Gesundheitswirtschaft

Gesundheit ist keine Ware, aber alle Teilnehmer an der Gesundheitsversorgung müssen wirtschaftlich arbeiten. Dabei stellen Behörden, Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch Kooperationspartner, Mitgesellschafter oder Aufsichtsorgane teils widersprüchliche Anforderungen. Wir sorgen für die reibungslose Anpassung und Optimierung steuerlicher sowie betriebswirtschaftlicher Prozesse und rechtlicher Gestaltungen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Der Gesundheitssektor bildet einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Im täglichen Geschäft profitieren Sie von unserem interdisziplinären Beratungsansatz und einem erfahrenen Health-Care-Team, das Ihnen kontinuierlich zur Seite steht. Hinzu kommen gewachsene Beziehungen zu politischen Entscheidungsträgern der Region, den Verantwortlichen der Verwaltung, Verbänden und Interessenvertretern und anderen wichtigen Gesprächspartnern. Entscheidungen lassen sich so umfassend vorbereiten und zielgerichtet umsetzen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Beratung in allen laufenden Fragen, insbesondere zur Reichweite einschlägiger Steuerbefreiungen
  • Optimierung des Vorsteuerabzugs
  • Beratung bei Umstrukturierungen, Unternehmensgründung, –erwerb oder –ausgliederung unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Aspekte
  • Beratung zur Fragen der Mittelverwendung, Erstellung von Mittelverwendungsrechnungen
  • Medizinische und wirtschaftliche Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
  • Durchsetzung von Forderungen, auch gegenüber Krankenkassen
  • Arbeitsrechtliche Beratung zum Chefarztdienstverhältnis, auch unter Berücksichtigung des Hochschul- und Beamtenrechts
  • Prüfung von Jahresabschlüssen nach HGB, KHBV, PBV
  • Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln nach KHG
  • Schulungen des Führungspersonals und der Mitarbeiter
  • Beratung in Krisensituationen und im Insolvenzverfahren
  • Laufende betriebswirtschaftliche Analysen und Unternehmensplanungen
  • Wertindikationen und Praxisbewertungen
  • Businessplan-Erstellung und -Plausibilisierung

Referenzen

Zahlreiche Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Gesundheitswirtschaft

Doreen Adam
Doreen Adam

Partnerin, Steuerberaterin
Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e. V.)

Claus Ludwig Meyer-Wyk
Claus Ludwig Meyer-Wyk

Partner, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

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    Fachnews

    Änderung des Zuständigkeitsstreitwertes der Amtsgerichte in Zivilsachen

    Ab dem 1. Januar 2026 wurde der sachliche Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte in Zivilsachen von bisher EUR 5.000 auf EUR 10.000 angehoben.

    13. Mai 2026

    BMF-Anwendungsschreiben zur Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG

    Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29. April 2026 das finale Schreiben zur Anwendung der Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG veröffentlicht (Aktenzeichen: IV C 2 - S 2745-a/00040/001/239). Bereits am 24. März 2025 hatte das BMF einen Entwurf herausgegeben, von dem das finale Schreiben nur geringfügig abweicht.

    13. Mai 2026

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