Maschinenbau und Automobilindustrie

Die mittelständische Maschinenbau- und Automobilzulieferindustrie ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und prägt die Wirtschaftsstruktur in Mitteldeutschland. Egal, ob international ausgerichteter Mittelstand oder inhabergeführter Hidden Champion – Digitalisierung und Industrie 4.0, die Reorganisation globaler Lieferketten, sich verändernde Handelsschranken und Exportrisiken, Energiekosten und der demographische Wandel sind Treiber der künftigen Entwicklung.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Bei eureos haben wir im Bereich Maschinenbau und Automobilindustrie unsere langjährige Beratungserfahrung aus verschiedenen Segmenten gebündelt. Sie profitieren von fachübergreifendem Austausch unserer Experten und der Kenntnis verschiedener Segmente. Wir bieten Ihnen langjährige Expertise im Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Automobil- und Schienenfahrzeugzulieferindustrie.

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellung, Plausibilisierung und Review von Businessplänen sowie Sanierungsgutachten
  • Sanierungs- und Restrukturierungsberatung, Erstellung von Sanierungsgutachten, insolvenzrechtliche Beratung
  • Marktstudien und Strategieberatung
  • M&A-Beratung und Financial, Legal and Tax Due Diligence
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von Immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Gestaltung von Kauf- und Werkverträgen
  • Beratung um Betriebsverfassungs-, Tarif- und Individualarbeitsrecht
  • Prozessführung, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
  • laufende steuerliche Beratung und Beratung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • internationales Steuerrecht
  • Umsatzsteuerberatung

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Maschinenbau und Automobilindustrie

Franziska Häcker
Franziska Häcker

Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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    Fachnews

    Neue Verwaltungsanweisung zur Grundsteuer: Nachweis niedrigerer Verkehrswerte möglich

    Die obersten Finanzbehörden der Länder reagieren mittels koordinierter Erlasse auf die BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 2024 (Aktenzeichen II B 78/23 und II B 79/23) und bestätigen damit die Möglichkeit der Steuerpflichtigen, im Rahmen der Grundsteuerwertermittlung im Bundesmodell einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Grundstückswert nachzuweisen.

    4. November 2024

    Begegnet die Grundsteuerbewertung nach dem sog. Bundesmodell verfassungsrechtlichen Bedenken?

    Vor dem Hintergrund einfachrechtlicher Zweifel hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Weg für den Nachweis niedrigerer Verkehrswerte im sog. Bundesmodell frei gemacht. Nun stellt sich die Frage, ob die neue Grundsteuerwertfeststellung insgesamt verfassungskonform ist. Eine entsprechende Musterklage (Aktenzeichen 4 K 2189/23) zum Bundesmodell wurde vom Finanzgericht (FG) Köln abgewiesen.

    23. Oktober 2024

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