Universitäten, Hochschulen, Bildung und Forschung

Internationalisierung, Digitalisierung, Generation Z, neue Hochschulbesteuerung, lebenslanges Lernen, neue Lehr- und Lernformen, Forschungskooperationen, Verwertung von Forschungsergebnissen, Markenbildung… Das sind nur einige der Trends, denen der gesamte Bildungs- und Forschungssektor in Deutschland ausgesetzt ist. Aktuell vollzieht sich ein grundlegender Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung, den Sie erfolgreich bestehen müssen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

eureos ist seit vielen Jahren beratend im Bereich von Bildung, Wissenschaft und Forschung tätig. Einen Schwerpunkt bildet dabei die bundesweite Betreuung von staatlichen Hochschulen. Aktuelle Entwicklungstrends und Lösungsansätze nehmen wir daher schnell wahr. Sie profitieren von unserem multidisziplinären Netzwerk, unserer Erfahrung und der Qualifikation unserer Mitarbeiter und sind in der Lage, Ihre Hochschule besser zu positionieren. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten haben wir nicht nur die Situation im Inland im Blick, sondern auch die Konsequenzen im Ausland.

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellung bzw. Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärungen (inkl. E-Bilanz und kursorischer Prüfung der Gewinnermittlungen) sowie elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung
  • Unterstützung und Beratung bei ergänzenden Deklarationspflichten im Inland (Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG, Intrahandelsstatistik, Meldungen nach dem Außenwirtschaftsrecht sog. „Z4-Meldung“ etc.)
  • Unterstützung bei Sonderprojekten, wie z. B. bei der Umstellung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG (insb. Haushaltsscreening, Vertragsgestaltung) oder bei der Einführung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS)
  • Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen oder Lohnsteueraußenprüfungen
  • Führung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
  • arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Beratung von Entsendungsfällen
  • Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Steuerliche Optimierung und Gestaltung von Forschungskooperationen
  • rechtliche und steuerliche Unterstützung bei der Verwertung von Forschungsergebnissen
  • Beratung von Hochschul- und hochschulnahen Stiftungen

Tax Compliance Management

Die Steuerpflichtigen und so auch die öffentliche Hand sehen sich seit Jahren einer fortschreitenden Ausweitung der steuerrelevanten Sachverhalte sowie einer Zunahme der Komplexität des Steuerrechts gegenüber. Das Risiko von Verstößen steigt. Demgegenüber erwirbt die Finanzverwaltung zunehmend Expertenwissen. Die steigende Prüfungshäufigkeit und vermehrte steuerliche Prüfungen – insbesondere im öffentlichen Sektor – erhöhen das Entdeckungsrisiko und damit auch die materiellen Risiken in Form von Strafsteuern, Bußgeldern usw. Bei leichtfertigen Steuerverkürzungen oder gar Steuerhinterziehungen drohen der Verwaltungsspitze und weiteren Personen Bußgelder und Haftungsrisiken. Auch Reputationsschäden treten ein.

Die Einführung eines Tax Compliance Management Systems minimiert die steuerlichen Risiken, verbessert die betriebliche Organisation, erlaubt die verbindliche Zusage von Erleichterungen bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt, senkt den Personalaufwand und führt letztlich zu Haftungsminderungen bei den gesetzlichen Vertretern und handelnden Personen.

Wir unterstützen Sie bei der Einführung eines Tax Compliance Management Systems. Der Schwerpunkt liegt dabei in der IT-gestützten Organisation und Abbildung der laufenden Tax Compliance, denn neben der Angemessenheit des Systems muss auch die Wirksamkeit des Systems nachgewiesen werden. Das setzt die Fähigkeit voraus, die getroffene Organisation, die Prüf-Workflows sowie abgeschlossene Prüfungen und deren Ergebnisse fälschungssicher und mit geringem Aufwand zu dokumentieren, um diese von einem sachverständigen Dritten oder der Finanzverwaltung prüfen lassen zu können.

Referenzen

Zahlreiche Bildungseinrichtungen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Universitäten, Hochschulen, Bildung und Forschung

Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

Doreen Adam
Doreen Adam

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e. V.)

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    Fachnews

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    Die mit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgesehene Herabstufung des Schriftformerfordernisses im Nachweisgesetz (NachwG) soll nach einer Ankündigung des Bundesjustizministers nochmals eine Anpassung hin zur Textform erfahren. Dadurch könnte die Vertragsschlusspraxis für Unternehmen effektiver und bürokratiearmer werden.

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