Energiewirtschaft

Der Sektor Energiewirtschaft ist einem tiefgreifenden Wandel unterworfen. Die Herausforderungen der Energiewende, geopolitische Konflikte und sich rasant ändernde Markt- und Wettbewerbsbedingungen erfordern Strategieanpassungen, wie die Erschließung neuer Geschäftsfelder und das Eingehen von Kooperationen. Von diesem Wandel betroffen sind alle Akteure am Markt – Energieversorger ebenso wie Energieabnehmer.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Gemeinsam mit Ihnen meistern wir die Herausforderungen der Zukunft und entwickeln Lösungsansätze. Langjährige Erfahrung, stetige Aktualität und die genaue Kenntnis des steuerlichen und rechtlichen Umfelds erlauben uns, neue Tendenzen früh zu erkennen und mit Ihnen gemeinsam schnell zu reagieren. Sie profitieren dabei von unserem interdisziplinären Beratungsansatz. Wir stellen für Sie jeweils das passende Expertenteam aus Steuerberatern, Betriebswirten, Juristen (u. a. aus den Bereichen Energierecht, Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht, IT-Recht) oder Wirtschaftsprüfern zusammen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Steuerplanung und Restrukturierungsberatung
  • Grenzüberschreitende Steuerberatung, Verrechnungspreise
  • Deklarationsberatung im In- und Ausland
  • Indirekte Steuern (Umsatzsteuer, Stromsteuer)
  • Unternehmensbewertung
  • Investitionsberatung
  • Beratung bei Investitionsförderprogrammen
  • Beratung bei Unternehmensberichterstattung
  • Businessplan-Erstellung und -Plausibilisierung
  • Jahresabschlussprüfung
  • Bewertung von Netzen nach Substanz oder Ertragskraft
  • Prüfungen und Bescheinigungen nach EEG und KWK-G

Wir beraten persönlich.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Energiewirtschaft

Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachberater für internationales Steuerrecht

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    Fachnews

    UN Model Law zu KI-Verträgen

    Die Kommission für Internationales Handelsrecht der Vereinten Nationen (UNCITRAL) hat mit dem Model Law on Automated Contracting einen Wegweiser für das europäische Privat-recht im digitalen Zeitalter geschaffen. Diese Empfehlungen an die UN-Staaten zielen darauf ab, den Einsatz von Automatisierung in Verträgen zu erleichtern – einschließlich des Einsat-zes von Künstlicher Intelligenz und sogenannter „Smart Contracts" sowie von Maschine-zu-Maschine-Transaktionen.

    17. März 2026

    BFH-Urteil: Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

    Gemäß BFH-Urteil vom 22. Oktober 2025 (Aktenzeichen: II R 5/22) ist ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Es handelt sich nicht um eine dauernde Last gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GrEStG.

    17. März 2026

    eureos Infoservice

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