiche Mandanten, Netzwerkpartner und Interessierte unserer Einladung zum 2. Erfurter Kunstabend.

    10.03.2023

    Endlich: Gesetzliche Grundlage für elektronische und hybride Versammlungen bzw. Organsitzungen für Vereine und Stiftungen ist beschlossen

    Der § 32 BGB (Mitgliederversammlung, Beschlussfassung) ist um einen eigenen Absatz ergänzt worden. Er ermöglicht die Beschlussfassung umfassend in modernen Kommunikationsformen ohne weitere Satzungsgrundlage. Die gesetzliche Regelung geht im Interesse der Praxis deutlich über den Gesetzentwurf aus dem Jahr 2022 hinaus. Auf Stiftungen findet die Regelung über eine Verweisungsnorm Anwendung.

    21.02.2023

    Stiftungs- und Verbandsrecht

    Update: Reform des Stiftungszivilrechts und Novellierung der Landesstiftungsgesetze

    Zum 1. Juli 2023 tritt das reformierte materielle Stiftungszivilrecht der §§ 80 ff. BGB in Kraft. Wegen der Übernahme zahlreicher Regelungsbereiche aus den derzeitigen Landesstiftungsgesetzen in das BGB sind auch die Länder in der Pflicht, die Landesstiftungsgesetze neu zu fassen. Vier Stiftungsgesetze liegen (z. T. im Entwurf) vor. Stiftungen sind weiterhin angehalten, ihre Satzungen zu prüfen.

    20.12.2022

    Erneute Empfehlung – eureos erhält Auszeichnung im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023

    Als eine der „führenden Adressen Mitteldeutschlands“ wird eureos im Branchenhandbuch des renommierten JUVE-Fachverlags mit drei Sternen ausgezeichnet.

    03.11.2022

    Engagement an unserem Standort in Erfurt – eureos wird Mitglied in der Kaufmänner Gesellschaft e. V.

    Die über 650 Jahre alte Kaufmannskirche, zentral gelegen am Erfurter Anger, ist seit jeher spiritueller Ort und Begegnungsstätte von Erfurter Kaufleuten mit der Stadtgesellschaft. An diese Tradition knüpft der Verein Kaufmänner Gesellschaft e. V. an. Als aktives Mitglied unterstützt eureos künftig die Förderung von Kunst und Kultur auch in Thüringen.

    12.10.2022

    Neu: Online-Gründung einer GmbH

    Mit der Digitalisierungsrichtlinie (2019/1151/EU) des Europäischen Parlaments wurde das Ziel verfolgt, mittels Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren wirtschaftliche Aktivitäten einfacher, rascher und mit Blick auf Kosten und Zeit effizienter zu gestalten. Dazu gehört im Gesellschaftsrecht die Gründung einer Gesellschaft oder die Einrichtung einer Zweigniederlassung einer Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat. Der Gesetzgeber hat mit Art. 20 des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vom 5. Juli 2021 (BGBl. I Seite 3338) den § 2 Abs. 3 GmbHG n.F. eingeführt. Damit sind ab 1. August 2022 Bargründungen einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) online möglich.

    19.07.2022

    Ergänzung des § 32 BGB geplant: Ermöglichung digitaler Organsitzungen von Vereinen und Stiftungen

    Organsitzungen von Vereinen und Stiftungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers auch nach dem Auslaufen der pandemiebedingten Sonderregelungen des GesRuaCOVBekG zum 31. August 2022 in Form von Videokonferenzen durchgeführt werden können, ohne dass es hierfür einer entsprechenden Satzungsgrundlage bedarf (BT-Drucksache 20/2532 vom 1. Juli 2022).

    19.07.2022

    Kunstausstellung „Mind the artist“ in der eureos-Niederlassung in Erfurt eröffnet

    Mit ausgewählten Werken der Künstlerin Franziska Reinbothe fand am 13. Januar 2022 ein Kunstabend in den Räumlichkeiten der neuen eureos-Niederlassung in Erfurt statt. Die Gäste erlebten einen faszinierenden Einblick in die starke und herausfordernde Kunst der Leipziger Künstlerin.

