Kompetenz
Kompetenz

Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung sowie Wirtschaftsprüfung aus einer Hand

Bei eureos stehen den Mandanten hochqualifizierte Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Unsere vier Leistungsbereiche arbeiten Hand in Hand. Gemeinsam bieten wir integrierte, fachübergreifende Lösungen für Ihre Problemstellungen an.

Spezialgebiete

Neben der klassischen Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung sowie Wirtschaftsprüfung haben wir uns auf ausgewählte Beratungsgebiete spezialisiert, bei denen Sie in besonderem Maße von der eng verzahnten Zusammenarbeit unserer Expertinnen und Experten profitieren.

Unsere Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater sind seit Jahren erfolgreich als loyale Berater von zahlreichen M&A-Transaktionen und in der Gestaltungsberatung tätig. Egal, ob Sie den strategischen Kauf eines Unternehmens planen, Ihr Unternehmen verkaufen oder umstrukturieren möchten – wir begleiten Sie in allen Phasen Ihrer Unternehmenstransaktion bis zum erfolgreichen Abschluss.

Unsere Leistungen für Sie

Geschäftsbeziehungen zum Ausland und eine grenzüberschreitende Arbeitsteilung betreffen nicht nur international operierende Großkonzerne, sondern auch mittelständisch geprägte Unternehmen mit Auslandsaktivitäten, Unternehmen mit Auslandsbeteiligungen oder ausländischen Gesellschaftern. Mit unserem Team aus Rechtsanwälten, Steuer- und Unternehmensberatern unterstützen wir Sie in allen Fragen Ihrer internationalen Wirtschaftstätigkeit.

Unsere Leistungen für Sie

Mit unserer speziell auf die öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen ausgerichteten steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Expertise vertreten wir effektiv und kompetent Ihre Interessen. Wir kennen die Besonderheiten dieses Sektors sehr genau und verstehen uns als persönlicher Ansprechpartner, der praktikable Lösungen erarbeitet und Sie bei der erfolgreichen Umsetzung begleitet.

Unsere Leistungen für Sie

Zahlreiche Familienunternehmen und Private Clients mit komplexen Einkommens- und Vermögensverhältnissen vertrauen unserer Expertise bei der optimalen Gestaltung ihrer Vermögensstrukturen und ihrer Nachfolge. Unsere interdisziplinär arbeitenden Experten aus den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Nachfolge, Stiftungen und Bewertung bieten Ihnen hochspezialisierte und diskrete Beratung zum Schutz und Erhalt Ihres Vermögens.

Unsere Leistungen für Sie

Steuerberatung

 

Wir sind Ihr Partner bei allen strategischen und operativen Fragestellungen rund um steuerliche, finanzielle sowie rechnungswesenbezogene Themen. Unser Ziel: Ihnen durch steuerliche Optimierung die Freiräume zu schaffen, die Sie für Ihre Arbeit benötigen. Dafür beraten wir Sie im nationalen und internationalen Steuerrecht und vertreten Ihre Interessen, auch vor den Finanzgerichten.

Rechtsberatung

 

Wir helfen Ihnen bei der optimalen rechtlichen Gestaltung Ihrer unternehmerischen Vorhaben und vertreten Ihre Interessen nach innen und außen. Probleme werden nicht kultiviert, sondern gelöst, denn nur dann arbeiten alle Beteiligten reibungslos. Hierfür stehen Ihnen unsere Anwälte mit unterschiedlicher Spezialisierung, aber stets hoher Qualifikation und Erfahrung, zur Verfügung.

Unternehmensberatung

 

Wir verstehen Ihre Ziele und bringen frische Ideen mit. Entwickeln Sie mit uns Ihr Geschäftsmodell und Ihre Preisstrategien weiter. Auch beim Aufstellen eines Businessplans und bei der bankunabhängigen Finanzierungsberatung profitieren Sie von unserem Know-how. Bauen Sie auf unsere persönliche Kompetenz und Erfahrung in anspruchsvollen und nicht alltäglichen Projekten.

Wirtschaftsprüfung

 

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung eines effizienten Abschluss- und Prüfungsprozesses sowie Ihres wirtschaftlichen Unternehmensumfeldes. Ob aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift oder durch eine freiwillige Beauftragung: in der Praxis gibt es viele Gründe, warum Leistungen durch Wirtschaftsprüfer benötigt werden. Dabei passen wir unsere Leistungen an die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens an.

Fachnews

Neuigkeiten zur Mitteilungsverordnung: Anhebung der Bagatellgrenze auf EUR 3.000 ab 1. Januar 2025

Die Bundesregierung beschließt die Anhebung der Bagatellgrenze und passt die Übergangsregelungen für das elektronische Meldeverfahren an.

15. Oktober 2024

Martin Kind vs. Hannover 96: Wirksamkeit der Abberufung als Geschäftsführer trotz Satzungsverstoß

In seinem Urteil vom 16. Juli 2024 befasste sich der BGH mit der Frage, ob die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH nichtig war, weil er gegen die satzungsmäßige Kompetenzverteilung verstieß.

1. Oktober 2024

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden