Bahntechnik und Mobilität

Mobilität ist der zentrale Taktgeber von Wirtschaft und Gesellschaft. Digitalisierung und Internethandel, Megacities und sich veränderndes Mobilitätsverhalten beeinflussen die Rahmenbedingungen der Branche, die zunehmend durch digitale Geschäftsmodelle und neue Transportlösungen geprägt wird. Aber auch die Verbesserung und Optimierung der Transportinfrastruktur oder die Sicherung eines leistungsfähigen ÖPNV sind zentrale Themen der Zukunftsfähigkeit.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Uns vertrauen mittelständische Kunden, die innovative Transportlösungen am Markt einführen möchten. Aber auch im Bereich der Verkehrsinfrastruktur sind wir zu Hause. Wir bringen umfangreiches Wissen in Lebenszykluskosten- und Kapitalwertermittlungen für Infrastrukturinvestitionen mit. Und nicht zuletzt sind wir ausgewiesene Experten im Bereich der Bahnindustrie, in dem unser Advisory-Team seit über zehn Jahren die strategische Entwicklung des größten Clusters der Bahntechnikbranche in Mitteldeutschland, Rail.S, begleitet. Profitieren Sie von diesem Know-how!

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellung, Plausibilisierung und Review von Businessplänen
  • Marktstudien und Strategieberatung in der Bahnindustrie
  • M&A-Beratung sowie Financial, Legal and Tax Due Diligence
  • Wirtschaftlichkeitsanalysen für Infrastrukturinvestitionen (LCC, Kapitalwertberechnungen, WACC-Ermittlungen)
  • Gebühren- und Kostenkalkulationen
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Rechtliche Beratung und Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
  • Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
  • Laufende steuerliche Beratung und Beratung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • Internationales Steuerrecht
  • Laufendes Clustermanagement (Geschäftsstellenleitung, Veranstaltungsorganisation, Mitgliederbetreuung)
  • Liquiditätscontrolling und Ertragsplanung

Referenzen

Zahlreiche Unternehmen der Branche Bahntechnik und Mobilität vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

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    Fachnews

    BFH versagt Steuerfreiheit: Überlassung von Kühlzellen und Räumlichkeiten für Trauerfeiern keine umsatzsteuerfreie Vermietung

    Die Überlassung von Kühlzellen zur Leichenaufbewahrung sowie von Räumen für Trauerfeiern durch Bestattungsunternehmen ist umsatzsteuerpflichtig – eine steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG liegt nicht vor. Der BFH widerspricht mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az: V R 31/23) damit der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben v. 23. November 2020). Bestattungsunternehmen, aber auch Krankenhäuser sollten die weitere Entwicklung beobachten und vertragliche Regelungen und die Abrechnungspraxis prüfen.

    28. Mai 2026

    BGH: Ladung einer GmbH zur Gesellschafterversammlung und Beschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

    Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 05.05.2026 mit grundlegenden Fragen bezüglich der Ladung von Kapitalgesellschaften als Gesellschafter sowie zur Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers im Verhältnis zu Gesellschaftern und von Gesellschaftern beherrschte Gesellschaften auseinandergesetzt.

    26. Mai 2026

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