Kommunen und kommunale Unternehmen

Die Kommunen stehen zunehmend unter einem ähnlichen Effizienzdruck wie die Privatwirtschaft. Bei knappen Kassen erhöht sich gleichzeitig die Aufgabenvielfalt. Zusätzlich steigt die Komplexität des Rechtsrahmens, gerade auch aufgrund immer neuer regulatorischer Vorgaben. Wir unterstützen Kommunen und kommunale Einrichtungen bei der Erarbeitung und Begleitung umsetzungsfähiger Lösungen ihrer kommunalen Problemstellungen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unserer umfangreichen Erfahrung in kommunalverfassungsrechtlichen, kommunalwirtschaftlichen und kommunalabgabenrechtlichen Fragestellungen und der öffentlichen Verwaltungsorganisation können wir dazu beitragen, dass Ihre Verwaltung den Anforderungen der heutigen Zeit angemessen begegnet. Unsere Berater haben langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit vielen Städten und Gemeinden in unterschiedlichen Bundesländern. Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen und können somit Ihnen und Ihrer Verwaltung unser wertvolles Know-how jederzeit zur Verfügung stellen. Dabei bieten wir einen ganzheitlichen Ansatz und beraten auch in Prüfungs- und Steuerangelegenheiten. Bei unserer Beratung und Prüfung verfolgen wir mit Ihnen gemeinsam den Ansatz, eine optimale Lösung zu finden – ob gegenüber Aufsichtsbehörden oder Ihren Einwohnern.

Unsere Leistungen für Sie

  • Beratung in kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen
  • Satzungsgestaltung und Widerspruchsbearbeitung
  • Organisation der öffentlichen Verwaltung; Wahl der angemessenen Rechtsform
  • steuerliche und rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Kommunen
  • Führung von Rechtsbehelfs- und Klageverfahren; Vertretung gegenüber (Kommunal-)Aufsichtsbehörden und Planungsbehörden
  • Aufgabenübertragungen und interkommunale Zusammenarbeit, auch aus vergabe-, beihilfe- und umsatzsteuerrechtlicher Sicht
  • Kommunalabgabenrecht; Verhandlung von Konzessionsverträgen und Zweckvereinbarungen
  • örtliche Prüfung von Jahresabschlüssen/Gesamtabschlüssen

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Kommunen und kommunale Unternehmen

Prof. Dr. Ulf Gundlach
Prof. Dr. Ulf Gundlach

Partner, Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D.

Achim Jäkel
Achim Jäkel

Partner, Wirtschaftsprüfer

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    Fachnews

    Alle Jahre wieder: Arbeitsrecht im festlichen Kontext

    Weihnachtsfeiern sind derzeit in vollem Gange. Sie sind beliebt, um das Jahr ausklingen zu lassen und den kollegialen Zusammenhalt zu stärken. Dennoch laufen Weihnachtsfeiern - nicht selten unter Alkoholeinfluss - nicht immer so besinnlich ab, wie gewünscht, was im Nachhinein oft die Fachgerichte beschäftigt. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag einen kurzen Überblick über ausgewählte arbeits- und sozialrechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit Weihnachtsfeiern geben.

    10. Dezember 2024

    Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung

    Die EU-Produktsicherheitsverordnung, auch bekannt als General Product Safety Regulation (GPSR), führt zu weitreichenden Änderungen im allgemeinen Produktsicherheitsrecht. Nach der neuen Verordnung dürfen nur sichere Produkte in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Die GPSR ist am 12 Juni 2023 in Kraft getreten und gilt unmittelbar ab dem 13. Dezember 2024. Sie enthält eine Vielzahl von Pflichten, die von den einzelnen Wirtschaftsakteuren zu beachten und umzusetzen sind. Ziel der Regulierung ist die Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus für alle Produkte, die noch nicht von produktspezifischen Sicherheitsanforderungen der EU erfasst sind.

    9. Dezember 2024

    eureos Infoservice

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