Maschinenbau und Automobilindustrie

Die mittelständische Maschinenbau- und Automobilzulieferindustrie ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und prägt die Wirtschaftsstruktur in Mitteldeutschland. Egal, ob international ausgerichteter Mittelstand oder inhabergeführter Hidden Champion – Digitalisierung und Industrie 4.0, die Reorganisation globaler Lieferketten, sich verändernde Handelsschranken und Exportrisiken, Energiekosten und der demographische Wandel sind Treiber der künftigen Entwicklung.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Bei eureos haben wir im Bereich Maschinenbau und Automobilindustrie unsere langjährige Beratungserfahrung aus verschiedenen Segmenten gebündelt. Sie profitieren von fachübergreifendem Austausch unserer Experten und der Kenntnis verschiedener Segmente. Wir bieten Ihnen langjährige Expertise im Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Automobil- und Schienenfahrzeugzulieferindustrie.

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellung, Plausibilisierung und Review von Businessplänen sowie Sanierungsgutachten
  • Sanierungs- und Restrukturierungsberatung, Erstellung von Sanierungsgutachten, insolvenzrechtliche Beratung
  • Marktstudien und Strategieberatung
  • M&A-Beratung und Financial, Legal and Tax Due Diligence
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von Immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Gestaltung von Kauf- und Werkverträgen
  • Beratung um Betriebsverfassungs-, Tarif- und Individualarbeitsrecht
  • Prozessführung, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
  • laufende steuerliche Beratung und Beratung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • internationales Steuerrecht
  • Umsatzsteuerberatung

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Maschinenbau und Automobilindustrie

Franziska Häcker
Franziska Häcker

Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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    Fachnews

    BFH-Vorlage zur Margenbesteuerung auf Kaffeefahrten

    Der BFH legt dem EuGH Fragen zur Anwendung der Margenbesteuerung auf sogenannte Kaffeefahrten vor.

    9. September 2024

    EuGH: Weiterverkauf von Flugtickets unterliegt der Margenbesteuerung

    Der EuGH wendet die Margenbesteuerung auch auf den bloßen Weiterverkauf von Flugtickets an. Zusätzliche Dienstleistungen oder Informations- und Beratungsleistungen sind hierfür nicht erforderlich. Zudem teilt er der in Praxis oft gewünschten opt-out-Möglichkeit eine Absage: Liegen die Voraussetzungen der Margenbesteuerung vor, ist diese zwingend anzuwenden. Eine Wahl zur Regelbesteuerung scheidet aus.

    9. September 2024

    eureos Infoservice

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