M&A und Due Diligence
M&A und Due Diligence

Wir sind Ihr professioneller Partner für die Begleitung von M&A-Prozessen und bringen langjährige Erfahrung im internationalen Transaktionsumfeld mit.

Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen möchten, begleiten wir Sie auf diesem Weg. Von der Strategiefindung, der Ableitung einer realistischen Wertvorstellung über die Investorenansprache, die Begleitung des Due Diligence-Prozesses und der Verhandlungsphase bis hin zum Abschluss der Transaktion.

Strategische Zukäufe werden auch im Mittelstand immer wichtiger. Gut zu wissen, dass Sie mit uns einen mittelständischen Partner mit umfassender Erfahrung im Bereich Due Diligence haben. Wir nehmen die Zielgesellschaft genau unter die Lupe und zeigen potentielle Risiken und Einflussfaktoren auf Kaufpreis und Kaufvertrag entscheidungsorientiert auf.

Übrigens, sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite wickeln wir den gesamten Transaktionsprozess natürlich auch komplett in englischer Sprache ab und erstellen alle relevanten Ergebnisse und Berichte in Englisch.

Unsere Leistungen für Sie

  • M&A-Prozesse (Kauf/Verkauf)
  • Financial Due Diligence und Commercial Due Diligence
  • Wertindikation
  • Verhandlungsbegleitung und Strukturierung
  • Beratung zur Akquisitionsfinanzierung

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS)

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Fällt jetzt die Schriftform? – Die geplanten Änderungen des Nachweisgesetzes im Zuge des Entbürokratisierungspaketes

    Die mit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgesehene Herabstufung des Schriftformerfordernisses im Nachweisgesetz (NachwG) soll nach einer Ankündigung des Bundesjustizministers nochmals eine Anpassung hin zur Textform erfahren. Dadurch könnte die Vertragsschlusspraxis für Unternehmen effektiver und bürokratiearmer werden.

    10. April 2024

    Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV a. F. – Konsequenzen für die Vergabe von Planungsleistungen?

    Seit dem 17. August 2023 sind die bisherigen Regelungen des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und die gleichlautenden Vorschriften in der SektVO und VSVgV ersatzlos gestrichen worden. Die Gesetzesänderungen wurden kontrovers diskutiert. Das bisherige „Planerprivileg“ gestattete, dass bei der Auftragswertermittlung nicht die Werte aller Einzelleistungen addiert werden müssen, sondern nur die Werte der „gleichartigen“ Planungsleistungen.

    25. März 2024

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