Finanzierung und Businessplan
Finanzierung und Businessplan

Für Unternehmer gibt es auch abseits des Tagesgeschäfts viele Herausforderungen. Ob Finanzierungsverhandlung, Businessplan für die Bank, für Ihr neues Projekt, Förderanträge oder Bankenreporting, in all diesen Fragestellungen verschaffen wir Ihnen Luft zum Atmen und entlasten Sie. Denn in diesen Themen sind wir Experten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Methodenset, das wir ständig weiterentwickeln. Aber wir bieten Ihnen noch mehr als das. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir über ein belastbares Netzwerk zu Finanzierungs- und Industriepartnern. So kommen Sie mit uns schneller und sicherer zu Ihrem Ziel.

Übrigens – wir setzen auch um, was wir konzipieren. Denn wenn wir für Sie eine integrierte Unternehmensplanung erstellen, dann implementieren wir diese gern als integriertes IT-gestütztes Planungs-, Steuerungs- und Reportingsystem in Ihrem Unternehmen. So können Sie sicher sein, dass unsere Beratung Sie auch wirklich weiterbringt.

Unser Leistungen für Sie

  • Businessplan-Erstellung und Plausibilisierung
  • Erstellung integrierter Planungsrechnungen (aufeinander abgestimmte Plan-GuV, Plan-Bilanzen und Plan-Kapitalflussrechnungen) sowie Planungs- und Steuerungssysteme
  • Erstellung und Implementierung IT-gestützter externer und interner Reportingsysteme
  • Beratung und Strukturierung von Neu-, Anschluss- und Umfinanzierung
  • Fördermittelberatung
  • Finanzierungsberatung

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Associate, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS)

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    Fachnews

    eRechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze ab 2026

    Die Pläne für die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (eRechnungen) werden konkret: Der Regierungsentwurf des sog. Wachstumschancengesetzes sieht vor, dass eRechnungen über Leistungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmern stufenweise ab 2026 verpflichtend werden. „Sonstige Rechnungen“ (insbesondere Papierrechnungen, PDF-Rechnungen) sind dann nur noch für wenige Ausnahmen (Kleinbetragsrechnungen, Fahrscheine) zulässig.

    22. September 2023

    BFH zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

    In seinem jüngsten Urteil setzt der BFH (V R 16/21) seine Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen fort: Demnach scheidet der Vorsteuerabzug aus, sofern die (umsatzsteuerliche) Freigrenze in Höhe von EUR 110 überschritten wird. Bei der Ermittlung dieser Freigrenze sind auch die Kosten für den „äußeren Rahmen“ der Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen, wenn es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche Leistung handelt.

    22. September 2023

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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