Hochschulmedizin

Ob Fixkostendegressionsabschläge, unzureichende investive Landesmittel nach dem Ende des HBFG, steigende MDK-Prüfquoten oder der „Kampf“ um die Ausgestaltung der verschiedenen Trennungsrechnungen gegenüber Land und Universität, gleichgültig ob Kooperations- oder Integrationsmodell, die Hochschulmedizin ist als „Großkrankenhaus“ und „lehrender Großforschungsbetrieb“ stets mit besonderen Herausforderungen konfrontiert.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Exemplarisch bündelt sich dies im Begriff der Extremkostenfälle, der langjährigen Forderung nach einem (europaüblichen) Systemkostenzuschlag zur Finanzierung der Universitätsklinika sowie der ständig in Frage stehenden umsatzsteuerlichen Behandlung der Kooperation von Universitätsklinikum und Universität. Im klassischen Spannungsfeld der kommunizierenden Röhren zwischen Klinikum, medizinischem Fachbereich, Universität und Trägerministerien begleiten wir Sie als neutraler Dritter mit unseren Erfahrungen bei der Verhandlung mit den verschiedenen Akteuren sowie der Erarbeitung sachgerechter Lösungen und stehen Ihnen dazu auch über die „klassische“ Abschlussprüfung hinaus als Ansprechpartner für steuerliche und rechtliche Fragen zur Verfügung. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen ähneln mögen, so kann dies letztlich jeweils nur standortindividuell erfolgen. Hochschulmedizin bedeutet für uns daher mehr als das Prüfen von Überliegern, Sonderposten und Erlösausgleich.

Unsere Leistungen für Sie

  • klassische Abschlussprüfungen nach Landeshochschul- und Krankenhausrecht sowie abschlussbasierte Bescheinigung gegenüber den Krankenkassen
  • Prüfung landesrechtlicher und beihilferechtlicher Trennungsrechnungen
  • Ermittlung von Ambulanzdefiziten
  • Bestimmung von Grundausstattungen gem. standortindividueller Studienordnung
  • Ermittlung unentgeltlicher Leistungen an „Fremdministerien“ außerhalb von Forschung und Lehre
  • Modelle zur Abbildung der ambulanten Mitbenutzung
  • Beurteilung und Einführung von Risikomanagementsystemen mit und ohne den Fachbereich Medizin
  • Vertretung gegenüber Aufsichts- und Planungsbehörden sowie Krankenkassen
  • steuerliche und rechtliche Beratung

Wir beraten persönlich

Ihr Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Hochschulmedizin

Achim Jäkel
Achim Jäkel

Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dr. Frank Juckel
Dr. Frank Juckel

Partner, Wirtschaftsprüfer

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    Fachnews

    Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV a. F. – Konsequenzen für die Vergabe von Planungsleistungen?

    Seit dem 17. August 2023 sind die bisherigen Regelungen des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und die gleichlautenden Vorschriften in der SektVO und VSVgV ersatzlos gestrichen worden. Die Gesetzesänderungen wurden kontrovers diskutiert. Das bisherige „Planerprivileg“ gestattete, dass bei der Auftragswertermittlung nicht die Werte aller Einzelleistungen addiert werden müssen, sondern nur die Werte der „gleichartigen“ Planungsleistungen.

    25. März 2024

    Das Warten hat ein Ende: Das Wachstumschancengesetz kommt

    Nach langem Für und Wider, dem Einsatz eines Vermittlungsausschusses und vielen Diskussionen ist nun der Weg frei für die Umsetzung des Wachstumschancengesetzes. Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf in seiner Sitzung am 22. März 2024 zugestimmt.

    25. März 2024

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