    25.01.2022

    JUVE Fachverlag zeichnet eureos im Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 aus

    Im aktuellen „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022“ wird eureos in der Marktregion Ost mit drei Sternen ausgezeichnet und verbessert damit seine Position im Ranking eines der wichtigsten Referenzwerke des deutschen Anwaltsmarkts.

    03.11.2021

    eureos eröffnet Niederlassung in Erfurt

    Nach vielen Jahren des Engagements in Thüringen eröffnet eureos am 1. November 2021 eine eigene Niederlassung in Erfurt und baut damit die Präsenz in Mitteldeutschland kontinuierlich aus. Nach Standorten in Leipzig, Dresden, Chemnitz und Magdeburg ist Erfurt die fünfte eureos-Niederlassung.

    28.10.2021

    Berater im Fokus – Dr. Almuth Werner

    Rechtsanwältin Dr. Almuth Werner ist eureos-Expertin für die rechtliche und steuerrechtliche Beratung von gemeinnützigen Körperschaften (NPO). Privat schlägt ihr Herz für die Kultur.

    26.10.2021

    Anerkennung einer ausländischen Stiftung – Die Versagung kann einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten begründen

    Grundsätzlich ist für die Anerkennung des Gemeinnützigkeitsstatus ausländischen Rechts das (innerstaatliche) deutsche Recht maßgebend. Die Nichtanerkennung einer ausländischen Satzung, nur aus dem Grund, diese entspreche nicht dem Wortlaut der steuerlichen Mustersatzung (§ 60 Abs. 1 S. 1 AO), während sie materiell jedoch vergleichbare Feststellungen enthält, stellt eine (mittelbare) Diskriminierung dar und somit einen Eingriff in die unionsrechtlichen Grundfreiheiten.

    26.04.2021

    Zu den Rechten eines Gesellschafters nach Streichung aus der Gesellschafterliste

    Gemäß § 16 Abs. 1 GmbHG gilt nur derjenige als Inhaber eines Geschäftsanteils, der als solcher in der Gesellschafterliste (Handelsregister) eingetragen ist. Gleichwohl darf ein Gesellschafter, dessen Anteil eingezogen wurde, den Beschluss auch dann anfechten, wenn er zwischenzeitlich aus der Gesellschafterliste gestrichen wurde. Für andere Beschlüsse gilt dies jedoch nicht. Mit der Abgrenzung zwischen den verschiedenen Fällen der Beschlussanfechtung hat sich der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2021 – AZ: II ZR 391/18 – befasst.

    26.03.2021

    Digitalisierungsfortschritt in Deutschland: Ab Sommer 2022 GmbH-Gründungen vom eigenen Schreibtisch möglich

    Das Bundeskabinett hat am 10. Februar 2021 einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem die Gründung einer GmbH im Online-Verfahren möglich werden soll. Zudem sieht der Gesetzentwurf eine Digitalisierung der dazu erforderlichen Notartätigkeit vor. Auch sollen Bekanntmachungen und Offenlegungen von GmbHs in Zukunft rein online erfolgen können. Dies gilt auch für Rechnungslegungsunterlagen. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung der Justiz.

    19.02.2021

    BGH: Verwertung eines Geschäftsanteils bei Ausschluss eines Gesellschafters im Fall fehlender Einlage

    Der Gesellschafter einer GmbH kann aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, auch wenn er seine bereits fällig gestellte Einlage noch nicht vollständig erbracht hat. Es ist nicht erforderlich, dass zeitgleich mit dem Ausschluss des Gesellschafters ein Beschluss über die Verwertung seines Geschäftsanteils gefasst werden muss.

    14.12.2020

    eureos begleitet Unternehmensverkauf der klopfer datennetzwerk gmbh

    Die klopfer datennetzwerk gmbh ist ein mittelständiger, herstellerunabhängiger IT-Dienstleister, der sich auf die Realisierung komplexer IT-Infrastrukturen, Consulting-, Support- und Entwicklungsleistungen spezialisiert hat. eureos hat im Rahmen der Vorbereitung der Veräußerung beraten und die Veräußerung des Unternehmens umfassend rechtlich und steuerlich über mehrere Monate erfolgreich begleitet.

