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Gesundheitswirtschaft

Ihre Herausforderung

Gesundheit ist keine Ware, aber alle Teilnehmer an der Gesundheitsversorgung müssen wirtschaftlich arbeiten. Längst steht nicht mehr nur der Patient im Mittelpunkt. Immer häufiger fordern Behörden, Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch Kooperationspartner, Mitgesellschafter oder Aufsichtsorgane Kraft und Aufmerksamkeit. Die Anforderungen sind widersprüchlich. Maßnahmen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit kollidieren mit ärztlicher Behandlungsfreiheit. Krankenhausträger fordern zuverlässige Planungen, Gesellschafter fordern Gewinne und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ständig im Fluss. Wir sorgen für die reibungslose Anpassung und Optimierung steuerlicher sowie betriebswirtschaftlicher Prozesse und rechtlicher Gestaltungen. So stehen Sie immer auf der sicheren Seite, können Herausforderungen beherrschen und Chancen erkennen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Der Gesundheitssektor bildet einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Im täglichen Geschäft profitieren Sie von unserem interdisziplinären Beratungsansatz und einem erfahrenen Health-Care-Team, das Ihnen kontinuierlich zur Seite steht. Hinzu kommen gewachsene Beziehungen zu politischen Entscheidungsträgern der Region, den Verantwortlichen der Verwaltung, Verbänden und Interessenvertretern und anderen wichtigen Gesprächspartnern. Entscheidungen lassen sich so umfassend vorbereiten und zielgerichtet umsetzen.

Unsere Leistungen für Sie
  • Beratung in allen laufenden Fragen, insbesondere zur Reichweite einschlägiger Steuerbefreiungen
  • Optimierung des Vorsteuerabzugs
  • Beratung bei Umstrukturierungen, Unternehmensgründung, –erwerb oder –ausgliederung unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Aspekte
  • Beratung zur Fragen der Mittelverwendung, Erstellung von Mittelverwendungsrechnungen
  • Medizinische und wirtschaftliche Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
  • Durchsetzung von Forderungen, auch gegenüber Krankenkassen Arbeitsrechtliche
  • Beratung zum Chefarztdienstverhältnis, auch unter Berücksichtigung des Hochschul- und Beamtenrechts
  • Prüfung von Jahresabschlüssen nach HGB, KHBV, PBV
  • Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln nach KHG
  • Schulungen des Führungspersonals und der Mitarbeiter
Ihr Ansprechpartner

Claus Ludwig Meyer-Wyk

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Telefon: +49 (0) 351 4976 1520

c.meyer-wyk@eureos.de