Finanzierung und Businessplan
Finanzierung und Businessplan

Für Unternehmer gibt es auch abseits des Tagesgeschäfts viele Herausforderungen. Ob Finanzierungsverhandlung, Businessplan für die Bank, für Ihr neues Projekt, Förderanträge oder Bankenreporting, in all diesen Fragestellungen verschaffen wir Ihnen Luft zum Atmen und entlasten Sie. Denn in diesen Themen sind wir Experten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Methodenset, das wir ständig weiterentwickeln. Aber wir bieten Ihnen noch mehr als das. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir über ein belastbares Netzwerk zu Finanzierungs- und Industriepartnern. So kommen Sie mit uns schneller und sicherer zu Ihrem Ziel.

Übrigens – wir setzen auch um, was wir konzipieren. Denn wenn wir für Sie eine integrierte Unternehmensplanung erstellen, dann implementieren wir diese gern als integriertes IT-gestütztes Planungs-, Steuerungs- und Reportingsystem in Ihrem Unternehmen. So können Sie sicher sein, dass unsere Beratung Sie auch wirklich weiterbringt.

Unser Leistungen für Sie

  • Businessplan-Erstellung und Plausibilisierung
  • Erstellung integrierter Planungsrechnungen (aufeinander abgestimmte Plan-GuV, Plan-Bilanzen und Plan-Kapitalflussrechnungen) sowie Planungs- und Steuerungssysteme
  • Erstellung und Implementierung IT-gestützter externer und interner Reportingsysteme
  • Beratung und Strukturierung von Neu-, Anschluss- und Umfinanzierung
  • Fördermittelberatung
  • Finanzierungsberatung

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS)

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    BFH-Vorlage zur Margenbesteuerung auf Kaffeefahrten

    Der BFH legt dem EuGH Fragen zur Anwendung der Margenbesteuerung auf sogenannte Kaffeefahrten vor.

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    EuGH: Weiterverkauf von Flugtickets unterliegt der Margenbesteuerung

    Der EuGH wendet die Margenbesteuerung auch auf den bloßen Weiterverkauf von Flugtickets an. Zusätzliche Dienstleistungen oder Informations- und Beratungsleistungen sind hierfür nicht erforderlich. Zudem teilt er der in Praxis oft gewünschten opt-out-Möglichkeit eine Absage: Liegen die Voraussetzungen der Margenbesteuerung vor, ist diese zwingend anzuwenden. Eine Wahl zur Regelbesteuerung scheidet aus.

    9. September 2024

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