Unternehmens- und Immobilienbewertung
Unternehmens- und Immobilienbewertung

Gesellschaftsrechtliche Neustrukturierung, Verkaufsvorbereitung oder Refinanzierung – der Umfang einer Unternehmenswertindikation sollte immer auf den konkreten Anlass abgestimmt sein. Hier profitieren Sie von unserer umfangreichen Praxiserfahrung und Methodenvielfalt. Sowohl Wertindikationen auf Basis von Ertragswertverfahren oder nach DCF-Methode, als auch auf Basis von Multiplikatorverfahren erstellen wir schnell und zuverlässig für Sie. Wir verfügen über Zugänge zu den führenden Finanzmarktdatenbanken. So können Sie sicher sein, dass wir unseren Wertindikationen stets aktuelle Kapitalmarktdaten zu Grunde legen und Vergleichsgruppen aktuell recherchiert werden.

Unser Leistungen für Sie

  • Wertindikationen auf Basis von IDW S1 (Ertragswertverfahren, DCF-Verfahren)
  • Wertindikationen für Arztpraxen nach dem modifizierten Ertragswertverfahren
  • Wertindikationen auf Basis von Multiplikatorverfahren
  • Bewertungen von Immateriellen Vermögenswerten nach IDW S5
  • Bewertungen von Immobilien

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Grunderwerbsteuerbefreiung bei Vereinigung der Anteile an einer Familien-Personengesellschaft

    Auf dem Gebiet der Grunderwerbssteuer wendet die Rechtsprechung regelmäßig die Auslegungsmethode der Zusammenschau von Befreiungsvorschriften an (sog. interpolierende Betrachtungsweise). Das FG Baden-Württemberg hat sich nun in einem neuerlichen Urteil mit der Frage befasst, inwieweit die interpolierende Betrachtungsweise bei der Vereinigung von Anteilen an einer Personengesellschaft, an der die Kinder des Steuerpflichtigen beteiligt sind, zur Steuerbefreiung führt.

    14. Februar 2025

    Alles elektronisch – oder was? Die elektronische Kommunikation in Vereinen und Stiftungen wird von der Rechtsprechung anerkannt

    Für Vereine und Stiftungen ist die elektronische Kommunikation - auch für Gremiensitzungen - mittlerweile gelebte Praxis. Viele Satzungen sind um entsprechende Regelungen ergänzt worden. Nun beschäftigen sich die Gerichte mit dem Thema und prüfen, ob die statutarischen Regelungen und die gelebte Praxis mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind.

    13. Februar 2025

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden