Hochschulmedizin

Ob Fixkostendegressionsabschläge, unzureichende investive Landesmittel nach dem Ende des HBFG, steigende MDK-Prüfquoten oder der „Kampf“ um die Ausgestaltung der verschiedenen Trennungsrechnungen gegenüber Land und Universität, gleichgültig ob Kooperations- oder Integrationsmodell, die Hochschulmedizin ist als „Großkrankenhaus“ und „lehrender Großforschungsbetrieb“ stets mit besonderen Herausforderungen konfrontiert.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Exemplarisch bündelt sich dies im Begriff der Extremkostenfälle, der langjährigen Forderung nach einem (europaüblichen) Systemkostenzuschlag zur Finanzierung der Universitätsklinika sowie der ständig in Frage stehenden umsatzsteuerlichen Behandlung der Kooperation von Universitätsklinikum und Universität. Im klassischen Spannungsfeld der kommunizierenden Röhren zwischen Klinikum, medizinischem Fachbereich, Universität und Trägerministerien begleiten wir Sie als neutraler Dritter mit unseren Erfahrungen bei der Verhandlung mit den verschiedenen Akteuren sowie der Erarbeitung sachgerechter Lösungen und stehen Ihnen dazu auch über die „klassische“ Abschlussprüfung hinaus als Ansprechpartner für steuerliche und rechtliche Fragen zur Verfügung. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen ähneln mögen, so kann dies letztlich jeweils nur standortindividuell erfolgen. Hochschulmedizin bedeutet für uns daher mehr als das Prüfen von Überliegern, Sonderposten und Erlösausgleich.

Unsere Leistungen für Sie

  • klassische Abschlussprüfungen nach Landeshochschul- und Krankenhausrecht sowie abschlussbasierte Bescheinigung gegenüber den Krankenkassen
  • Prüfung landesrechtlicher und beihilferechtlicher Trennungsrechnungen
  • Ermittlung von Ambulanzdefiziten
  • Bestimmung von Grundausstattungen gem. standortindividueller Studienordnung
  • Ermittlung unentgeltlicher Leistungen an „Fremdministerien“ außerhalb von Forschung und Lehre
  • Modelle zur Abbildung der ambulanten Mitbenutzung
  • Beurteilung und Einführung von Risikomanagementsystemen mit und ohne den Fachbereich Medizin
  • Vertretung gegenüber Aufsichts- und Planungsbehörden sowie Krankenkassen
  • steuerliche und rechtliche Beratung

Wir beraten persönlich

Ihr Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Hochschulmedizin

Achim Jäkel
Achim Jäkel

Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dr. Frank Juckel
Dr. Frank Juckel

Partner, Wirtschaftsprüfer

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    Fachnews

    Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet

    Ab dem 02. Juli 2023 gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz, einige Regelungen gelten bereits ab dem 03. Juni 2023. Mit Inkrafttreten des Gesetzes treffen Unternehmen je nach Größe und Unternehmensform neue Pflichten. Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz können unter anderem mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Betroffene Unternehmen sollten sich daher zeitnah mit den neuen Regelungen vertraut machen und einen etwaigen Umsetzungsbedarf identifizieren.

    8. Juni 2023

    BFH zur Aussetzung der Vollziehung der Säumniszuschläge

    Wird eine Steuer vom Steuerpflichtigen nicht bis zum Ablauf der Fälligkeit entrichtet, fallen nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis Säumniszuschläge in Höhe von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags an. Säumniszuschläge stellen daher ein Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuern dar.

    7. Juni 2023

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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