M&A und Due Diligence
M&A und Due Diligence

Wir sind Ihr professioneller Partner für die Begleitung von M&A-Prozessen und bringen langjährige Erfahrung im internationalen Transaktionsumfeld mit.

Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen möchten, begleiten wir Sie auf diesem Weg. Von der Strategiefindung, der Ableitung einer realistischen Wertvorstellung über die Investorenansprache, die Begleitung des Due Diligence-Prozesses und der Verhandlungsphase bis hin zum Abschluss der Transaktion.

Strategische Zukäufe werden auch im Mittelstand immer wichtiger. Gut zu wissen, dass Sie mit uns einen mittelständischen Partner mit umfassender Erfahrung im Bereich Due Diligence haben. Wir nehmen die Zielgesellschaft genau unter die Lupe und zeigen potentielle Risiken und Einflussfaktoren auf Kaufpreis und Kaufvertrag entscheidungsorientiert auf.

Übrigens, sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite wickeln wir den gesamten Transaktionsprozess natürlich auch komplett in englischer Sprache ab und erstellen alle relevanten Ergebnisse und Berichte in Englisch.

Unsere Leistungen für Sie

  • M&A-Prozesse (Kauf/Verkauf)
  • Financial Due Diligence und Commercial Due Diligence
  • Wertindikation
  • Verhandlungsbegleitung und Strukturierung
  • Beratung zur Akquisitionsfinanzierung

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Prokuristin, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Geplante Neuregelung für private Immobilienveräußerungen nach § 23 EStG

    Der Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt eine Gesetzesänderung bzgl. einer permanenten Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne aus Grundstücken im Privatvermögen in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, unabhängig von der bisherigen 10-jährigen Spekulationsfrist. Grundlage ist der Gesetzentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027.

    8. Oktober 2026

    Bundeskabinett beschließt Einführung einer elektronischen Kassenpflicht

    Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Gesetzentwurf des BMF zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen. Damit wird der Aktionsplan des BMF zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität weiter umgesetzt.

    2. Oktober 2026

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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