Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß wurde 1966 in Halle/Saale geboren. Er studierte Rechtswissenschaften sowie Mittlere und Neuere Geschichte in Halle/Saale und Berlin. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1995 in Sachsen-Anhalt, das zweite 1997 in Sachsen ab.
Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Roland Donath, M.C.J. (Austin), an der Universität Halle und als Rechtsanwalt in einer überregionalen Sozietät begann er 1998 als Rechtsanwalt in der Steuerabteilung von Arthur Andersen in Dresden. 2002 wechselte er zu Ernst & Young, wo er zunächst im Rahmen der Gestaltungsberatung tätig war. In der Folge verantwortete er dort bis 2010 das Geschäftsfeld der Besteuerung der öffentlichen Hand und der gemeinnützigen Körperschaften in Sachsen und Thüringen sowie das Geschäftsfeld der Besteuerung von Krankenhäusern national.
Mit einer Arbeit zum Versicherungsvertragsrecht bei Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski promovierte Dr. Ralph Bartmuß im Jahr 2000 an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.
2004 wurde er zum Steuerberater bestellt. Seit Juli 2010 ist er Partner der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft.
Beratungsschwerpunkte
Rechtliche und steuerrechtliche Beratung von Unternehmen der öffentlichen Hand (Public Sector) sowie von gemeinnützigen Körperschaften (NPO), insbesondere von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft, Versorgungs-, Entsorgungs- sowie Verkehrsunternehmen, Universitäten, Hochschulen, Schulen und Kommunen in allen laufenden steuerlichen Fragen, bei Außenprüfungen sowie Unternehmensakquisen und Umstrukturierungen
Lehrtätigkeiten
Dr. Bartmuß war 2009 und 2010 Gastdozent an der Bundesfinanzakademie für das Gebiet der Besteuerung der Öffentlichen Hand. 2014 nahm er einen Lehrauftrag für Steuerrecht im Rahmen des MBA-Studienganges Health Care Management an der Universität Bayreuth wahr. Seit 2021 hat er einen Lehrauftrag zum Gemeinnützigkeitsrecht an der DIU Dresden International University.
Engagement und Mitgliedschaften
Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung, Leipzig (Vorstand)
Chinesischer Pavillon zu Dresden e. V. (Vorstand, Schatzmeister)
Herausgebertätigkeit & Publikationen
Dr. Ralph Bartmuß ist seit 2010 Mitherausgeber der im NOMOS-Verlag erscheinenden ZStV Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen. Daneben ist er Mitautor von Winheller/Geibel/Jachmann-Michel, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, 3. Auflage, 2023, sowie Autor und Mitautor einer Vielzahl von wissenschaftlichen Aufsätzen und Urteilsanmerkungen im Versicherungsvertrags- und Steuerrecht.
Privat
ist Dr. Ralph Bartmuß Vater von vier Kindern. Neben Windsurfen, Alpinski, Laufen und Radfahren gehören vielfältigste Konzertbesuche zu seinen Vorlieben in der Freizeit.
Newsbeiträge von Dr. Ralph Bartmuß
eureos goes to Prag: Unser Betriebsausflug 2024
Ende August trafen sich die Mitarbeitenden der eureos-Standorte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg und Erfurt in der tschechischen Hauptstadt Prag zu einem gemeinsamen Betriebsausflug. Neben Kultur und kulinarischen Highlights stand vor allem der Teamgeist im Mittelpunkt.
09.09.2024
Jahressteuergesetz 2024 will zeitnahe Mittelverwendung bei steuerbegünstigten Körperschaften abschaffen
In dem weiteren Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 Teil II), der auf den 10. Juli 2024 datiert, wird unerwartet ein zentraler Grundsatz des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts aufgehoben: Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung, § 55 Abs. 1 Nr. 5 Abgabenordnung (AO) soll entfallen. Mit den erforderlichen Folgeänderungen entfallen u. a. auch die differenzierten Regelungen zur Rücklagen- und Vermögensbildung in § 62 AO. Das erzeugt Unsicherheit.
15.07.2024
Sports- und Teamgeist bei der 15. REWE Teamchallenge Dresden
Letzte Woche fand in Dresden mit der 15. REWE Teamchallenge die bislang teilnehmerstärkste Auflage des überregionalen Läufer-Events statt. Mit dabei waren auch drei Läuferteams von eureos, die zeigten, worauf es bei diesem Event wirklich ankommt.
18.06.2024
eureos erhält Auszeichnung von FOCUS Money als Top Steuerberater 2024
Im bundesweiten Steuerberatertest des Magazins FOCUS Money wurde eureos erneut als eine der besten Steuerberatungsgesellschaften Deutschlands ausgezeichnet.
