Kommunen und kommunale Unternehmen

Die Kommunen stehen zunehmend unter einem ähnlichen Effizienzdruck wie die Privatwirtschaft. Bei knappen Kassen erhöht sich gleichzeitig die Aufgabenvielfalt. Zusätzlich steigt die Komplexität des Rechtsrahmens, gerade auch aufgrund immer neuer regulatorischer Vorgaben. Wir unterstützen Kommunen und kommunale Einrichtungen bei der Erarbeitung und Begleitung umsetzungsfähiger Lösungen ihrer kommunalen Problemstellungen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unserer umfangreichen Erfahrung in kommunalverfassungsrechtlichen, kommunalwirtschaftlichen und kommunalabgabenrechtlichen Fragestellungen und der öffentlichen Verwaltungsorganisation können wir dazu beitragen, dass Ihre Verwaltung den Anforderungen der heutigen Zeit angemessen begegnet. Unsere Berater haben langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit vielen Städten und Gemeinden in unterschiedlichen Bundesländern. Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen und können somit Ihnen und Ihrer Verwaltung unser wertvolles Know-how jederzeit zur Verfügung stellen. Dabei bieten wir einen ganzheitlichen Ansatz und beraten auch in Prüfungs- und Steuerangelegenheiten. Bei unserer Beratung und Prüfung verfolgen wir mit Ihnen gemeinsam den Ansatz, eine optimale Lösung zu finden – ob gegenüber Aufsichtsbehörden oder Ihren Einwohnern.

Unsere Leistungen für Sie

  • Beratung in kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen
  • Satzungsgestaltung und Widerspruchsbearbeitung
  • Organisation der öffentlichen Verwaltung; Wahl der angemessenen Rechtsform
  • steuerliche und rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Kommunen
  • Führung von Rechtsbehelfs- und Klageverfahren; Vertretung gegenüber (Kommunal-)Aufsichtsbehörden und Planungsbehörden
  • Aufgabenübertragungen und interkommunale Zusammenarbeit, auch aus vergabe-, beihilfe- und umsatzsteuerrechtlicher Sicht
  • Kommunalabgabenrecht; Verhandlung von Konzessionsverträgen und Zweckvereinbarungen
  • örtliche Prüfung von Jahresabschlüssen/Gesamtabschlüssen

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Kommunen und kommunale Unternehmen

Prof. Dr. Ulf Gundlach
Prof. Dr. Ulf Gundlach

Partner, Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D.

Achim Jäkel
Achim Jäkel

Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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    Fachnews

    FG Sachsen-Anhalt: Auch ein nur vorübergehender Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung kann zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit und Steuernachzahlungen führen

    Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat die Relevanz der satzungsmäßigen Vermögensbindung (formelle Gemeinnützigkeit) betont: Auch wenn die Satzung einer steuerbegünstigten Körperschaft dieser nur vorübergehend und gar versehentlich nicht entspricht, droht eine rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit, verbunden mit u. U. hohen Steuernachzahlungen.

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    E-Invoicing in Deutschland und der EU – Aktuelle Entwicklungen im Überblick

    Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für die Initiative „VAT in the Digital Age“ (kurz: ViDA) vom 8. Dezember 2022 bedeutet für die Zukunft des Geschäftsverkehrs eine revolutionäre Veränderung. Vorgesehen ist u. a. die Einführung einer Pflicht für E-Rechnungen für B2B-Transaktionen EU-weit. Wir haben die wichtigsten Neuerungen hierzu zusammengefasst.

    17. November 2023

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