Internationale Steuerberatung
Internationale Steuerberatung

Der internationale Markt bietet nicht nur Großunternehmern sondern auch Mittelständlern gute Geschäftschancen. Bei deren Nutzung stellen sich neben rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten auch wichtige und komplexe steuerliche Fragen, beispielsweise nach der Rechtsform, bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen und den steuerlichen Rahmenbedingungen des Zielmarktes. Hier setzt unsere steuerliche Beratung an, die Ihnen hilft, Risiken mit angemessenem Aufwand zu beherrschen und eine optimale Struktur der Investition zu finden.

Unsere Leistungen für Sie

  • Steuerlich optimale Gestaltung von Inbound- und Outbound Investitionen
  • Beratung im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen, Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebsstätten und Auslandsbetriebsprüfungen
  • Besteuerung und Sozialversicherung von Expatriates/Mitarbeiterentsendungen
  • Besteuerung von Dividenden, Zins- und Lizenzeinkünften

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachberater für internationales Steuerrecht

Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

Isabelle Schiener
Isabelle Schiener

Partnerin, Steuerberaterin

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    Fachnews

    Digitaler Omnibus zur KI-Verordnung

    Am 24. Juli 2026 wurde die Verordnung (EU) 2026/1744 – der sogenannte „Digital Omnibus zur KI" – im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht; sie ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Damit ist die seit November 2025 laufende Reform der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) formal abgeschlossen. Für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, anbieten oder einsetzen, ändert sich dadurch vor allem der zeitliche Rahmen für die zentralen Hochrisiko-Pflichten – nicht jedoch das grundlegende, risikobasierte System der Verordnung selbst.

    13. August 2026

    Änderung des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht Präzisierungen im Bereich der Mittelverwendung

    Mit dem aktuellen Schreiben vom 2. Juli 2026 ändert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit sofortiger Wirkung den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO). Die neuen Regelungen enthalten Klarstellungen und neue Vorgaben u. a. zum Umgang mit Verlusten aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben/ der Vermögensverwaltung. Zudem präzisiert das BMF die Voraussetzungen eines gemeinnützigkeitsunschädlichen Verlustausgleichs mit Mitteln des steuerbegünstigten Bereichs.

    11. August 2026

    eureos Infoservice

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