    07.10.2020

    Geld oder Gutschein – ein Weg zur Liquiditätssicherung, aber nicht für alle

    Durch das am 14. Mai 2020 verabschiedete Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht wird Art. 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch durch einen zusätzlichen Paragraphen ergänzt.

    15.05.2020

    Corona-Soforthilfen: Antragsberechtigung wirtschaftlich tätiger gemeinnütziger Organisationen

    Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie haben längst den Nonprofit-Sektor erfasst. Viele Organisationen haben ihre finanzielle Belastungsgrenze erreicht – dabei wird das gesellschaftliche Engagement gerade jetzt mehr denn je gebraucht. Vor allem stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen gemeinnützige Akteure von den Corona-Soforthilfeprogrammen profitieren, finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen können, um die Krisenzeit zu überbrücken.

    15.05.2020

    Umgang mit Fördermitteln bei durch Corona bedingtem Ausfall von Veranstaltungen

    Nichts geht mehr im Veranstaltungsbereich. Seit Mitte März bis hinein in den Juni sind Kongresse, Bildungs- und Kulturveranstaltungen abgesagt worden. Und schon stellen sich Fragen: Wie gehen Förderer und Geförderte mit ausgefallenen Terminen um? Vor allem, wer trägt entstandene Kosten? Dürfen sich Förderer solidarisch zeigen und z. B. Kulturschaffende bzw. Kulturinstitutionen in dieser besonders schwierigen Zeit unterstützen? Was ist für Zusagen kommender Termine zu beachten?

    09.04.2020

    Organsitzungen von Stiftungen – aktuelle Besonderheiten

    Ebenso wie alle körperschaftlich organisierten Rechtsformen (Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften), müssen auch die Organe von Stiftungen derzeit überlegen, ob, wann und in welcher Form sie ihre anstehenden ordentlichen oder notwendigen außerordentlichen Organsitzungen abhalten können.

    01.04.2020

    Fristverlängerung im Umwandlungsrecht

    Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht vom 27. März 2020 (Corona-Gesetze) hat der Gesetzgeber unter anderem auch Änderungen im Umwandlungsrecht vorgenommen.

    01.04.2020

    Vertragliche Verpflichtungen in der Corona-Krise – Erleichterung (nur) für Verbraucher

    Pacta sunt servanda – Verträge müssen eingehalten werden. Daran ändert auch die Corona-Krise nichts. Nur für einige Verbraucherverträge hat jetzt der Bundestag Erleichterungen beschlossen.

    27.03.2020

    Gesetzliche Erleichterungen zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit von Gesellschaften

    Das Bundeskabinett hat heute Gesetzesänderungen beschlossen, die es Gesellschaften, Genossenschaften und Vereinen leichter machen sollen, auf die Einschränkungen durch die Corona-Krise zu reagieren. Insbesondere geht es darum, die Gesellschaften usw. handlungsfähig zu halten, wenn keine Präsenztermine mehr stattfinden können.

    23.03.2020

    Formerfordernis eines Stiftungsgeschäfts bei der Ausstattung mit Immobilien – Schriftform oder notarielle Beurkundung

    § 81 Abs.1 BGB formuliert eindeutig: Das Stiftungsgeschäft unter Lebenden bedarf der schriftlichen Form. Doch § 311b Abs. 1 S. 1 BGB fordert: Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Das OLG Köln hat nun die Anwendbarkeit des § 311b BGB auf das Stiftungsgeschäft erklärt. Was gilt – auch im Lichte der aktuellen Reformdiskussion über das BGB-Stiftungsrecht?

    10.03.2020

    Berücksichtigung von Compliance-Management-Systemen bei der Bemessung von Unternehmensbußgeldern

    Der deutsche Gesetzgeber hält für Compliance-Maßnahmen allenfalls karge Vorgaben parat, so §§ 76 I, 91 II AktG für die (interne) gesellschaftsrechtliche Compliancepflicht bzw. die Bußgeldvorschriften der §§ 130 I S.1, 9, 30 OWIG für das Außenverhältnis. Auch Urteile zur Compliance haben Seltenheitswert. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Mai 2017 (Az. 1 StR 265/16) ist nun die erste höchstrichterliche Entscheidung zum Kernbereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts ergangen – mit begrüßenswerten Folgen.

