Sanierung und Restrukturierung
Sanierung und Restrukturierung

Wir sind Ihr Partner, wenn es darum geht, in schwierigen Zeiten den Kurs zu halten und aus einer Krise eine neue Chance zu machen. Regelmäßig stellt sich dann für den Unternehmer die Frage nach der kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit und der langfristigen Sanierungsfähigkeit des Unternehmens. Kapitalgeber fordern dann in der Regel ein unabhängiges Sanierungsgutachten, auch bekannt als IDW S6-Gutachten.

Ein solches Gutachten schafft neues Vertrauen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern. Unsere Vorschläge zu Sanierungsmaßnahmen, die wir in Abstimmung mit dem Unternehmen und dem Unternehmer entwickeln, bilden die Grundlage für die erfolgreiche Sanierung des Unternehmens. In diesem Sanierungsprozess und während der Maßnahmenumsetzung stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unseren modernen digitalen und automatisierten Planungs-, Steuerungs- und Reportingtools beherrschen Sie als Unternehmer auch die in der Sanierungsphase oft umfangreichen Reportingpflichten mit überschaubarem Aufwand und zu vertretbaren Kosten.

Unser Leistungen für Sie

  • Quick Checks und schneller Rat in Krisensituationen
  • Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzantragsgründen
  • Sanierungsgutachten und Sanierungskonzepte in Anlehnung an IDW S 6
  • Sanierungsbegleitung und Sanierungscontrolling
  • Optimierung und Digitalisierung des Controllings im Unternehmen
  • Operatives Liquiditätsmanagement
  • Geschäftsmodellbeurteilung auf nachhaltige Rendite- und Erfolgsperspektiven
  • Unternehmensverkauf/Distressed M&A
  • Betriebswirtschaftliche Beratung und Controlling im Schutzschirmverfahren oder im Regelinsolvenzverfahren

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Alle Jahre wieder: Arbeitsrecht im festlichen Kontext

    Weihnachtsfeiern sind derzeit in vollem Gange. Sie sind beliebt, um das Jahr ausklingen zu lassen und den kollegialen Zusammenhalt zu stärken. Dennoch laufen Weihnachtsfeiern - nicht selten unter Alkoholeinfluss - nicht immer so besinnlich ab, wie gewünscht, was im Nachhinein oft die Fachgerichte beschäftigt. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag einen kurzen Überblick über ausgewählte arbeits- und sozialrechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit Weihnachtsfeiern geben.

    10. Dezember 2024

    Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung

    Die EU-Produktsicherheitsverordnung, auch bekannt als General Product Safety Regulation (GPSR), führt zu weitreichenden Änderungen im allgemeinen Produktsicherheitsrecht. Nach der neuen Verordnung dürfen nur sichere Produkte in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Die GPSR ist am 12 Juni 2023 in Kraft getreten und gilt unmittelbar ab dem 13. Dezember 2024. Sie enthält eine Vielzahl von Pflichten, die von den einzelnen Wirtschaftsakteuren zu beachten und umzusetzen sind. Ziel der Regulierung ist die Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus für alle Produkte, die noch nicht von produktspezifischen Sicherheitsanforderungen der EU erfasst sind.

    9. Dezember 2024

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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