Dr. Ralph Bartmuß wurde 1966 in Halle/Saale geboren. Er studierte Rechtswissenschaften sowie Mittlere und Neuere Geschichte in Halle/Saale und Berlin. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1995 in Sachsen-Anhalt, das zweite 1997 in Sachsen ab.
Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Roland Donath, M.C.J. (Austin), an der Universität Halle und als Rechtsanwalt in einer überregionalen Sozietät begann er 1998 als Rechtsanwalt in der Steuerabteilung von Arthur Andersen in Dresden. 2002 wechselte er zu Ernst & Young, wo er zunächst im Rahmen der Gestaltungsberatung tätig war. In der Folge verantwortete er dort bis 2010 das Geschäftsfeld der Besteuerung der öffentlichen Hand und der gemeinnützigen Körperschaften in Sachsen und Thüringen sowie das Geschäftsfeld der Besteuerung von Krankenhäusern national.
Mit einer Arbeit zum Versicherungsvertragsrecht promovierte Dr. Ralph Bartmuß im Jahr 2000 bei Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.
2004 wurde er zum Steuerberater bestellt. Seit Juli 2010 ist er Partner der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft.
Beratungsschwerpunkte
Rechtliche und steuerrechtliche Beratung von Unternehmen der öffentlichen Hand (Public Sector) sowie von gemeinnützigen Körperschaften (NPO), insbesondere von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft, Versorgungs-, Entsorgungs- sowie Verkehrsunternehmen, Universitäten, Hochschulen, Schulen und Kommunen in allen laufenden steuerlichen Fragen, bei Außenprüfungen sowie Umstrukturierungen
§ 2b UStG-Online-Check
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Einführung IT-gestützter Tax Compliance Management Systeme
Viele Unternehmen und die öffentliche Hand werden um die Einführung von Tax Compliance Management Systemen nicht herumkommen. Dies wird mit Vorteilen für die Unternehmen verbunden sein, die Tax Compliance ernst nehmen und entsprechende Systeme einführen. Die bereits vorhandenen Regelungen im AEAO sowie der durch das DAC-7-Umsetzungsgesetz neu geschaffene § 38 EGAO sind Beispiele hierfür.
Die Einführung eines Tax Compliance Management Systems minimiert nicht nur die steuerlichen Risiken, sondern verbessert auch die betriebliche Organisation, erlaubt die verbindliche Zusage von Erleichterungen bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt, senkt den Personalaufwand und führt letztlich zu Haftungsminderungen bei den gesetzlichen Vertretern und handelnden Personen. Gern unterstütze ich Sie bei der Einführung Ihres Tax Compliance Management Systems.
Lehrtätigkeiten
Lehrauftrag für Gemeinnützigkeitsrecht, Dresden International University (DIU)
Lehrauftrag für Steuerrecht, Universität Bayreuth, MBA-Studiengang Health Care Management
Lehrauftrag für das Gebiet der Besteuerung der Öffentlichen Hand, Bundesfinanzakademie
Engagement und Mitgliedschaften
Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung, Leipzig (Vorstand)
Dresdner Gesprächskreis der Wirtschaft und der Wissenschaft e. V., Dresden (Vorstand, Schatzmeister)
Förderverein Konzerthaus-Stiftung Dresden e. V., Dresden (Liquidator)
Chinesischer Pavillon zu Dresden e. V. (Vorstand, Schatzmeister)
Herausgebertätigkeit
Dr. Ralph Bartmuß ist seit 2010 Mitherausgeber der im NOMOS-Verlag erscheinenden Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen.
Privat
ist Dr. Ralph Bartmuß Vater von vier Kindern. Neben Windsurfen, Alpinski, Laufen und Radfahren gehören vielfältigste Konzertbesuche zu seinen Vorlieben in der Freizeitgestaltung.