    22.01.2018

    Stiftungsexpertin Dr. Almuth Werner wird wissenschaftliche Leiterin der Leipziger Lehrgänge für Stiftungsmanagement

    Dr. Almuth Werner, Rechtsanwältin und Stiftungsexpertin bei eureos, übernimmt ab sofort gemeinsam mit Prof. Dr. Gregor Roth die wissenschaftliche Leitung der Lehrgänge für Stiftungsmanagement an der Universität Leipzig. Darüber hinaus wurde sie in eine Expertenrunde des Maecenata Instituts in Kooperation mit dem Bundesverbands Deutscher Stiftungen berufen.

    22.01.2018

    Haftung der Mitgesellschafter bei Entnahme von Gesellschaftsvermögen bei Bestehen einer Unterbilanz

    Entnimmt ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH dieser trotz Vorliegens einer Unterbilanz Vermögen, liegt darin auch dann eine verbotswidrige Auszahlung im Sinne des § 30 Abs. 1 GmbHG, wenn diese eine strafbare Untreuehandlung darstellt. Eine verbotswidrige Handlung des Gesellschafter-Geschäftsführer befreit die übrigen Gesellschafter nicht von ihrer Haftung. (OLG Hamm, Urteil vom 13.03.2017, Az. 8 U 79/16)

    09.11.2017

    Dr. Almuth Werner begleitet Gründung und Eröffnung des Internationalen Kurt-Masur-Instituts

    Mit einem großen Festwochenende vom 4. bis 5. November 2017 präsentiert sich die Stiftung Internationales Kurt-Masur-Institut (IKMI) der Öffentlichkeit, am Samstag werden die neuen Räumlichkeiten im Mendelssohn-Haus Leipzig eingeweiht.

    02.11.2017

    BGH schärft Voraussetzungen gerichtlicher Überprüfung von Stimmverboten

    Bei der Abstimmung über die Abberufung oder Kündigung eines Anstellungsvertrags aus wichtigem Grund steht das Stimmverbot des betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführers im Raum. In der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum ist im Einzelnen strittig, unter welchen Voraussetzungen der betroffene Geschäftsführer einem Stimmverbot unterliegt bzw. unter welchen Voraussetzungen der Versammlungsleiter ein Stimmverbot anzunehmen hat. Für die gerichtliche Überprüfung solcher Beschlüsse schafft der BGH mit seinem Urteil vom 04.04.2017 Az II ZR 77/16 nun Klarheit.

    23.08.2017

    Neue Compliance-Pflichten nach Geldwäschegesetz (GwG) – Abgabe von Pflichtinformationen für das Transparenzregister bereits zum 1. Oktober 2017

    Panama Papers, Briefkastenfirmen, Geldwäschestatistik – als Reaktion auf den Missbrauch des globalen Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung haben Bundestag und Bundesrat im Juni 2017 das sog. Geldwäschegesetz (GwG) beschlossen. Es ist am 26. Juni in Kraft getreten. Mit diesem eingeführt wird ein neues elektronisches Transparenzregister (§§ 18 ff.).

    10.08.2017

    Quo vadis, Stiftungsrecht? eureos diskutiert mit Fachvertretern und Stiftungen

    Bundesweit diskutieren Interessenvertretungen von Stiftungen die geplante Reform des Stiftungsrechts. eureos beleuchtete in einem Praxisseminar wesentliche Aspekte der vorgeschlagenen Änderungen.

    26.06.2017

    Kein Anspruch des Wettbewerbers bei Ausgleich von Jahresfehlbeträgen eines Kreiskrankenhauses durch den Landkreis

    Kommunale Krankenhäuser, aber auch andere kommunale Unternehmen, erhalten häufig Zuwendungen des öffentlichen Trägers, um Verluste auszugleichen. Private Wettbewerber beklagen die dadurch entstehende Wettbewerbsverzerrung.

