Kommunen und kommunale Unternehmen

Die Kommunen stehen zunehmend unter einem ähnlichen Effizienzdruck wie die Privatwirtschaft. Bei knappen Kassen erhöht sich gleichzeitig die Aufgabenvielfalt. Zusätzlich steigt die Komplexität des Rechtsrahmens, gerade auch aufgrund immer neuer regulatorischer Vorgaben. Wir unterstützen Kommunen und kommunale Einrichtungen bei der Erarbeitung und Begleitung umsetzungsfähiger Lösungen ihrer kommunalen Problemstellungen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unserer umfangreichen Erfahrung in kommunalverfassungsrechtlichen, kommunalwirtschaftlichen und kommunalabgabenrechtlichen Fragestellungen und der öffentlichen Verwaltungsorganisation können wir dazu beitragen, dass Ihre Verwaltung den Anforderungen der heutigen Zeit angemessen begegnet. Unsere Berater haben langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit vielen Städten und Gemeinden in unterschiedlichen Bundesländern. Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen und können somit Ihnen und Ihrer Verwaltung unser wertvolles Know-how jederzeit zur Verfügung stellen. Dabei bieten wir einen ganzheitlichen Ansatz und beraten auch in Prüfungs- und Steuerangelegenheiten. Bei unserer Beratung und Prüfung verfolgen wir mit Ihnen gemeinsam den Ansatz, eine optimale Lösung zu finden – ob gegenüber Aufsichtsbehörden oder Ihren Einwohnern.

Unsere Leistungen für Sie

  • Beratung in kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen
  • Satzungsgestaltung und Widerspruchsbearbeitung
  • Organisation der öffentlichen Verwaltung; Wahl der angemessenen Rechtsform
  • steuerliche und rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Kommunen
  • Führung von Rechtsbehelfs- und Klageverfahren; Vertretung gegenüber (Kommunal-)Aufsichtsbehörden und Planungsbehörden
  • Aufgabenübertragungen und interkommunale Zusammenarbeit, auch aus vergabe-, beihilfe- und umsatzsteuerrechtlicher Sicht
  • Kommunalabgabenrecht; Verhandlung von Konzessionsverträgen und Zweckvereinbarungen
  • örtliche Prüfung von Jahresabschlüssen/Gesamtabschlüssen

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Kommunen und kommunale Unternehmen

Achim Jäkel
Achim Jäkel

Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Prof. Dr. Ulf Gundlach
Prof. Dr. Ulf Gundlach

Partner, Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D.

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    Fachnews

    Fällt jetzt die Schriftform? – Die geplanten Änderungen des Nachweisgesetzes im Zuge des Entbürokratisierungspaketes

    Die mit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgesehene Herabstufung des Schriftformerfordernisses im Nachweisgesetz (NachwG) soll nach einer Ankündigung des Bundesjustizministers nochmals eine Anpassung hin zur Textform erfahren. Dadurch könnte die Vertragsschlusspraxis für Unternehmen effektiver und bürokratiearmer werden.

    10. April 2024

    Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV a. F. – Konsequenzen für die Vergabe von Planungsleistungen?

    Seit dem 17. August 2023 sind die bisherigen Regelungen des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und die gleichlautenden Vorschriften in der SektVO und VSVgV ersatzlos gestrichen worden. Die Gesetzesänderungen wurden kontrovers diskutiert. Das bisherige „Planerprivileg“ gestattete, dass bei der Auftragswertermittlung nicht die Werte aller Einzelleistungen addiert werden müssen, sondern nur die Werte der „gleichartigen“ Planungsleistungen.

    25. März 2024

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