Internationale Steuerberatung
Internationale Steuerberatung

Der internationale Markt bietet nicht nur Großunternehmern sondern auch Mittelständlern gute Geschäftschancen. Bei deren Nutzung stellen sich neben rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten auch wichtige und komplexe steuerliche Fragen, beispielsweise nach der Rechtsform, bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen und den steuerlichen Rahmenbedingungen des Zielmarktes. Hier setzt unsere steuerliche Beratung an, die Ihnen hilft, Risiken mit angemessenem Aufwand zu beherrschen und eine optimale Struktur der Investition zu finden.

Unsere Leistungen für Sie

  • Steuerlich optimale Gestaltung von Inbound- und Outbound Investitionen
  • Beratung im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen, Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebsstätten und Auslandsbetriebsprüfungen
  • Besteuerung und Sozialversicherung von Expatriates/Mitarbeiterentsendungen
  • Besteuerung von Dividenden, Zins- und Lizenzeinkünften

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachberater für internationales Steuerrecht

Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

Isabelle Schiener
Isabelle Schiener

Partnerin, Steuerberaterin

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    Fachnews

    Geplante Neuregelung für private Immobilienveräußerungen nach § 23 EStG

    Der Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt eine Gesetzesänderung bzgl. einer permanenten Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne aus Grundstücken im Privatvermögen in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, unabhängig von der bisherigen 10-jährigen Spekulationsfrist. Grundlage ist der Gesetzentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027.

    8. Oktober 2026

    Bundeskabinett beschließt Einführung einer elektronischen Kassenpflicht

    Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Gesetzentwurf des BMF zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen. Damit wird der Aktionsplan des BMF zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität weiter umgesetzt.

    2. Oktober 2026

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