

Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß wurde 1966 in Halle/Saale geboren. Er studierte Rechtswissenschaften sowie Mittlere und Neuere Geschichte in Halle/Saale und Berlin. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1995 in Sachsen-Anhalt, das zweite 1997 in Sachsen ab.
Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Roland Donath, M.C.J. (Austin), an der Universität Halle und als Rechtsanwalt in einer überregionalen Sozietät begann er 1998 als Rechtsanwalt in der Steuerabteilung von Arthur Andersen in Dresden. 2002 wechselte er zu Ernst & Young, wo er zunächst im Rahmen der Gestaltungsberatung tätig war. In der Folge verantwortete er dort bis 2010 das Geschäftsfeld der Besteuerung der öffentlichen Hand und der gemeinnützigen Körperschaften in Sachsen und Thüringen sowie das Geschäftsfeld der Besteuerung von Krankenhäusern national.
Mit einer Arbeit zum Versicherungsvertragsrecht promovierte Dr. Ralph Bartmuß im Jahr 2000 bei Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.
2004 wurde er zum Steuerberater bestellt. Seit Juli 2010 ist er Partner der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft.
Beratungsschwerpunkte
Rechtliche und steuerrechtliche Beratung von Unternehmen der öffentlichen Hand (Public Sector) sowie von gemeinnützigen Körperschaften (NPO), insbesondere von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft, Versorgungs-, Entsorgungs- sowie Verkehrsunternehmen, Universitäten, Hochschulen, Schulen und Kommunen in allen laufenden steuerlichen Fragen, bei Außenprüfungen sowie Umstrukturierungen
§ 2b UStG-Online-Check
Analysieren und bewerten Sie Ihre Einnahmen jetzt unkompliziert und kostenfrei selbst mit unserem § 2b UStG-Online-Check, mit dem Sie schnell und einfach die Einnahmen Ihres Hauses auf die Neuregelung und dessen Anwendung überprüfen können.
Einführung IT-gestützter Tax Compliance Management Systeme
Viele Unternehmen und die öffentliche Hand werden um die Einführung von Tax Compliance Management Systemen nicht herumkommen. Dies wird mit Vorteilen für die Unternehmen verbunden sein, die Tax Compliance ernst nehmen und entsprechende Systeme einführen. Die bereits vorhandenen Regelungen im AEAO sowie der durch das DAC-7-Umsetzungsgesetz neu geschaffene § 38 EGAO sind Beispiele hierfür.
Die Einführung eines Tax Compliance Management Systems minimiert nicht nur die steuerlichen Risiken, sondern verbessert auch die betriebliche Organisation, erlaubt die verbindliche Zusage von Erleichterungen bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt, senkt den Personalaufwand und führt letztlich zu Haftungsminderungen bei den gesetzlichen Vertretern und handelnden Personen. Gern unterstütze ich Sie bei der Einführung Ihres Tax Compliance Management Systems.
Lehrtätigkeiten
Dr. Bartmuß ist seit 2009 Gastdozent an der Bundesfinanzakademie für das Gebiet der Besteuerung der Öffentlichen Hand. Darüber hinaus nimmt er ab 2014 einen Lehrauftrag für Steuerrecht im Rahmen des MBA-Studienganges Health Care Management an der Universität Bayreuth wahr.
Engagement und Mitgliedschaften
Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung, Leipzig (Vorstand)
Dresdner Gesprächskreis der Wirtschaft und der Wissenschaft e. V., Dresden (Vorstand, Schatzmeister)
Förderverein Konzerthaus-Stiftung Dresden e. V., Dresden (Liquidator)
Chinesischer Pavillon zu Dresden e. V. (Vorstand, Schatzmeister)
Herausgebertätigkeit
Dr. Ralph Bartmuß ist seit 2010 Mitherausgeber der im NOMOS-Verlag erscheinenden Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen.
Privat
ist Dr. Ralph Bartmuß Vater von vier Kindern. Neben Windsurfen, Alpinski, Laufen und Radfahren gehören vielfältigste Konzertbesuche zu seinen Vorlieben in der Freizeitgestaltung.
Newsbeiträge von Dr. Ralph Bartmuß
eureos unternimmt kulturelle und kulinarische Reise in das Saale-Unstrut Gebiet
Unser diesjähriger Betriebsausflug führte die eureos-Mitarbeiter nach Sachsen-Anhalt.
28.08.2023
eureos erneut von FOCUS Money als „Platzhirsch“ ausgezeichnet
In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FOCUS Money wird eureos wieder als TOP Steuerberater 2023 für die „umfassende Beratung auf höchstem Niveau“ von Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen ausgezeichnet.
09.06.2023
eureos goes Discobowling
Beim Teamevent unserer Dresdener Niederlassung tauschten wir unsere gewohnten Kanzleitools gegen Bowling-Kugeln ein. Treffsichere Präzision war dennoch wichtig.
23.05.2023
Umsatzbesteuerung der Abwasser- und Abfallentsorgung und steuerliche Folgen aus dem Zusammenschluss mehrerer juristischer Person des öffentlichen Rechts zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung (GbR)
Die Freude über den am 22. Juni 2017 von den Finanzministern der Bundesländer erfolgten Beschluss, dass auch nach der Neuregelung-§ 2b UStG auf Entgelte für Abwasser und Abfall keine Umsatzsteuer erhoben wird, wird durch das fast zeitgleich ergangene Schreiben vom 21. Juni 2017 des BMF in gewisser Hinsicht überschattet.
