Bahntechnik und Mobilität

Mobilität ist der zentrale Taktgeber von Wirtschaft und Gesellschaft. Digitalisierung und Internethandel, Megacities und sich veränderndes Mobilitätsverhalten beeinflussen die Rahmenbedingungen der Branche, die zunehmend durch digitale Geschäftsmodelle und neue Transportlösungen geprägt wird. Aber auch die Verbesserung und Optimierung der Transportinfrastruktur oder die Sicherung eines leistungsfähigen ÖPNV sind zentrale Themen der Zukunftsfähigkeit.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Uns vertrauen mittelständische Kunden, die innovative Transportlösungen am Markt einführen möchten. Aber auch im Bereich der Verkehrsinfrastruktur sind wir zu Hause. Wir bringen umfangreiches Wissen in Lebenszykluskosten- und Kapitalwertermittlungen für Infrastrukturinvestitionen mit. Und nicht zuletzt sind wir ausgewiesene Experten im Bereich der Bahnindustrie, in dem unser Advisory-Team seit über zehn Jahren die strategische Entwicklung des größten Clusters der Bahntechnikbranche in Mitteldeutschland, Rail.S, begleitet. Profitieren Sie von diesem Know-how!

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellung, Plausibilisierung und Review von Businessplänen
  • Marktstudien und Strategieberatung in der Bahnindustrie
  • M&A-Beratung sowie Financial, Legal and Tax Due Diligence
  • Wirtschaftlichkeitsanalysen für Infrastrukturinvestitionen (LCC, Kapitalwertberechnungen, WACC-Ermittlungen)
  • Gebühren- und Kostenkalkulationen
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von Immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Rechtliche Beratung und Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
  • Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
  • laufende steuerliche Beratung und Beratung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • Internationales Steuerrecht

Referenzen

Zahlreiche Unternehmen der Branche Bahntechnik und Mobilität vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

Ihr Ansprechpartner

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    Fachnews

    Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b UStG für Körperschaften des öffentlichen Rechts und Umsatzsteuerbefreiung für Bildungs- und Sportleistungen

    Die Übergangsfrist für Körperschaften des öffentlichen Rechts soll ein weiteres Mal um zwei Jahre verlängert werden, sodass der § 2b UStG spätestens ab 1. Januar 2027 zur Anwendung kommt. Gleichzeitig soll die längst überfällige Umsetzung des Unionsrechts in nationales Recht im Bereich der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen erfolgen.

    23. April 2024

    Fällt jetzt die Schriftform? – Die geplanten Änderungen des Nachweisgesetzes im Zuge des Entbürokratisierungspaketes

    Die mit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgesehene Herabstufung des Schriftformerfordernisses im Nachweisgesetz (NachwG) soll nach einer Ankündigung des Bundesjustizministers nochmals eine Anpassung hin zur Textform erfahren. Dadurch könnte die Vertragsschlusspraxis für Unternehmen effektiver und bürokratiearmer werden.

    10. April 2024

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