Hochschulmedizin

Ob Fixkostendegressionsabschläge, unzureichende investive Landesmittel nach dem Ende des HBFG, steigende MDK-Prüfquoten oder der „Kampf“ um die Ausgestaltung der verschiedenen Trennungsrechnungen gegenüber Land und Universität, gleichgültig ob Kooperations- oder Integrationsmodell, die Hochschulmedizin ist als „Großkrankenhaus“ und „lehrender Großforschungsbetrieb“ stets mit besonderen Herausforderungen konfrontiert.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Exemplarisch bündelt sich dies im Begriff der Extremkostenfälle, der langjährigen Forderung nach einem (europaüblichen) Systemkostenzuschlag zur Finanzierung der Universitätsklinika sowie der ständig in Frage stehenden umsatzsteuerlichen Behandlung der Kooperation von Universitätsklinikum und Universität. Im klassischen Spannungsfeld der kommunizierenden Röhren zwischen Klinikum, medizinischem Fachbereich, Universität und Trägerministerien begleiten wir Sie als neutraler Dritter mit unseren Erfahrungen bei der Verhandlung mit den verschiedenen Akteuren sowie der Erarbeitung sachgerechter Lösungen und stehen Ihnen dazu auch über die „klassische“ Abschlussprüfung hinaus als Ansprechpartner für steuerliche und rechtliche Fragen zur Verfügung. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen ähneln mögen, so kann dies letztlich jeweils nur standortindividuell erfolgen. Hochschulmedizin bedeutet für uns daher mehr als das Prüfen von Überliegern, Sonderposten und Erlösausgleich.

Unsere Leistungen für Sie

  • Klassische Abschlussprüfungen nach Landeshochschul- und Krankenhausrecht sowie abschlussbasierte Bescheinigung gegenüber den Krankenkassen
  • Prüfung landesrechtlicher und beihilferechtlicher Trennungsrechnungen
  • Ermittlung von Ambulanzdefiziten
  • Bestimmung von Grundausstattungen gem. standortindividueller Studienordnung
  • Ermittlung unentgeltlicher Leistungen an „Fremdministerien“ außerhalb von Forschung und Lehre
  • Modelle zur Abbildung der ambulanten Mitbenutzung
  • Beurteilung und Einführung von Risikomanagementsystemen mit und ohne den Fachbereich Medizin
  • Vertretung gegenüber Aufsichts- und Planungsbehörden sowie Krankenkassen
  • Steuerliche und rechtliche Beratung
  • Businessplan-Erstellung
  • Laufendes Unternehmenscontrolling
  • Beratung in Krisensituationen und im Insolvenzverfahren

Wir beraten persönlich

Ihr Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Hochschulmedizin

Achim Jäkel
Achim Jäkel

Partner, Wirtschaftsprüfer

Dr. Frank Juckel
Dr. Frank Juckel

Partner, Wirtschaftsprüfer

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    Fachnews

    Digitaler Omnibus zur KI-Verordnung

    Am 24. Juli 2026 wurde die Verordnung (EU) 2026/1744 – der sogenannte „Digital Omnibus zur KI" – im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht; sie ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Damit ist die seit November 2025 laufende Reform der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) formal abgeschlossen. Für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, anbieten oder einsetzen, ändert sich dadurch vor allem der zeitliche Rahmen für die zentralen Hochrisiko-Pflichten – nicht jedoch das grundlegende, risikobasierte System der Verordnung selbst.

    13. August 2026

    Änderung des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht Präzisierungen im Bereich der Mittelverwendung

    Mit dem aktuellen Schreiben vom 2. Juli 2026 ändert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit sofortiger Wirkung den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO). Die neuen Regelungen enthalten Klarstellungen und neue Vorgaben u. a. zum Umgang mit Verlusten aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben/ der Vermögensverwaltung. Zudem präzisiert das BMF die Voraussetzungen eines gemeinnützigkeitsunschädlichen Verlustausgleichs mit Mitteln des steuerbegünstigten Bereichs.

    11. August 2026

    eureos Infoservice

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