Sanierung und Restrukturierung
Sanierung und Restrukturierung

Wir sind Ihr Partner, wenn es darum geht, in schwierigen Zeiten den Kurs zu halten und aus einer Krise eine neue Chance zu machen. Regelmäßig stellt sich dann für den Unternehmer die Frage nach der kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit und der langfristigen Sanierungsfähigkeit des Unternehmens. Kapitalgeber fordern dann in der Regel ein unabhängiges Sanierungsgutachten, auch bekannt als IDW S6-Gutachten.

Ein solches Gutachten schafft neues Vertrauen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern. Unsere Vorschläge zu Sanierungsmaßnahmen, die wir in Abstimmung mit dem Unternehmen und dem Unternehmer entwickeln, bilden die Grundlage für die erfolgreiche Sanierung des Unternehmens. In diesem Sanierungsprozess und während der Maßnahmenumsetzung stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unseren modernen digitalen und automatisierten Planungs-, Steuerungs- und Reportingtools beherrschen Sie als Unternehmer auch die in der Sanierungsphase oft umfangreichen Reportingpflichten mit überschaubarem Aufwand und zu vertretbaren Kosten.

Unser Leistungen für Sie

  • Quick Checks und schneller Rat in Krisensituationen
  • Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzantragsgründen
  • Sanierungsgutachten und Sanierungskonzepte (IDW S 6 / IBR)
  • Sanierungsbegleitung und Sanierungscontrolling
  • Optimierung und Digitalisierung des Controllings im Unternehmen
  • Operatives Liquiditätsmanagement
  • Geschäftsmodellbeurteilung auf nachhaltige Rendite- und Erfolgsperspektiven
  • Unternehmensverkauf/Distressed M&A
  • Betriebswirtschaftliche Beratung und Controlling
  • Unterstützung bei der Insolvenzantragsvorbereitung

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Sozialversicherungspflicht von Dozenten und Lehrkräften

    Das Bundessozialgericht (BSG) distanziert sich von seiner älteren Rechtsprechung, nach welcher Lehrer und Dozenten grundsätzlich als Selbstständige angesehen wurden. Maßgeblich sollen nach aktueller Rechtsprechung die Umstände des Einzelfalls sein. Der Gesetzgeber reagiert auf die höchstrichterliche Rechtsprechung mit einer Übergangsregelung.

    16. April 2025

    Ausweitung des Zinsbegriffs – BMF klärt Anwendungsfragen zur Zinsschranke nach § 4h EStG

    Im Rahmen der Gewinnermittlung wird der Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen durch § 4h EStG begrenzt. Ziel der Regelung ist es, die Verlagerung im Inland erzielter Gewinne ins niedrigere besteuernde Ausland zu verhindern und so das inländische Steuersubstrat zu sichern.

    16. April 2025

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden