Sandro Hänsel
esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB
Der gebürtige Spreewälder studierte Rechtswissenschaften an der Technischen Universität in Dresden. Bereits während des Referendariats entschied er sich für den Rechtsanwaltsberuf und arbeitete für eine überörtliche Kanzlei. Dort stieg er 2007 als Rechtsanwalt ein und baute das Referat „Intellectual Property“ auf. Im Jahr 2013 erlangte er die Qualifikation „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“. Frühzeitig spezialisierte er sich auf technische Sachverhalte. Dadurch erarbeitete er sich auch bei patentanwaltlichen Vertretern, von welchen er bei komplexen Schutzrechtsverletzungsfällen regelmäßig beratend hinzugezogen wird, einen entsprechenden Stand.
Im Jahr 2013 wechselte er zu esb Rechtsanwälte in Dresden und erlangte 2014 die Qualifikation „Fachanwalt für IT-Recht“. Er berät zum Recht des Geistigen Eigentums, insbesondere Patent- und Erfinderrecht, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie Know-how-Schutz. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Datenschutzrecht, hier konzentriert er sich auf die Healthcare-Branche.
Regelmäßig ist Sandro Hänsel als Dozent tätig, unter anderem für die Technische Universität Dresden im IP-Masterstudiengang und in Zusammenarbeit mit dem Patentinformationszentrum.
Seit 2020 ist er Geschäftsführender Partner bei esb Rechtsanwälte in Dresden.
Beratungsschwerpunkte
Recht des Geistigen Eigentums (Angriff und Verteidigung), Aufbau und Überwachung von internationalen Markenportfolios, Vertretung im einstweiligen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Gesundheitsdatenschutz
Engagement und Mitgliedschaften
Fachanwaltsausschuss Gewerblicher Rechtsschutz bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen
Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR e.V
Privat
ist er begeisterter Läufer, mag den Freestyle auf seinem Snowboard und liebt das Handwerkeln und Schrauben zusammen mit seinen drei Jungs.
esb ist Exklusivpartner von eureos im Bereich IT-Recht und IP-Recht.
Newsbeiträge von Sandro Hänsel
BGH stellt klar: Künstliche Intelligenz ist kein Erfinder!
Erfinder kann nur eine natürliche Person sein. Ein maschinelles, aus Hard- oder Software bestehendes System kann auch dann nicht als Erfinder benannt werden, wenn es über Funktionen künstlicher Intelligenz (KI) verfügt.
08.07.2024
Verwendung von Cookie-Bannern: OLG Köln präzisiert gesetzliche Anforderungen
In den letzten Jahren haben sich die Gerichte bis hin zum europäischen Gerichtshof immer wieder mit Cookie-Bannern beschäftigt. Nun liegt mit dem Urteil des OLG Köln (Urteil vom 19.01.2024, Az. 6 U 80/23) eine weitere obergerichtliche Entscheidung zu Cookie-Bannern vor.
21.02.2024
Veranstaltungen mit Sandro Hänsel
Online-Seminar: Einrichtung und Betrieb einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Kompakt-Update zum Hinweisgeberschutzgesetz, rechtliche Anforderungen, Outsourcing - in Kooperation mit esb Rechtsanwälte Strewe & Partner mbB
eureos Online-Seminar: Der Betriebsrat und Datenschutz – löst der neue § 79a Betriebsverfassungsgesetz (endlich) sämtliche Probleme?
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und seine Auswirkungen auf die Praxis
eureos Online-Seminar: Jetzt auch noch die elektronische Patientenakte! Wie kann der Datenschutz gesichert und dennoch der Aufwand begrenzt werden?
Kompakt-Seminar zu den besonderen Anforderungen an den Datenschutz im Gesundheitswesen
Online-Seminar: eureos-Forum: Perspektiven 2021 II
Veranstaltung zum Jahresende 2020
Online-Seminar: eureos-Forum: Perspektiven 2021
Veranstaltung zum Jahresende 2020
Online-Seminar: Homeoffice vs. Datenschutz
Der Weg zur datenschutz-konformen Arbeitsplatzflexibilität