Internetwirtschaft

Die Digitalisierung erfasst alle Bereiche des wirtschaftlichen und privaten Lebens. Schon früh hat sich allerdings ein Sektor gebildet, in dem Leistungen fast ausschließlich digital angeboten und abgewickelt werden, und in dem die Bereiche IT & Internet, Telekommunikation, Medien und Entertainment verschmelzen – die sogenannte Internetwirtschaft. Unternehmen in diesem Umfeld haben spezifische Geschäftsmodelle, die eigenen regulatorischen Anforderungen steuerlicher und rechtlicher Art genügen müssen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Wir haben uns frühzeitig auf diesen Markt spezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrung im europäischen und angloamerikanischen Umfeld. Daher verstehen wir digitale Geschäftsmodelle und verfügen über das rechtliche Wissen und die notwendige Erfahrung, wie derartige Leistungen digital abgewickelt werden können. Auch in steuerlichen Fragestellungen bieten wir eine umfangreiche Expertise. So bringen wir unser Wissen auch im Rahmen der Gesetzgebung und in Branchenverbänden ein. Wir unterstützen Sie dabei, mit uns die Herausforderungen der Digitalisierung optimal zu bewältigen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Website Due Diligence inkl. Verbraucherschutz-, E-Commerce- und Fernabsatzrecht
  • Einhaltung von Datenschutzrecht
  • Vertragserstellung einschließlich Erstellung von Musterverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • rechtssichere Identifikation des Leistungsempfängers (Unternehmer/B2B oder Privatkunde/B2C)
  • steuerliche Einordnung und Beurteilung von Leistungsbeziehungen
  • Erstellung, Plausibilisierung und Review von Vertriebsmodellen und Businessplänen
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von Immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Beratung hinsichtlich von Fördermöglichkeiten bis hin zur Unterstützung bei der Beantragung
  • Umsatzsteuerberatung (Lieferschwellen, Vorliegen elektronisch erbrachter Dienstleistungen etc.)
  • gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen („Abmahnungen“)

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Stefan Ansgar Strewe
Stefan Ansgar Strewe

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Verfassungsrichter

esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB

+49 (0) 351 81651 0

stefan.strewe@kanzlei.de

Fachnews

Begegnet die Grundsteuerbewertung nach dem sog. Bundesmodell verfassungsrechtlichen Bedenken?

Vor dem Hintergrund einfachrechtlicher Zweifel hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Weg für den Nachweis niedrigerer Verkehrswerte im sog. Bundesmodell frei gemacht. Nun stellt sich die Frage, ob die neue Grundsteuerwertfeststellung insgesamt verfassungskonform ist. Eine entsprechende Musterklage (Aktenzeichen 4 K 2189/23) zum Bundesmodell wurde vom Finanzgericht (FG) Köln abgewiesen.

23. Oktober 2024

Erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG trotz Mitvermietung eines Lastenaufzuges

Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gehen Erträge, soweit sie aus der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes resultieren, im Ergebnis nicht in den Gewerbeertrag ein und unterliegen somit nicht der Gewerbesteuer. Im Urteil vom 28. März 2024 (1 K 134/22) befasste sich das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein mit der Frage, ob es sich bei einem Lastenaufzug in einem Einkaufszentrum um eine Betriebsvorrichtung handelt, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung ausschließt.

22. Oktober 2024

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