Bahntechnik und Mobilität

Mobilität ist der zentrale Taktgeber von Wirtschaft und Gesellschaft. Digitalisierung und Internethandel, Megacities und sich veränderndes Mobilitätsverhalten beeinflussen die Rahmenbedingungen der Branche, die zunehmend durch digitale Geschäftsmodelle und neue Transportlösungen geprägt wird. Aber auch die Verbesserung und Optimierung der Transportinfrastruktur oder die Sicherung eines leistungsfähigen ÖPNV sind zentrale Themen der Zukunftsfähigkeit.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Uns vertrauen mittelständische Kunden, die innovative Transportlösungen am Markt einführen möchten. Aber auch im Bereich der Verkehrsinfrastruktur sind wir zu Hause. Wir bringen umfangreiches Wissen in Lebenszykluskosten- und Kapitalwertermittlungen für Infrastrukturinvestitionen mit. Und nicht zuletzt sind wir ausgewiesene Experten im Bereich der Bahnindustrie, in dem unser Advisory-Team seit über zehn Jahren die strategische Entwicklung des größten Clusters der Bahntechnikbranche in Mitteldeutschland, Rail.S, begleitet. Profitieren Sie von diesem Know-how!

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellung, Plausibilisierung und Review von Businessplänen
  • Marktstudien und Strategieberatung in der Bahnindustrie
  • M&A-Beratung sowie Financial, Legal and Tax Due Diligence
  • Wirtschaftlichkeitsanalysen für Infrastrukturinvestitionen (LCC, Kapitalwertberechnungen, WACC-Ermittlungen)
  • Gebühren- und Kostenkalkulationen
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von Immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Rechtliche Beratung und Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
  • Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
  • laufende steuerliche Beratung und Beratung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • Internationales Steuerrecht

Referenzen

Zahlreiche Unternehmen der Branche Bahntechnik und Mobilität vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

Ihr Ansprechpartner

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    Fachnews

    Sozialversicherungspflicht von Dozenten und Lehrkräften

    Das Bundessozialgericht (BSG) distanziert sich von seiner älteren Rechtsprechung, nach welcher Lehrer und Dozenten grundsätzlich als Selbstständige angesehen wurden. Maßgeblich sollen nach aktueller Rechtsprechung die Umstände des Einzelfalls sein. Der Gesetzgeber reagiert auf die höchstrichterliche Rechtsprechung mit einer Übergangsregelung.

    16. April 2025

    Ausweitung des Zinsbegriffs – BMF klärt Anwendungsfragen zur Zinsschranke nach § 4h EStG

    Im Rahmen der Gewinnermittlung wird der Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen durch § 4h EStG begrenzt. Ziel der Regelung ist es, die Verlagerung im Inland erzielter Gewinne ins niedrigere besteuernde Ausland zu verhindern und so das inländische Steuersubstrat zu sichern.

    16. April 2025

    eureos Infoservice

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