08.08.2017
Grundwasserentnahmeentgelte unterliegen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG
Das nunmehr veröffentlichte Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 14. Februar 2017 (6 K 6104/15) wird viele Wasserversorger in Deutschland erfreuen. Das FG Berlin-Brandenburg widerspricht der Rechtsansicht des Finanzamtes, das die Grundwasserentnahmeentgelte bisher als Konzession i.S.d. § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG einstufte und folglich von einer Hinzurechnung für gewerbesteuerliche Zwecke ausging. Die Entscheidung hat große Bedeutung, da Grundwasserentnahmeentgelte fast flächendeckend erhoben werden und das FG darüber hinaus festgestellt hat, dass die zur Erfüllung von Pflichtaufgaben im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge notwendigen Befugnisse keine Immaterialgüterrechte i.S.v. § 8 Nr. 1 Buchts. f GewStG darstellen. Wir verweisen hierzu auf unseren kritischen Newsbeitrag vom 3. August 2016.
09.05.2017
Unterliegen jetzt auch Wasserentnahmeentgelte der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung?
Die Diskussionen um Sachverhalte, die einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG unterliegen sollen, nimmt kein Ende. Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass der Aufwand für geleistete Wasserentnahmeentgelte bei den Wasserversorgern unter die Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG fällt und folglich mit 6,25% des Aufwandes (= 25% auf 25%) den Gewerbeertrag erhöht.
03.08.2016
Umsatzsteuerpflicht eines weitergeleiteten öffentlichen Zuschusses
Das Sächsische Finanzgericht hatte kürzlich wieder über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines weitergeleiteten öffentlichen Zuschusses zu urteilen.
09.12.2014
Finanzverwaltung bestätigt Anerkennung von Rückstellungen für Kostenüberdeckungen in der Steuerbilanz
Am 22. November 2013 hob das Bundesministerium der Finanzen das BMF-Schreiben vom 28. November 2011 zu den Grundsätzen zur steuerlichen Anerkennung von Rückstellungen für Verrechnungsverpflichtungen auf. Danach sollten sog. Verrechnungsverpflichtungen in der Steuerbilanz als nicht zu berücksichtigende schwebende Geschäfte behandelt werden. Basierend darauf wurden seitens der Finanzverwaltung bisher die Bildung der Rückstellungen für Kostenüberdeckung bei Wasser- und Abwasserentsorgern sowie die Bildung der Rückstellungen für Mehrerlösabschöpfung sowie für periodenübergreifende Saldierung bei Energieversorgern in der Steuerbilanz dem Grunde nach versagt.
12.12.2013
Veranstaltungen mit Dr. Ralph Bartmuß
12. Chemnitz im Dialog - Mittagstalk mit Max Jankowsky (Industrie- und Handelskammer Chemnitz)
Engagement bis die Funken sprühen – Visionen eines sächsischen Unternehmers und IHK-Präsidenten
Online-Seminar: Homeoffice vs. Datenschutz
Der Weg zur datenschutz-konformen Arbeitsplatzflexibilität
eureos Online-Seminar: Gemeinsame Berufungen
Berufungsmodelle zur Vernetzung der universitären und außeruniversitären Forschung aus dem Blickwinkel des § 2b UStG
5. Chemnitz im Dialog – Mittagstalk mit Dr. Gunter Erfurt (Meyer Burger AG)
(Solar)Energie der Zukunft – Made in Germany
6. Chemnitz im Dialog – Mittagstalk mit Dr. Mario Geißler (Q-HUB Chemnitz)
Chemnitz als Zukunftsstadt – „The future is ageless“
4. Chemnitz im Dialog - Mittagstalk mit Sven Schulze (Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz)
Wirtschaftliche Chancen einer erfolgreichen Kulturhauptstadt
11. Chemnitz im Dialog - Mittagstalk mit Sven Hertwig (exclusiv events Chemnitz)
Die Belebung der Chemnitzer Innenstadt - schon viel getan oder noch viel zu tun?
eureos Online-Seminar: Die Reform des Stiftungsrechts
Überblick und aktueller Handlungsbedarf
eureos-Seminar: Die Reform des Stiftungsrechts
Überblick und aktueller Handlungsbedarf
IT-gestützte Einführung eines Tax Compliance Management Systems für Hochschulen und Kommunen
Praktische Umsetzung mittels 7-Punkte-Projektplan und IT-gestützter Organisation
Empfang anlässlich des fünfjährigen Bestehens unserer Niederlassung in Magdeburg
Zum fünfjährigen Bestehen unserer Niederlassung in Magdeburg sowie zur Einweihung unserer erweiterten Büroflächen luden wir Sie herzlich ein.
7. Chemnitz im Dialog – Mittagstalk mit Steffen Herhold (NINERS Chemnitz)
Wie die NINERS Chemnitz für einen Aufschwung Ost sorgen
8. Chemnitz im Dialog – Mittagstalk mit Dr. Martin Böhringer (Staffbase GmbH)
Von Chemnitz in die Welt – Vom Start-Up zum internationalen Unternehmen
9. Chemnitz im Dialog – Mittagstalk mit Stefan Schmidtke (Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH)
Eine GmbH als Motor der Kulturhauptstadt Europas 2025
eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Erfurt)
Veranstaltung zum Jahresende 2022
eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Leipzig)
Veranstaltung zum Jahresende 2022
eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Dresden)
Veranstaltung zum Jahresende 2022
eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Magdeburg)
Veranstaltung zum Jahresende 2022
eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Chemnitz)
Veranstaltung zum Jahresende 2022
10. Chemnitz im Dialog - Mittagstalk mit Sylvia Pfefferkorn (Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen e. V.)
Welcome to Saxony – Neue Wege zum Finden und Binden von Fachkräften