Gesundheitswirtschaft

Gesundheit ist keine Ware, aber alle Teilnehmer an der Gesundheitsversorgung müssen wirtschaftlich arbeiten. Dabei stellen Behörden, Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch Kooperationspartner, Mitgesellschafter oder Aufsichtsorgane teils widersprüchliche Anforderungen. Wir sorgen für die reibungslose Anpassung und Optimierung steuerlicher sowie betriebswirtschaftlicher Prozesse und rechtlicher Gestaltungen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Der Gesundheitssektor bildet einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Im täglichen Geschäft profitieren Sie von unserem interdisziplinären Beratungsansatz und einem erfahrenen Health-Care-Team, das Ihnen kontinuierlich zur Seite steht. Hinzu kommen gewachsene Beziehungen zu politischen Entscheidungsträgern der Region, den Verantwortlichen der Verwaltung, Verbänden und Interessenvertretern und anderen wichtigen Gesprächspartnern. Entscheidungen lassen sich so umfassend vorbereiten und zielgerichtet umsetzen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Beratung in allen laufenden Fragen, insbesondere zur Reichweite einschlägiger Steuerbefreiungen
  • Optimierung des Vorsteuerabzugs
  • Beratung bei Umstrukturierungen, Unternehmensgründung, –erwerb oder –ausgliederung unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Aspekte
  • Beratung zur Fragen der Mittelverwendung, Erstellung von Mittelverwendungsrechnungen
  • Medizinische und wirtschaftliche Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
  • Durchsetzung von Forderungen, auch gegenüber Krankenkassen
  • Arbeitsrechtliche Beratung zum Chefarztdienstverhältnis, auch unter Berücksichtigung des Hochschul- und Beamtenrechts
  • Prüfung von Jahresabschlüssen nach HGB, KHBV, PBV
  • Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln nach KHG
  • Schulungen des Führungspersonals und der Mitarbeiter
  • Beratung in Krisensituationen und im Insolvenzverfahren
  • Laufende betriebswirtschaftliche Analysen und Unternehmensplanungen
  • Wertindikationen und Praxisbewertungen
  • Businessplan-Erstellung und -Plausibilisierung

Referenzen

Zahlreiche Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Gesundheitswirtschaft

Doreen Adam
Doreen Adam

Partnerin, Steuerberaterin
Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e. V.)

Claus Ludwig Meyer-Wyk
Claus Ludwig Meyer-Wyk

Of Counsel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

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    Fachnews

    Jahressteuergesetz 2026: Regierungsentwurf veröffentlicht

    Das BMF hat am 14. August 2026 den Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht. Zuvor war bereits der BMF-Referentenentwurf veröffentlicht worden (siehe hierzu unseren Newsletter vom 26. Juni 2026). Gegenüber dem Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf folgende Änderungen:

    3. September 2026

    BFH-Urteil: Vorsteuer aus Beratungskosten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen abzugsfähig

    Mit seinem Urteil vom 7. Mai 2026 (Aktenzeichen: V R 15/24) hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer zum Vorsteuerabzug aus Beratungskosten berechtigt ist, die der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen dienen, auch wenn diese Ansprüche auf einer ursprünglich beabsichtigten, letztlich aber nicht ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit beruhen.

    20. August 2026

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