Internationale Steuerberatung
Internationale Steuerberatung

Der internationale Markt bietet nicht nur Großunternehmern sondern auch Mittelständlern gute Geschäftschancen. Bei deren Nutzung stellen sich neben rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten auch wichtige und komplexe steuerliche Fragen, beispielsweise nach der Rechtsform, bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen und den steuerlichen Rahmenbedingungen des Zielmarktes. Hier setzt unsere steuerliche Beratung an, die Ihnen hilft, Risiken mit angemessenem Aufwand zu beherrschen und eine optimale Struktur der Investition zu finden.

Unsere Leistungen für Sie

  • Steuerlich optimale Gestaltung von Inbound- und Outbound Investitionen
  • Beratung im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen, Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebsstätten und Auslandsbetriebsprüfungen
  • Besteuerung und Sozialversicherung von Expatriates/Mitarbeiterentsendungen
  • Besteuerung von Dividenden, Zins- und Lizenzeinkünften

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachberater für internationales Steuerrecht

Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

Isabelle Schiener
Isabelle Schiener

Senior Associate, Steuerberaterin

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    Fachnews

    Änderungen bei der steuerfreien Erstattung von Ladekosten für E-Dienstwagen: BMF schafft Pauschalen zum Jahreswechsel ab

    Mit BMF-Schreiben vom 11. November 2025 endet für Arbeitgeber zum 31. Dezember 2025 die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern monatliche Pauschalen für die steuerfreie Erstattung von Ladekosten für E-Dienstwagen zu gewähren. Ab dem kommenden Jahr müssen stattdessen die tatsächlichen Stromkosten ermittelt und erstattet werden.

    3. Dezember 2025

    Grundsteuer: Ist die Reform verfassungskonform?

    Die Grundsteuerreform befindet sich erneut auf dem Prüfstand des Bundesfinanzhofs: In drei Revisionsverfahren wird um die Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Bundesmodells gestritten. Von den Entscheidungen wird eine Signalwirkung ausgehen, obgleich der Rechtsweg letztendlich vor das Bundesverfassungsgericht führen wird.

    3. Dezember 2025

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