Energiewirtschaft

Der Sektor Energiewirtschaft ist einem tiefgreifenden Wandel unterworfen. Die Herausforderungen der Energiewende, geopolitische Konflikte und sich rasant ändernde Markt- und Wettbewerbsbedingungen erfordern Strategieanpassungen, wie die Erschließung neuer Geschäftsfelder und das Eingehen von Kooperationen. Von diesem Wandel betroffen sind alle Akteure am Markt – Energieversorger ebenso wie Energieabnehmer.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Gemeinsam mit Ihnen meistern wir die Herausforderungen der Zukunft und entwickeln Lösungsansätze. Langjährige Erfahrung, stetige Aktualität und die genaue Kenntnis des steuerlichen und rechtlichen Umfelds erlauben uns, neue Tendenzen früh zu erkennen und mit Ihnen gemeinsam schnell zu reagieren. Sie profitieren dabei von unserem interdisziplinären Beratungsansatz. Wir stellen für Sie jeweils das passende Expertenteam aus Steuerberatern, Betriebswirten, Juristen (u. a. aus den Bereichen Energierecht, Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht, IT-Recht) oder Wirtschaftsprüfern zusammen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Steuerplanung und Restrukturierungsberatung
  • Grenzüberschreitende Steuerberatung, Verrechnungspreise
  • Deklarationsberatung im In- und Ausland
  • Indirekte Steuern (Umsatzsteuer, Stromsteuer)
  • Unternehmensbewertung
  • Investitionsberatung Beratung bei Investitionsförderprogrammen
  • Beratung bei Unternehmensberichterstattung
  • Jahresabschlussprüfung
  • Bewertung von Netzen nach Substanz oder Ertragskraft
  • Prüfungen und Bescheinigungen nach EEG und KWK-G

Wir beraten persönlich

Ihr Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Energiewirtschaft

Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht

Dirk Grünberg
Dirk Grünberg

Rechtsanwalt

grünberg.legal

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    Fachnews

    eRechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze ab 2026

    Die Pläne für die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (eRechnungen) werden konkret: Der Regierungsentwurf des sog. Wachstumschancengesetzes sieht vor, dass eRechnungen über Leistungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmern stufenweise ab 2026 verpflichtend werden. „Sonstige Rechnungen“ (insbesondere Papierrechnungen, PDF-Rechnungen) sind dann nur noch für wenige Ausnahmen (Kleinbetragsrechnungen, Fahrscheine) zulässig.

    22. September 2023

    BFH zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

    In seinem jüngsten Urteil setzt der BFH (V R 16/21) seine Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen fort: Demnach scheidet der Vorsteuerabzug aus, sofern die (umsatzsteuerliche) Freigrenze in Höhe von EUR 110 überschritten wird. Bei der Ermittlung dieser Freigrenze sind auch die Kosten für den „äußeren Rahmen“ der Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen, wenn es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche Leistung handelt.

    22. September 2023

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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