Unternehmensberatung
Unternehmensberatung

Wir verstehen Ihre Ziele und bringen frische Ideen mit. Bauen Sie auf unsere persönliche Kompetenz und Erfahrung in anspruchsvollen und nicht alltäglichen Projekten.

Wir sind Ihr professioneller und kreativer Partner auf Augenhöhe mit breitem Erfahrungsschatz in allen Fragen der betriebswirtschaftlichen Beratung im Mittelstand. Vertrauen Sie auf unsere Expertise in den Bereichen Unternehmensbewertung, M&A-Beratung und Due Diligence sowie der Erstellung von integrierten Business Plänen. Auch in Sanierungssituationen können Sie auf uns zählen. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen individuelle Lösungen, die Sie zum Erfolg führen.

Wir beraten persönlich – auch in Fragen der Digitalisierung. Meistern Sie das ständig wachsende Datenvolumen ganz einfach und nutzen Sie Business Analytics Tools. Als Partner der Jedox AG aus Freiburg unterstützen wir Sie bei der Einführung eines integrierten Planungs-, Steuerungs- und Reportingsystems – angepasst auf Ihr Unternehmen und Ihre Erfordernisse.

Wir beraten persönlich. Unsere Experten sind für Sie da.

Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Associate, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS)

Yekaterina Litvin
Yekaterina Litvin

Associate, Sachverständige für Immobilienwertermittlung (TÜV), Certified Financial Modeler

Fachnews

eRechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze ab 2026

Die Pläne für die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (eRechnungen) werden konkret: Der Regierungsentwurf des sog. Wachstumschancengesetzes sieht vor, dass eRechnungen über Leistungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmern stufenweise ab 2026 verpflichtend werden. „Sonstige Rechnungen“ (insbesondere Papierrechnungen, PDF-Rechnungen) sind dann nur noch für wenige Ausnahmen (Kleinbetragsrechnungen, Fahrscheine) zulässig.

22. September 2023

BFH zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

In seinem jüngsten Urteil setzt der BFH (V R 16/21) seine Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen fort: Demnach scheidet der Vorsteuerabzug aus, sofern die (umsatzsteuerliche) Freigrenze in Höhe von EUR 110 überschritten wird. Bei der Ermittlung dieser Freigrenze sind auch die Kosten für den „äußeren Rahmen“ der Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen, wenn es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche Leistung handelt.

22. September 2023

eureos Infoservice

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