Maschinenbau und Automobilindustrie

Die mittelständische Maschinenbau- und Automobilzulieferindustrie ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und prägt die Wirtschaftsstruktur in Mitteldeutschland. Egal, ob international ausgerichteter Mittelstand oder inhabergeführter Hidden Champion – Digitalisierung und Industrie 4.0, die Reorganisation globaler Lieferketten, sich verändernde Handelsschranken und Exportrisiken, Energiekosten und der demographische Wandel sind Treiber der künftigen Entwicklung.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Bei eureos haben wir im Bereich Maschinenbau und Automobilindustrie unsere langjährige Beratungserfahrung aus verschiedenen Segmenten gebündelt. Sie profitieren von fachübergreifendem Austausch unserer Experten und der Kenntnis verschiedener Segmente. Wir bieten Ihnen langjährige Expertise im Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Automobil- und Schienenfahrzeugzulieferindustrie.

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellung, Plausibilisierung und Review von Businessplänen sowie Sanierungsgutachten
  • Sanierungs- und Restrukturierungsberatung, Erstellung von Sanierungsgutachten, insolvenzrechtliche Beratung
  • Marktstudien und Strategieberatung
  • M&A-Beratung und Financial, Legal and Tax Due Diligence
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von Immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Gestaltung von Kauf- und Werkverträgen
  • Beratung um Betriebsverfassungs-, Tarif- und Individualarbeitsrecht
  • Prozessführung, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
  • laufende steuerliche Beratung und Beratung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • internationales Steuerrecht
  • Umsatzsteuerberatung

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Maschinenbau und Automobilindustrie

Franziska Häcker
Franziska Häcker

Partnerin, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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    Fachnews

    Grunderwerbsteuerbefreiung bei Vereinigung der Anteile an einer Familien-Personengesellschaft

    Auf dem Gebiet der Grunderwerbssteuer wendet die Rechtsprechung regelmäßig die Auslegungsmethode der Zusammenschau von Befreiungsvorschriften an (sog. interpolierende Betrachtungsweise). Das FG Baden-Württemberg hat sich nun in einem neuerlichen Urteil mit der Frage befasst, inwieweit die interpolierende Betrachtungsweise bei der Vereinigung von Anteilen an einer Personengesellschaft, an der die Kinder des Steuerpflichtigen beteiligt sind, zur Steuerbefreiung führt.

    14. Februar 2025

    Alles elektronisch – oder was? Die elektronische Kommunikation in Vereinen und Stiftungen wird von der Rechtsprechung anerkannt

    Für Vereine und Stiftungen ist die elektronische Kommunikation - auch für Gremiensitzungen - mittlerweile gelebte Praxis. Viele Satzungen sind um entsprechende Regelungen ergänzt worden. Nun beschäftigen sich die Gerichte mit dem Thema und prüfen, ob die statutarischen Regelungen und die gelebte Praxis mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind.

    13. Februar 2025

    eureos Infoservice

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