Energiewirtschaft

Der Sektor Energiewirtschaft ist einem tiefgreifenden Wandel unterworfen. Die Herausforderungen der Energiewende, geopolitische Konflikte und sich rasant ändernde Markt- und Wettbewerbsbedingungen erfordern Strategieanpassungen, wie die Erschließung neuer Geschäftsfelder und das Eingehen von Kooperationen. Von diesem Wandel betroffen sind alle Akteure am Markt – Energieversorger ebenso wie Energieabnehmer.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Gemeinsam mit Ihnen meistern wir die Herausforderungen der Zukunft und entwickeln Lösungsansätze. Langjährige Erfahrung, stetige Aktualität und die genaue Kenntnis des steuerlichen und rechtlichen Umfelds erlauben uns, neue Tendenzen früh zu erkennen und mit Ihnen gemeinsam schnell zu reagieren. Sie profitieren dabei von unserem interdisziplinären Beratungsansatz. Wir stellen für Sie jeweils das passende Expertenteam aus Steuerberatern, Betriebswirten, Juristen (u. a. aus den Bereichen Energierecht, Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht, IT-Recht) oder Wirtschaftsprüfern zusammen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Steuerplanung und Restrukturierungsberatung
  • Grenzüberschreitende Steuerberatung, Verrechnungspreise
  • Deklarationsberatung im In- und Ausland
  • Indirekte Steuern (Umsatzsteuer, Stromsteuer)
  • Unternehmensbewertung
  • Investitionsberatung Beratung bei Investitionsförderprogrammen
  • Beratung bei Unternehmensberichterstattung
  • Jahresabschlussprüfung
  • Bewertung von Netzen nach Substanz oder Ertragskraft
  • Prüfungen und Bescheinigungen nach EEG und KWK-G

Wir beraten persönlich

Ihr Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Energiewirtschaft

Dirk Grünberg
Dirk Grünberg

Rechtsanwalt

grünberg.legal

Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht

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    Fachnews

    Fällt jetzt die Schriftform? – Die geplanten Änderungen des Nachweisgesetzes im Zuge des Entbürokratisierungspaketes

    Die mit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgesehene Herabstufung des Schriftformerfordernisses im Nachweisgesetz (NachwG) soll nach einer Ankündigung des Bundesjustizministers nochmals eine Anpassung hin zur Textform erfahren. Dadurch könnte die Vertragsschlusspraxis für Unternehmen effektiver und bürokratiearmer werden.

    10. April 2024

    Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV a. F. – Konsequenzen für die Vergabe von Planungsleistungen?

    Seit dem 17. August 2023 sind die bisherigen Regelungen des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und die gleichlautenden Vorschriften in der SektVO und VSVgV ersatzlos gestrichen worden. Die Gesetzesänderungen wurden kontrovers diskutiert. Das bisherige „Planerprivileg“ gestattete, dass bei der Auftragswertermittlung nicht die Werte aller Einzelleistungen addiert werden müssen, sondern nur die Werte der „gleichartigen“ Planungsleistungen.

    25. März 2024

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