Sanierung und Restrukturierung
Sanierung und Restrukturierung

Wir sind Ihr Partner, wenn es darum geht, in schwierigen Zeiten den Kurs zu halten und aus einer Krise eine neue Chance zu machen. Regelmäßig stellt sich dann für den Unternehmer die Frage nach der kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit und der langfristigen Sanierungsfähigkeit des Unternehmens. Kapitalgeber fordern dann in der Regel ein unabhängiges Sanierungsgutachten, auch bekannt als IDW S6-Gutachten.

Ein solches Gutachten schafft neues Vertrauen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern. Unsere Vorschläge zu Sanierungsmaßnahmen, die wir in Abstimmung mit dem Unternehmen und dem Unternehmer entwickeln, bilden die Grundlage für die erfolgreiche Sanierung des Unternehmens. In diesem Sanierungsprozess und während der Maßnahmenumsetzung stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unseren modernen digitalen und automatisierten Planungs-, Steuerungs- und Reportingtools beherrschen Sie als Unternehmer auch die in der Sanierungsphase oft umfangreichen Reportingpflichten mit überschaubarem Aufwand und zu vertretbaren Kosten.

Unser Leistungen für Sie

  • Quick Checks und schneller Rat in Krisensituationen
  • Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzantragsgründen
  • Sanierungsgutachten und Sanierungskonzepte in Anlehnung an IDW S 6
  • Sanierungsbegleitung und Sanierungscontrolling
  • Optimierung und Digitalisierung des Controllings im Unternehmen
  • Operatives Liquiditätsmanagement
  • Geschäftsmodellbeurteilung auf nachhaltige Rendite- und Erfolgsperspektiven
  • Unternehmensverkauf/Distressed M&A
  • Betriebswirtschaftliche Beratung und Controlling im Schutzschirmverfahren oder im Regelinsolvenzverfahren

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS)

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    Fachnews

    Neuausrichtung beim Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

    Ein Vorsteuerabzug bei Kurgemeinden ist wieder möglich. Hierzu hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Entscheidungen geäußert.

    25. April 2024

    OLG Düsseldorf zu den Voraussetzungen für die Eintragung einer Verschmelzung im Handelsregister

    Umwandlungsrechtliche Vorgänge folgen strengen Formalien, die durch das UmwG vorgeschrieben sind. Eine der Voraussetzungen ist die Eintragung der Umwandlung im Handelsregister. Zu den Voraussetzungen für die Eintragung einer Verschmelzung hat sich nun das OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) mit Beschluss vom 12. Januar 2024 (Az. 3 Wx 181/23) geäußert und festgestellt, dass die Eintragung einer Verschmelzung nur dann erfolgen darf, wenn zum Zeitpunkt der Handelsregisteranmeldung bereits eine Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers vorliegt.

    25. April 2024

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