13.06.2024
BFH korrigiert erbschaftsteuerlichen Freibetrag bei der Errichtung von Familienstiftungen
In einem aktuellen Urteil des BFHs vom 28. Februar 2024 (AZ. II R 25/21) hat dieser entschieden, dass beim Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung für die Ermittlung des erbschaftsteuerlichen Freibetrages auch auf noch ungeborene – lediglich potenzielle Begünstigte – abzustellen ist. Unerheblich sei, ob die Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals geboren wird und tatsächlich finanzielle Vorteile aus der Stiftung erlangen wird, solange sie laut Satzungszweck begünstigt wird.
13.06.2024
Neuausrichtung beim Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen
Ein Vorsteuerabzug bei Kurgemeinden ist wieder möglich. Hierzu hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Entscheidungen geäußert.
25.04.2024
Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b UStG für Körperschaften des öffentlichen Rechts und Umsatzsteuerbefreiung für Bildungs- und Sportleistungen
Die Übergangsfrist für Körperschaften des öffentlichen Rechts soll ein weiteres Mal um zwei Jahre verlängert werden, sodass der § 2b UStG spätestens ab 1. Januar 2027 zur Anwendung kommt. Gleichzeitig soll die längst überfällige Umsetzung des Unionsrechts in nationales Recht im Bereich der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen erfolgen.
23.04.2024
FG Sachsen-Anhalt: Auch ein nur vorübergehender Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung kann zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit und Steuernachzahlungen führen
Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat die Relevanz der satzungsmäßigen Vermögensbindung (formelle Gemeinnützigkeit) betont: Auch wenn die Satzung einer steuerbegünstigten Körperschaft dieser nur vorübergehend und gar versehentlich nicht entspricht, droht eine rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit, verbunden mit u. U. hohen Steuernachzahlungen.
28.11.2023
Mitteilungsverordnung – vollständig elektronisches Meldeverfahren ab dem 1. Januar 2025
Bereits im BMF-Schreiben vom 21. Januar 2021 wurde angekündigt, dass der Kreis der Mitteilungsverpflichteten ab dem 1. Januar 2025 auf die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen des Bundes und der Länder erweitert werden soll. Auch Betriebe gewerblicher Art sind ab dem Jahr 2025 zur Mitteilung verpflichtet.
25.10.2023
Erneute Mitarbeit von RAin Dr. Almuth Werner und RA/StB Dr. Ralph Bartmuß: 3. Auflage des Kommentars „Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht“ erscheint im Nomos-Verlag
Im Oktober 2023 veröffentlichte der Nomos-Verlag in Kooperation mit dem IDW Verlag die nunmehr dritte Auflage des Kommentars, der sich als einziger Kommentar ausführlich und ausschließlich dem Steuerrecht gemeinnütziger Körperschaften widmet.
25.10.2023
eureos unternimmt kulturelle und kulinarische Reise in das Saale-Unstrut Gebiet
Unser diesjähriger Betriebsausflug führte die eureos-Mitarbeiter nach Sachsen-Anhalt.
28.08.2023
eureos erneut von FOCUS Money als „Platzhirsch“ ausgezeichnet
In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FOCUS Money wird eureos wieder als TOP Steuerberater 2023 für die „umfassende Beratung auf höchstem Niveau“ von Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen ausgezeichnet.
09.06.2023
eureos goes Discobowling
Beim Teamevent unserer Dresdener Niederlassung tauschten wir unsere gewohnten Kanzleitools gegen Bowling-Kugeln ein. Treffsichere Präzision war dennoch wichtig.
23.05.2023
Umsatzbesteuerung der Abwasser- und Abfallentsorgung und steuerliche Folgen aus dem Zusammenschluss mehrerer juristischer Person des öffentlichen Rechts zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung (GbR)
Die Freude über den am 22. Juni 2017 von den Finanzministern der Bundesländer erfolgten Beschluss, dass auch nach der Neuregelung-§ 2b UStG auf Entgelte für Abwasser und Abfall keine Umsatzsteuer erhoben wird, wird durch das fast zeitgleich ergangene Schreiben vom 21. Juni 2017 des BMF in gewisser Hinsicht überschattet.
08.08.2017
Grundwasserentnahmeentgelte unterliegen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG
Das nunmehr veröffentlichte Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 14. Februar 2017 (6 K 6104/15) wird viele Wasserversorger in Deutschland erfreuen. Das FG Berlin-Brandenburg widerspricht der Rechtsansicht des Finanzamtes, das die Grundwasserentnahmeentgelte bisher als Konzession i.S.d. § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG einstufte und folglich von einer Hinzurechnung für gewerbesteuerliche Zwecke ausging. Die Entscheidung hat große Bedeutung, da Grundwasserentnahmeentgelte fast flächendeckend erhoben werden und das FG darüber hinaus festgestellt hat, dass die zur Erfüllung von Pflichtaufgaben im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge notwendigen Befugnisse keine Immaterialgüterrechte i.S.v. § 8 Nr. 1 Buchts. f GewStG darstellen. Wir verweisen hierzu auf unseren kritischen Newsbeitrag vom 3. August 2016.
09.05.2017
Unterliegen jetzt auch Wasserentnahmeentgelte der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung?
