Unternehmens- und Immobilienbewertung
Unternehmens- und Immobilienbewertung

Gesellschaftsrechtliche Neustrukturierung, Verkaufsvorbereitung oder Refinanzierung – der Umfang einer Unternehmenswertindikation sollte immer auf den konkreten Anlass abgestimmt sein. Hier profitieren Sie von unserer umfangreichen Praxiserfahrung und Methodenvielfalt. Sowohl Wertindikationen auf Basis von Ertragswertverfahren oder nach DCF-Methode, als auch auf Basis von Multiplikatorverfahren erstellen wir schnell und zuverlässig für Sie. Wir verfügen über Zugänge zu den führenden Finanzmarktdatenbanken. So können Sie sicher sein, dass wir unseren Wertindikationen stets aktuelle Kapitalmarktdaten zu Grunde legen und Vergleichsgruppen aktuell recherchiert werden.

Unser Leistungen für Sie

  • Wertindikationen auf Basis von IDW S1 (Ertragswertverfahren, DCF-Verfahren)
  • Wertindikationen für Arztpraxen nach dem modifizierten Ertragswertverfahren
  • Wertindikationen auf Basis von Multiplikatorverfahren
  • Bewertungen von Immateriellen Vermögenswerten nach IDW S5
  • Bewertungen von Immobilien

Wir beraten persönlich.

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    Fachnews

    BGH: Sittenwidriges Handeln kann Organhaftung auch nach Ausscheiden aus Organstellung begründen

    Die Haftung eines Geschäftsführers wegen sittenwidriger Schädigung richtet sich nicht nur nach seiner formalen Organstellung, sondern nach seiner tatsächlichen Rolle in einem täuschenden Geschäftsmodell. Systematische Täuschungen über Marktstellung und behördliche Zulassungen führen zur Sittenwidrigkeit und können auch für nachwirkende Verträge Haftung auslösen.

    20. Januar 2026

    Nießbrauch an vermieteten Grundstücken: Bundesfinanzhof stuft Verzichtsentgelt als steuerpflichtige Entschädigung ein

    Gemäß BFH-Urteil vom 10. Oktober 2025 (Aktenzeichen: IX R 4/24) ist das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn das Grundstück vom Nießbraucher zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet wird und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.

    19. Januar 2026

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