    16.05.2017

    Thüringer Debatte zur Kulturpolitik: RA Dr. Almuth Werner referiert zu innovativen Rechtsformen für die Kultur

    Im Rahmen einer Veranstaltung der Landesgruppe Thüringen der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. am 13. Februar 2017 in Erfurt stellte Frau Dr. Werner die Vor- und Nachteile innovativer Rechtsformen für regionale und überregionale Kulturprojekte dar.

    28.03.2017

    Endlich Klarheit für wirtschaftliche Vereinstätigkeiten

    ADAC bleibt Idealverein, ADAC-Rechtsprechung des BGH bestätigt.

    15.03.2017

    Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften

    Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 14. November 2016 verfolgt das Ziel, Projekten des bürgerschaftlichen Engagements (Dorfläden, Kultureinrichtungen, Kitas, Sozialgenossenschaften oder Energievorhaben) den Zugang zu Rechtsformen der eingetragenen Genossenschaft oder des wirtschaftlichen Vereins zu erleichtern. Die Schaffung einer neuen Rechtsform „Kooperationsgesellschaft“ – die sog. UG des Genossenschaftsrechts – ein Vorstoß aus dem Jahr 2013, wird hingegen nicht weiterverfolgt.

    18.01.2017

    Dr. Almuth Werner, Rechtsanwältin der eureos gmbh, referiert bei der Thüringer Debatte zur Kulturpolitik

    Dr. Almuth Werner, Rechtsanwältin der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft, referiert am 13. Februar 2017 bei der Thüringer Debatte zur Kulturpolitik in Erfurt zum Thema „Von Genossenschaften, Zweckverbänden und gGmbHs. Innovative Rechtsformen für die Kultur.“

    04.01.2017

    Treuepflichtbedingte Zustimmungspflicht nur bei Zumutbarkeit und Erforderlichkeit der Maßnahme zur Erhaltung wesentlicher Werte oder Vermeidung erheblicher Verluste

    In seinem Urteil vom 12. April 2016, Az. II ZR 275/14 stellt der BGH klar, dass ein Gesellschafter in der Ausübung seines Stimmrechts frei ist, soweit sie ihm nicht durch Stimmverbote (etwa § 47 Abs. 4 GmbHG) untersagt ist und er die ihm durch die gesellschafterliche Treuepflicht gezogenen Grenzen einhält. Die dafür bestehenden hohen Anforderungen, welche vornehmlich an die Zustimmungspflicht zu Änderungen des Gesellschaftsvertrags gestellt werden, bestehen auch für Zustimmungspflichten zu Maßnahmen der Geschäftsführung.

    28.10.2016

    Neuerscheinung: Kommentar für das gesamte Gemeinnützigkeitsrecht im Nomos-Verlag – unter Mitarbeit von RAin Dr. Almuth Werner und RA/StB Dr. Ralph Bartmuß

    Das neue Fachbuch wird die erste Publikation sein, die sich ausschließlich und ausführlich dem Recht gemeinnütziger Organisationen widmet. Auf rund 2000 Seiten kommentieren 37 Autoren, darunter RAin Dr. Almuth Werner und RA/ StB Dr. Ralph Bartmuß, steuerliche Einzelgesetze wie die AO, das KStG, EStG, GewStG, UmwStG, ErbStG, GrStG, GrEStG, UStG/MwStSystRL, AStG, HGB und sonstige, außersteuerliche Privilegierungstatbestände.

    14.09.2016

    BGH stellt Bedingungen für die Krisenfestigkeit von Vergleichszahlungen auf

    Im Urteil des BGH vom 12. Mai 2016 (AZ: IX ZR 65/14) hat das oberste deutsche Zivilgericht Bedingungen aufgestellt, die erfüllt sein müssen, damit ein Gläubiger erhaltene Vergleichszahlungen in einer späteren Insolvenz des Schuldners behalten darf.

    12.09.2016

    Fachartikel zum Thema „Fusion von Stiftungen“

    Das Unternehmermagazin veröffentlicht in seiner aktuellen Ausgabe einen Artikel der Rechtsanwältin Dr. Almuth Werner zum Thema „Fusion von Stiftungen – Anlässe, Regelungen, Gestaltungen“.

    10.06.2015

    RAin Dr. Almuth Werner ist Kuratoriumsmitglied der SYN-Stiftung in Halle

    Seit Anfang 2015 ist RAin Dr. Almuth Werner im Kuratorium der SYN-Stiftung für Kunst, Design und Wissenschaft tätig.

    26.02.2015

    Vorbereitet in die Vorstandsnachfolge – eureos beim 3. DKB-Stiftungsforum in Leipzig

    Am 1. Oktober 2014 findet in Leipzig das 3. DKB-Stiftungsforum statt. RAin Dr. Almuth Werner, eureos-Spezialistin im Stiftungsrecht, referiert zur Frage „Wir sind neuer Vorstand – was nun?“

    18.09.2014

    Veranstaltungen mit Dr. Almuth Werner

    01.03.2024
    10:00 - 18:00
    9. Vereinsrechtstag

    Fachtagung des Vereinsrechtstag e.V., Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissenschaften

    Frankfurt am Main
    07.12.2023
    10:00 - 11:00
    Online-Seminar: Einrichtung und Betrieb einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

    Kompakt-Update zum Hinweisgeberschutzgesetz, rechtliche Anforderungen, Outsourcing - in Kooperation mit esb Rechtsanwälte Strewe & Partner mbB

    Online
    17.10.2023
    18:00 - 21:00
    Erfurt
    09.02.2021
    10:30 - 12:00
    eureos Online-Seminar: Kleine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

    Kompakt-Update zum Jahressteuergesetz 2020 und dessen Regelungen für gemeinnützige Körperschaften

    Online
    02.03.2021
    10:00 - 11:30
    Online
    20.05.2021
    09:30 - 12:30
    eureos Online-Seminar: Kleine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

    Intensiv-Update zum Jahressteuergesetz 2020 und dessen Regelungen für gemeinnützige Körperschaften

    Online
    30.11.2023
    08:30 - 13:30
    eureos-Forum: Perspektiven 2024 (Erfurt)

    Veranstaltung zum Jahresende 2023

    Erfurt
    10.03.2022
    15:00 - 18:00
    eureos Online-Seminar: Die Reform des Stiftungsrechts

    Überblick und aktueller Handlungsbedarf

    Online
    03.03.2022
    15:00 - 18:00
    eureos-Seminar: Die Reform des Stiftungsrechts

    Überblick und aktueller Handlungsbedarf

    Erfurt
    02.03.2023
    17:00 - 21:00
    2. Erfurter Kunstabend

    Ein inspirierender Abend mit der Leipziger Künstlerin Franziska Reinbothe

    Erfurt
    24.05.2022
    17:30 - 22:00
    Eröffnung unserer Niederlassung Erfurt

    Wir luden herzlich zur feierlichen Eröffnung unserer neuen Niederlassung am fünften eureos-Standort ein.

    Erfurt
    05.12.2022
    09:00 - 13:30
    eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Erfurt)

    Veranstaltung zum Jahresende 2022

    Chemnitz Dresden Magdeburg Leipzig Erfurt
    30.11.2022
    09:00 - 13:30
    eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Leipzig)

    Veranstaltung zum Jahresende 2022

    Chemnitz Dresden Magdeburg Leipzig Erfurt
    24.11.2022
    09:00 - 13:30
    eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Dresden)

    Veranstaltung zum Jahresende 2022

    Chemnitz Dresden Magdeburg Leipzig Erfurt
    22.11.2022
    09:00 - 13:30
    eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Magdeburg)

    Veranstaltung zum Jahresende 2022

    Chemnitz Dresden Magdeburg Leipzig Erfurt
    15.11.2022
    09:00 - 13:30
    eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Chemnitz)

