Familienunternehmen und Privatpersonen

Vermögen strukturieren und verwalten, Vermögen schützen und entwickeln, Vermögen übertragen, dabei die persönlichen Interessen sowie die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten. Dies ist eine hochkomplexe und individuelle Aufgabe, welche mit Sachverstand, Weitblick, Risiko- und Verantwortungsbewusstsein sowie Einfühlungsvermögen zu lösen ist.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Wir verfügen über die Erfahrungen und fachübergreifende Expertise, um Sie bei jedem Schritt zu begleiten – gesellschaftsrechtlich, zivilrechtlich, arbeitsrechtlich, betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich. Unsere Stärken liegen in der Strukturierung von Vermögen und der Optimierung künftiger Transaktionen, auch generationenübergreifend, stets zum Schutz und Erhalt sowie Wachstum des Vermögens mit dem Blick für Ihre persönlichen Belange.

Unsere Leistungen für Sie

  • rechtliche, steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Strukturierung und Optimierung bestehender und künftiger Investments einschließlich der Evaluierung der zugehörigen Werte
  • Unterstützung bei Kauf- und Verkaufsprozessen
  • rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung bei Nachfolgefragen unter Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse und verschiedener Interessen
  • umfassende steuerrechtliche Beratung (Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer)
  • rechtliche Beratungsleistungen zum Schutz Ihres Vermögens (asset protection)

Referenzen

Zahlreiche Familienunternehmen und Privatpersonen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

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Jana Massow
Jana Massow

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

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    Fachnews

    Neue Verwaltungsanweisung zur Grundsteuer: Nachweis niedrigerer Verkehrswerte möglich

    Die obersten Finanzbehörden der Länder reagieren mittels koordinierter Erlasse auf die BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 2024 (Aktenzeichen II B 78/23 und II B 79/23) und bestätigen damit die Möglichkeit der Steuerpflichtigen, im Rahmen der Grundsteuerwertermittlung im Bundesmodell einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Grundstückswert nachzuweisen.

    4. November 2024

    Begegnet die Grundsteuerbewertung nach dem sog. Bundesmodell verfassungsrechtlichen Bedenken?

    Vor dem Hintergrund einfachrechtlicher Zweifel hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Weg für den Nachweis niedrigerer Verkehrswerte im sog. Bundesmodell frei gemacht. Nun stellt sich die Frage, ob die neue Grundsteuerwertfeststellung insgesamt verfassungskonform ist. Eine entsprechende Musterklage (Aktenzeichen 4 K 2189/23) zum Bundesmodell wurde vom Finanzgericht (FG) Köln abgewiesen.

    23. Oktober 2024

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