Der Weg zur datenschutz-konformen Arbeitsplatzflexibilität
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Inhalt
Was war das für ein Jahresanfang: Die Verkündung der Corona-Pandemie hat alle Unternehmen und ihre Mitarbeiter erfasst. So plötzlich wie der Lockdown kam, so plötzlich waren Arbeitgeber gezwungen, einen betrieblichen Infektionsschutz einzuführen. Der Kontakt mit den Kunden musste jedoch aufrecht erhalten bleiben. Eltern mussten neben ihrer Arbeit zu Hause die Kinderbetreuung organisieren. Dies bedeutete in vielen Fällen das kurzfristige Angebot von Arbeiten aus dem Home- oder Mobileoffice. Mit Bewältigung der technischen Herausforderungen schätzt man nun die gewonnenen Vorteile. Die Transformation der Arbeitsprozesse bekam durch die Krise einen gewaltigen Schub. Nach einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) und der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP) will fast die Hälfte der befragten 500 Unternehmen das Angebot von Home Office ausweiten. Ein „Zurück“ aus der eingeleiteten Digitalisierung der Arbeitswelt ist jedenfalls nicht zu erwarten. Bereits jetzt setzten viele Mitarbeiter die Flexibilität beim Arbeitsplatz als „Must-have“ voraus.
Der flexible Arbeitsplatz hat jedoch wesentlichen Einfluss auf den Datenschutz. Die Sicherheit der personenbezogenen Daten ist auch bei einem flexiblen Arbeitsplatz zu beachten. Nach Aufhebung des Katastrophenfalls sind Ausnahmereglungen entfallen. Der Übergang zum Regelbetrieb gerät dadurch umso mehr in den Fokus der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden.
Die erfahrenen und praxisorientierten Referenten freuten sich darauf, Ihnen den Weg zur datenschutzkonformen Arbeitsplatzflexibilität zu weisen.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Agenda
Unser Online-Seminar bereitete alle wesentlichen Themen in 1 ½ Stunden für Sie auf:
- Ist das Arbeiten im Home- oder Mobileoffice überhaupt mit dem Datenschutz vereinbar?
- Auf welche Sicherheitsrisiken muss sich bei der Auslagerung des Arbeitsplatzes vorbereitet werden?
- Wie erreiche ich die datenschutzrechtliche Compliance für das flexible Arbeiten?
- Welche Pflichten bestehen und wie sind diese im Unternehmen umsetzbar?
- Welche Sanktionen sind zu vermeiden?
Referenten
Heike, Nikolov, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
esb Rechtsanwälte Strewe & Partner mbB
Als gebürtige Thüringerin studierte Heike Nikolov Rechtswissenschaften ab 1995 an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Im Jahre 1999 wechselte sie an die Technische Universität nach Dresden und legte dort 2001 das Erste Juristische Staatsexamen sowie nach dem Rechtsreferendariat beim Landgericht Dresden 2005 das Zweite Juristische Staatsexamen ab.
Nahtlos startete Heike Nikolov ihre Anwaltstätigkeit bei esb Rechtsanwälte in Dresden und berät seit 2007 Unternehmen im Datenschutz. 2013 erwarb sie die Qualifikation Fachanwältin für IT-Recht und 2016 die Qualifikation Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht.
Im Jahr 2016 wurde Heike Nikolov Partnerin bei esb Rechtsanwälte in Dresden.
Sandro Hänsel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht
esb Rechtsanwälte Strewe & Partner mbB
Der gebürtige Spreewälder studierte Rechtswissenschaften an der Technischen Universität in Dresden. Bereits während des Referendariats entschied er sich für den Rechtsanwaltsberuf und arbeitete für eine überörtliche Kanzlei. Dort stieg er 2007 als Rechtsanwalt ein und baute das Referat „Intellectual Property“ auf. Im Jahr 2013 erlangte er die Qualifikation „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“. Frühzeitig spezialisierte er sich auf technische Sachverhalte. Dadurch erarbeitete er sich auch bei patentanwaltlichen Vertretern, von welchen er bei komplexen Schutzrechtsverletzungsfällen regelmäßig beratend hinzugezogen wird, einen entsprechenden Stand.
Seit 2020 ist er Geschäftsführender Partner bei esb Rechtsanwälte in Dresden.
Moderation:
Dr. Ralph Bartmuß, Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft
Dr. Ralph Bartmuß studierte Rechtswissenschaften sowie Mittlere und Neuere Geschichte in Halle/Saale und Berlin. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1995 in Sachsen-Anhalt, das zweite 1997 in Sachsen ab. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Roland Donath, M.C.J. (Austin), an der Universität Halle und als Rechtsanwalt in einer überregionalen Sozietät begann er 1998 als Rechtsanwalt in der Steuerabteilung von Arthur Andersen in Dresden. 2002 wechselte er zu Ernst & Young, wo er zunächst im Rahmen der Gestaltungsberatung tätig war.
Dr. Ralph Bartmuß ist auf die rechtliche und steuerrechtliche Beratung von Unternehmen der öffentlichen Hand (Public Sector) sowie von gemeinnützigen Körperschaften (NPO) spezialisiert. Er berät insbesondere Unternehmen der Gesundheitswirtschaft, Universitäten, Hochschulen, Schulen – in den unterschiedlichsten Rechtsformen – und Kommunen in allen laufenden steuerlichen Fragen. Er ist auf die steuerliche Beratung von gemeinnützigen Stiftungen spezialisiert.