    Veranstaltung zum Jahresende 2022

    Chemnitz Dresden Magdeburg Leipzig Erfurt

    Veröffentlichungen von Dr. Almuth Werner

    2021, Dr. Ralph Bartmuß, Dr. Almuth Werner, Wirtschaftliche Betätigung, Fehlkalkulation und Verlustausgleich bei gemeinnützigen Organisationen, DB 2021, 2583 ff.
    2020, Dr. Ralph Bartmuß, Dr. Almuth Werner, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, 2. Aufl. 2020, NOMOS Baden-Baden. Kapitel „Gemeinnützige Rechtsformen“: A. Verein. B. Stiftungen, sowie Kommentierung der §§ 60, 63 AO
    2020, Dr. Almuth Werner, Der Diskussionsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ 2018 und der Professorenentwurf zur Stiftungsrechtsreform 2020 aus Sicht der Praxis, https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fnpor%2F2020%2Fcont%2Fnpor.2020.106.1.htm&anchor=Y-300-Z-NPOR-B-2020-S-106-N-1
    2019, Dr. Ralph Bartmuß, Dr. Almuth Werner, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, Kapitel: Stiftung; Verein;, Kommentierung §§ 60,63 AO, NOMOS, 2. Auflage
    2019, Dr. Almuth Werner, Die Stiftung – Recht, Steuern, Wirtschaft, Kapitel: Nicht rechtsfähige Stiftungen, Zuwendungen an Stiftungen, NOMOS, 2. Auflage
    2018, Dr. Almuth Werner, Fälle für Anfänger im Bürgerlichen Recht, Vahlen, 13. neu bearbeitete Auflage
    2018, Dr. Almuth Werner, Sachenrecht, Vahlen, 8. Auflage
    2018, Dr. Almuth Werner, Technik und Stiftungen, Festgabe Institut für Recht und Technik, Carl Heymanns Verlag 2017, 125ff
    2017, Dr. Almuth Werner, Alle dreißig Jahre - Vorbereitung auf die Erbersatzsteuer, Unternehmermagazin 11. Special 1-2/17
    2017, Dr. Almuth Werner, Nutzung von Fondszuwächsen bei der Verwirklichung von Stiftungszwecken, Stiftung & Sponsoring 2/17, 40f.
    2017, Dr. Almuth Werner, Wie finde ich die richtige Rechtsform für mein Kulturprojekt?, https://kulturmanagement.net/beitraege/prm/39/v__d/ni__3200/index.html
    2017, Dr. Almuth Werner, Not macht erfinderisch, Die Stiftung, Ausgabe 1/17, 20
    2016, Dr. Almuth Werner, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, Kommentierung zu § 51 AO Anhang Vereine in Winheller/Geibel/Jachmann-Michel
    2015, Dr. Almuth Werner, PARADIGMA Blickwechsel, Offener Workshop zum künstlerischen Nachlass zu den zentralen Themen Räume-Rechte-Mittel; https://www.kreative-produktionsstaedte.de/files/160112_nachlass_ws_gesamt_klein.pdf
    2015, Dr. Almuth Werner, Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit - Anwendungsschreiben zu § 3 Nr. 26a und 26b EStG; ZStV, Heft 3/2015, 105 ff.
    2015, Dr. Almuth Werner, Fusion von Stiftungen; Unternehmermagazin, Heft 1-2/2015, 52
    2014, Dr. Almuth Werner, Sollen wir oder sollen wir nicht? (Zur Umwandlung von Ewigkeits- in Verbrauchsstiftungen); Die Stiftung - Magazin für das Stiftungswesen und Philanthropie, Ausgabe 6/2014, 70f.
    2014, Dr. Almuth Werner, Unselbständige Stiftung von Todes wegen - Bestimmtheit der Vorgaben für die Auswahl des Stiftungsträgers durch den Testamtensvollstrecker, Anmerkung zu OLG München, Beschluss vom 28.05.2014, 31 Wx 144/13; ZStV, Ausgabe 4/2014, 142 ff.
    2014, Dr. Almuth Werner, Organisationen auf Vermögensbasis - Stiftungen im Fokus von Rechtswissenschaft und Gesetzgebung; KSzW, Ausgabe 3/2014, 147 ff.
    2014, Dr. Almuth Werner, Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Sponsorings aus Sicht des Sponsors, ZStV, Ausgabe 5/2014, 187 ff.
    2014, Dr. Almuth Werner, Neuerungen bei der Umsatzbesteuerung von Leistungen gemeinnütziger Körperschaften u.a. im Rahmen von Zweckbetrieben - Ein Überblick; ZStV, Ausgabe 5/2014, 181 ff.