Finanzierung und Businessplan
Finanzierung und Businessplan

Für Unternehmer gibt es auch abseits des Tagesgeschäfts viele Herausforderungen. Ob Finanzierungsverhandlung, Businessplan für die Bank, für Ihr neues Projekt, Förderanträge oder Bankenreporting, in all diesen Fragestellungen verschaffen wir Ihnen Luft zum Atmen und entlasten Sie. Denn in diesen Themen sind wir Experten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Methodenset, das wir ständig weiterentwickeln. Aber wir bieten Ihnen noch mehr als das. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir über ein belastbares Netzwerk zu Finanzierungs- und Industriepartnern. So kommen Sie mit uns schneller und sicherer zu Ihrem Ziel.

Übrigens – wir setzen auch um, was wir konzipieren. Denn wenn wir für Sie eine integrierte Unternehmensplanung erstellen, dann implementieren wir diese gern als integriertes IT-gestütztes Planungs-, Steuerungs- und Reportingsystem in Ihrem Unternehmen. So können Sie sicher sein, dass unsere Beratung Sie auch wirklich weiterbringt.

Unser Leistungen für Sie

  • Businessplan-Erstellung und Plausibilisierung
  • Erstellung integrierter Planungsrechnungen (aufeinander abgestimmte Plan-GuV, Plan-Bilanzen und Plan-Kapitalflussrechnungen) sowie Planungs- und Steuerungssysteme
  • Erstellung und Implementierung IT-gestützter externer und interner Reportingsysteme
  • Beratung und Strukturierung von Neu-, Anschluss- und Umfinanzierung
  • Fördermittelberatung
  • Finanzierungsberatung

Wir beraten persönlich.

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    Fachnews

    BAG: Kein Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch

    Kündigungsschutzverfahren enden sehr häufig durch einen gerichtlichen Vergleich. In diesem Zusammenhang werden auch Regelungen zum Umgang mit etwaigen Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen getroffen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 3. Juni 2025 (9 AZR 104/24) eine für die Vergleichspraxis bedeutende Entscheidung über die Verfügbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs veröffentlicht.

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    Bauunternehmer in der Insolvenz: Was geschieht mit Abschlags- bzw. Vorauszahlungen und wer muss was beweisen?

    Gerät ein Auftragnehmer in die Insolvenz, stellt sich für den Besteller regelmäßig die Frage, ob der Vertrag noch erfüllt wird und was mit bereits geleisteten Abschlags- bzw. Vorauszahlungen geschieht, wenn dies nicht der Fall ist. In solchen Fällen droht eine Überzahlung, deren Rückforderung rechtlich und praktisch anspruchsvoll ist.

    16. Juni 2025

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