Die Diskussionen um Sachverhalte, die einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG unterliegen sollen, nimmt kein Ende. Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass der Aufwand für geleistete Wasserentnahmeentgelte bei den Wasserversorgern unter die Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG fällt und folglich mit 6,25% des Aufwandes (= 25% auf 25%) den Gewerbeertrag erhöht.
03.08.2016
Umsatzsteuerpflicht eines weitergeleiteten öffentlichen Zuschusses
Das Sächsische Finanzgericht hatte kürzlich wieder über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines weitergeleiteten öffentlichen Zuschusses zu urteilen.
09.12.2014
Finanzverwaltung bestätigt Anerkennung von Rückstellungen für Kostenüberdeckungen in der Steuerbilanz
Am 22. November 2013 hob das Bundesministerium der Finanzen das BMF-Schreiben vom 28. November 2011 zu den Grundsätzen zur steuerlichen Anerkennung von Rückstellungen für Verrechnungsverpflichtungen auf. Danach sollten sog. Verrechnungsverpflichtungen in der Steuerbilanz als nicht zu berücksichtigende schwebende Geschäfte behandelt werden. Basierend darauf wurden seitens der Finanzverwaltung bisher die Bildung der Rückstellungen für Kostenüberdeckung bei Wasser- und Abwasserentsorgern sowie die Bildung der Rückstellungen für Mehrerlösabschöpfung sowie für periodenübergreifende Saldierung bei Energieversorgern in der Steuerbilanz dem Grunde nach versagt.
12.12.2013
Veranstaltungen mit Dr. Ralph Bartmuß
14. Chemnitz im Dialog - Mittagstalk mit Sven Schulze (Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz)
Chemnitz - Kulturhauptstadt Europas 2025 - Pläne für die finale Vorbereitungsphase
13. Chemnitz im Dialog - Mittagstalk mit Roland Warner (eins energie in sachsen)
Energiewende in Südwestsachsen – Visionen für eine klimaneutrale Zukunft
12. Chemnitz im Dialog - Mittagstalk mit Max Jankowsky (Industrie- und Handelskammer Chemnitz)
Engagement bis die Funken sprühen – Visionen eines sächsischen Unternehmers und IHK-Präsidenten
11. Chemnitz im Dialog - Mittagstalk mit Sven Hertwig (exclusiv events Chemnitz)
Die Belebung der Chemnitzer Innenstadt - schon viel getan oder noch viel zu tun?
10. Chemnitz im Dialog - Mittagstalk mit Sylvia Pfefferkorn (Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen e. V.)
Welcome to Saxony – Neue Wege zum Finden und Binden von Fachkräften
IT-gestützte Einführung eines Tax Compliance Management Systems für Hochschulen und Kommunen
Praktische Umsetzung mittels 7-Punkte-Projektplan und IT-gestützter Organisation
eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Erfurt)
Veranstaltung zum Jahresende 2022
eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Leipzig)
Veranstaltung zum Jahresende 2022
eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Dresden)
Veranstaltung zum Jahresende 2022
eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Magdeburg)
Veranstaltung zum Jahresende 2022
eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Chemnitz)
Veranstaltung zum Jahresende 2022
9. Chemnitz im Dialog – Mittagstalk mit Stefan Schmidtke (Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH)
Eine GmbH als Motor der Kulturhauptstadt Europas 2025
8. Chemnitz im Dialog – Mittagstalk mit Dr. Martin Böhringer (Staffbase GmbH)
Von Chemnitz in die Welt – Vom Start-Up zum internationalen Unternehmen
7. Chemnitz im Dialog – Mittagstalk mit Steffen Herhold (NINERS Chemnitz)
Wie die NINERS Chemnitz für einen Aufschwung Ost sorgen
Empfang anlässlich des fünfjährigen Bestehens unserer Niederlassung in Magdeburg
Zum fünfjährigen Bestehen unserer Niederlassung in Magdeburg sowie zur Einweihung unserer erweiterten Büroflächen luden wir Sie herzlich ein.
eureos Online-Seminar: Die Reform des Stiftungsrechts
Überblick und aktueller Handlungsbedarf
eureos-Seminar: Die Reform des Stiftungsrechts
Überblick und aktueller Handlungsbedarf
6. Chemnitz im Dialog – Mittagstalk mit Dr. Mario Geißler (Q-HUB Chemnitz)
Chemnitz als Zukunftsstadt – „The future is ageless“
5. Chemnitz im Dialog – Mittagstalk mit Dr. Gunter Erfurt (Meyer Burger AG)
(Solar)Energie der Zukunft – Made in Germany
eureos Online-Seminar: Gemeinsame Berufungen
Berufungsmodelle zur Vernetzung der universitären und außeruniversitären Forschung aus dem Blickwinkel des § 2b UStG
4. Chemnitz im Dialog - Mittagstalk mit Sven Schulze (Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz)
Wirtschaftliche Chancen einer erfolgreichen Kulturhauptstadt
Online-Seminar: Homeoffice vs. Datenschutz
Der Weg zur datenschutz-konformen Arbeitsplatzflexibilität