Familienunternehmen und Privatpersonen

Vermögen strukturieren und verwalten, Vermögen schützen und entwickeln, Vermögen übertragen, dabei die persönlichen Interessen sowie die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten. Dies ist eine hochkomplexe und individuelle Aufgabe, welche mit Sachverstand, Weitblick, Risiko- und Verantwortungsbewusstsein sowie Einfühlungsvermögen zu lösen ist.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Wir verfügen über die Erfahrungen und fachübergreifende Expertise, um Sie bei jedem Schritt zu begleiten – gesellschaftsrechtlich, zivilrechtlich, arbeitsrechtlich, betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich. Unsere Stärken liegen in der Strukturierung von Vermögen und der Optimierung künftiger Transaktionen, auch generationenübergreifend, stets zum Schutz und Erhalt sowie Wachstum des Vermögens mit dem Blick für Ihre persönlichen Belange.

Unsere Leistungen für Sie

  • Bestandsaufnahme unter Erörterung von Vorsorgeoptionen (zu Lebzeiten, von Todes wegen, gesellschaftsrechtlicher Art)
  • Rechtliche, steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Strukturierung und Optimierung bestehender und künftiger Investments einschließlich der Evaluierung der zugehörigen Werte
  • Unterstützung bei Kauf- und Verkaufsprozessen, inkl. Übernahme professioneller Marktansprachen
  • Rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung bei Nachfolgefragen in unternehmerisches Vermögen unter Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse und verschiedener Interessen
  • Umfassende steuerrechtliche Beratung (Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer)
  • Rechtliche Beratungsleistungen zum Schutz Ihres Vermögens (asset protection), ggf. unter Einsatz einer rechtsfähigen Stiftung
  • Rechtliche Prüfung und Gestaltung erforderlicher Dokumente und Vertragswerke
  • Unternehmensbewertungen in Anlehnung an IdW S1
  • Fördermittelberatung

Referenzen

Zahlreiche Familienunternehmen und Privatpersonen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

Ihre persönlichen Ansprechpartner

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Enrico Klar
Enrico Klar

Partner, Steuerberater
Certified Tax Compliance Officer, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

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    Fachnews

    BGH: Sittenwidriges Handeln kann Organhaftung auch nach Ausscheiden aus Organstellung begründen

    Die Haftung eines Geschäftsführers wegen sittenwidriger Schädigung richtet sich nicht nur nach seiner formalen Organstellung, sondern nach seiner tatsächlichen Rolle in einem täuschenden Geschäftsmodell. Systematische Täuschungen über Marktstellung und behördliche Zulassungen führen zur Sittenwidrigkeit und können auch für nachwirkende Verträge Haftung auslösen.

    20. Januar 2026

    Nießbrauch an vermieteten Grundstücken: Bundesfinanzhof stuft Verzichtsentgelt als steuerpflichtige Entschädigung ein

    Gemäß BFH-Urteil vom 10. Oktober 2025 (Aktenzeichen: IX R 4/24) ist das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn das Grundstück vom Nießbraucher zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet wird und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.

    19. Januar 2026

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