Maschinenbau und Automobilindustrie

Die mittelständische Maschinenbau- und Automobilzulieferindustrie ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und prägt die Wirtschaftsstruktur in Mitteldeutschland. Egal, ob international ausgerichteter Mittelstand oder inhabergeführter Hidden Champion – Digitalisierung und Industrie 4.0, die Reorganisation globaler Lieferketten, sich verändernde Handelsschranken und Exportrisiken, Energiekosten und der demographische Wandel sind Treiber der künftigen Entwicklung.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Bei eureos haben wir im Bereich Maschinenbau und Automobilindustrie unsere langjährige Beratungserfahrung aus verschiedenen Segmenten gebündelt. Sie profitieren von fachübergreifendem Austausch unserer Experten und der Kenntnis verschiedener Segmente. Wir bieten Ihnen langjährige Expertise im Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Automobil- und Schienenfahrzeugzulieferindustrie.

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellung, Plausibilisierung und Review von Businessplänen sowie Sanierungsgutachten
  • Sanierungs- und Restrukturierungsberatung, Erstellung von Sanierungsgutachten, insolvenzrechtliche Beratung
  • Marktstudien und Strategieberatung
  • M&A-Beratung und Financial, Legal and Tax Due Diligence
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von Immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Gestaltung von Kauf- und Werkverträgen
  • Beratung um Betriebsverfassungs-, Tarif- und Individualarbeitsrecht
  • Prozessführung, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
  • laufende steuerliche Beratung und Beratung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • internationales Steuerrecht
  • Umsatzsteuerberatung

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Maschinenbau und Automobilindustrie

Franziska Häcker
Franziska Häcker

Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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    Fachnews

    Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet

    Ab dem 02. Juli 2023 gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz, einige Regelungen gelten bereits ab dem 03. Juni 2023. Mit Inkrafttreten des Gesetzes treffen Unternehmen je nach Größe und Unternehmensform neue Pflichten. Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz können unter anderem mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Betroffene Unternehmen sollten sich daher zeitnah mit den neuen Regelungen vertraut machen und einen etwaigen Umsetzungsbedarf identifizieren.

    8. Juni 2023

    BFH zur Aussetzung der Vollziehung der Säumniszuschläge

    Wird eine Steuer vom Steuerpflichtigen nicht bis zum Ablauf der Fälligkeit entrichtet, fallen nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis Säumniszuschläge in Höhe von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags an. Säumniszuschläge stellen daher ein Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuern dar.

    7. Juni 2023

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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