Rechtsberatung und Prozessführung
Rechtsberatung und Prozessführung

Die allgemeine Rechtsberatung ist regelmäßiger Baustein unseres Mandantenangebots, oft in Ergänzung unserer spezialrechtlichen Mandate.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie:

  • bei Vertragsverhandlungen und der Vertragsauslegung (Ermittlung des Inhalts, Ausfüllung von Lücken)
  • bei der Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber Vertragspartnern oder Dritten
  • bei der steueroptimierten Gestaltung von Verträgen in Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern
  • bei der Gestaltung und Durchsetzung Ihrer Entgeltforderungen, z. B. im Bereich der Wasser- und Abwasserversorgung auf privatrechtlicher Abrechnungsgrundlage

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Individuelle Einarbeitung in neue Geschäftsfelder von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern
  • Mitarbeiter- und Gremienschulungen zu praxisrelevanten rechtlichen Fragen
  • Moderation von Gesprächen in verschiedensten Konfliktsituationen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Franziska Häcker
Franziska Häcker

Partnerin, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

Claus Ludwig Meyer-Wyk
Claus Ludwig Meyer-Wyk

Of Counsel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Änderung des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht Präzisierungen im Bereich der Mittelverwendung

    Mit dem aktuellen Schreiben vom 2. Juli 2026 ändert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit sofortiger Wirkung den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO). Die neuen Regelungen enthalten Klarstellungen und neue Vorgaben u. a. zum Umgang mit Verlusten aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben/ der Vermögensverwaltung. Zudem präzisiert das BMF die Voraussetzungen eines gemeinnützigkeitsunschädlichen Verlustausgleichs mit Mitteln des steuerbegünstigten Bereichs.

    11. August 2026

    Schutzschirmbescheinigung: Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Sanierung in Eigenverwaltung

    Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend. Ein Schutzschirmverfahren ermöglicht es, den Geschäftsbetrieb in Eigenverwaltung fortzuführen und die Sanierung über einen Insolvenzplan vorzubereiten.

    10. August 2026

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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