Familienunternehmen und Privatpersonen

Vermögen strukturieren und verwalten, Vermögen schützen und entwickeln, Vermögen übertragen, dabei die persönlichen Interessen sowie die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten. Dies ist eine hochkomplexe und individuelle Aufgabe, welche mit Sachverstand, Weitblick, Risiko- und Verantwortungsbewusstsein sowie Einfühlungsvermögen zu lösen ist.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Wir verfügen über die Erfahrungen und fachübergreifende Expertise, um Sie bei jedem Schritt zu begleiten – gesellschaftsrechtlich, zivilrechtlich, arbeitsrechtlich, betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich. Unsere Stärken liegen in der Strukturierung von Vermögen und der Optimierung künftiger Transaktionen, auch generationenübergreifend, stets zum Schutz und Erhalt sowie Wachstum des Vermögens mit dem Blick für Ihre persönlichen Belange.

Unsere Leistungen für Sie

  • Bestandsaufnahme unter Erörterung von Vorsorgeoptionen (zu Lebzeiten, von Todes wegen, gesellschaftsrechtlicher Art)
  • Rechtliche, steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Strukturierung und Optimierung bestehender und künftiger Investments einschließlich der Evaluierung der zugehörigen Werte
  • Unterstützung bei Kauf- und Verkaufsprozessen, inkl. Übernahme professioneller Marktansprachen
  • Rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung bei Nachfolgefragen in unternehmerisches Vermögen unter Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse und verschiedener Interessen
  • Umfassende steuerrechtliche Beratung (Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer)
  • Rechtliche Beratungsleistungen zum Schutz Ihres Vermögens (asset protection), ggf. unter Einsatz einer rechtsfähigen Stiftung
  • Rechtliche Prüfung und Gestaltung erforderlicher Dokumente und Vertragswerke
  • Unternehmensbewertungen in Anlehnung an IdW S1
  • Fördermittelberatung

Referenzen

Zahlreiche Familienunternehmen und Privatpersonen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

Ihre persönlichen Ansprechpartner

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Enrico Klar
Enrico Klar

Partner, Steuerberater
Certified Tax Compliance Officer, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

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    Fachnews

    Änderung des Zuständigkeitsstreitwertes der Amtsgerichte in Zivilsachen

    Ab dem 1. Januar 2026 wurde der sachliche Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte in Zivilsachen von bisher EUR 5.000 auf EUR 10.000 angehoben.

    13. Mai 2026

    BMF-Anwendungsschreiben zur Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG

    Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29. April 2026 das finale Schreiben zur Anwendung der Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG veröffentlicht (Aktenzeichen: IV C 2 - S 2745-a/00040/001/239). Bereits am 24. März 2025 hatte das BMF einen Entwurf herausgegeben, von dem das finale Schreiben nur geringfügig abweicht.

    13. Mai 2026

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