M&A und Due Diligence
M&A und Due Diligence

Wir sind Ihr professioneller Partner für die Begleitung von M&A-Prozessen und bringen langjährige Erfahrung im internationalen Transaktionsumfeld mit.

Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen möchten, begleiten wir Sie auf diesem Weg. Von der Strategiefindung, der Ableitung einer realistischen Wertvorstellung über die Investorenansprache, die Begleitung des Due Diligence-Prozesses und der Verhandlungsphase bis hin zum Abschluss der Transaktion.

Strategische Zukäufe werden auch im Mittelstand immer wichtiger. Gut zu wissen, dass Sie mit uns einen mittelständischen Partner mit umfassender Erfahrung im Bereich Due Diligence haben. Wir nehmen die Zielgesellschaft genau unter die Lupe und zeigen potentielle Risiken und Einflussfaktoren auf Kaufpreis und Kaufvertrag entscheidungsorientiert auf.

Übrigens, sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite wickeln wir den gesamten Transaktionsprozess natürlich auch komplett in englischer Sprache ab und erstellen alle relevanten Ergebnisse und Berichte in Englisch.

Unsere Leistungen für Sie

  • M&A-Prozesse (Kauf/Verkauf)
  • Financial Due Diligence und Commercial Due Diligence
  • Wertindikation
  • Verhandlungsbegleitung und Strukturierung
  • Beratung zur Akquisitionsfinanzierung

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Sozialversicherungspflicht von Dozenten und Lehrkräften

    Das Bundessozialgericht (BSG) distanziert sich von seiner älteren Rechtsprechung, nach welcher Lehrer und Dozenten grundsätzlich als Selbstständige angesehen wurden. Maßgeblich sollen nach aktueller Rechtsprechung die Umstände des Einzelfalls sein. Der Gesetzgeber reagiert auf die höchstrichterliche Rechtsprechung mit einer Übergangsregelung.

    16. April 2025

    Ausweitung des Zinsbegriffs – BMF klärt Anwendungsfragen zur Zinsschranke nach § 4h EStG

    Im Rahmen der Gewinnermittlung wird der Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen durch § 4h EStG begrenzt. Ziel der Regelung ist es, die Verlagerung im Inland erzielter Gewinne ins niedrigere besteuernde Ausland zu verhindern und so das inländische Steuersubstrat zu sichern.

    16. April 2025

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden