Sanierung und Restrukturierung
Sanierung und Restrukturierung

Wir sind Ihr Partner, wenn es darum geht, in schwierigen Zeiten den Kurs zu halten und aus einer Krise eine neue Chance zu machen. Regelmäßig stellt sich dann für den Unternehmer die Frage nach der kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit und der langfristigen Sanierungsfähigkeit des Unternehmens. Kapitalgeber fordern dann in der Regel ein unabhängiges Sanierungsgutachten, auch bekannt als IDW S6-Gutachten.

Ein solches Gutachten schafft neues Vertrauen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern. Unsere Vorschläge zu Sanierungsmaßnahmen, die wir in Abstimmung mit dem Unternehmen und dem Unternehmer entwickeln, bilden die Grundlage für die erfolgreiche Sanierung des Unternehmens. In diesem Sanierungsprozess und während der Maßnahmenumsetzung stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unseren modernen digitalen und automatisierten Planungs-, Steuerungs- und Reportingtools beherrschen Sie als Unternehmer auch die in der Sanierungsphase oft umfangreichen Reportingpflichten mit überschaubarem Aufwand und zu vertretbaren Kosten.

Unser Leistungen für Sie

  • Quick Checks und schneller Rat in Krisensituationen
  • Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzantragsgründen
  • Sanierungsgutachten und Sanierungskonzepte (IDW S 6 / IBR)
  • Sanierungsbegleitung und Sanierungscontrolling
  • Optimierung und Digitalisierung des Controllings im Unternehmen
  • Operatives Liquiditätsmanagement
  • Geschäftsmodellbeurteilung auf nachhaltige Rendite- und Erfolgsperspektiven
  • Unternehmensverkauf/Distressed M&A
  • Betriebswirtschaftliche Beratung und Controlling
  • Unterstützung bei der Insolvenzantragsvorbereitung

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Prokuristin, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

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    Fachnews

    BFH versagt Steuerfreiheit: Überlassung von Kühlzellen und Räumlichkeiten für Trauerfeiern keine umsatzsteuerfreie Vermietung

    Die Überlassung von Kühlzellen zur Leichenaufbewahrung sowie von Räumen für Trauerfeiern durch Bestattungsunternehmen ist umsatzsteuerpflichtig – eine steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG liegt nicht vor. Der BFH widerspricht mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az: V R 31/23) damit der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben v. 23. November 2020). Bestattungsunternehmen, aber auch Krankenhäuser sollten die weitere Entwicklung beobachten und vertragliche Regelungen und die Abrechnungspraxis prüfen.

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    BGH: Ladung einer GmbH zur Gesellschafterversammlung und Beschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

    Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 05.05.2026 mit grundlegenden Fragen bezüglich der Ladung von Kapitalgesellschaften als Gesellschafter sowie zur Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers im Verhältnis zu Gesellschaftern und von Gesellschaftern beherrschte Gesellschaften auseinandergesetzt.

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