Umsatzsteuer / Indirekte Steuern
Umsatzsteuer / Indirekte Steuern

Indirekte Steuern sind grundsätzlich nicht vom Steuerschuldner zu tragen, sondern werden über den Abgabepreis an den Kunden weitergereicht. Fehlerhafte Beurteilungen oder Verstöße gegen Nachweispflichten führen jedoch häufig dazu, dass die Steuern tatsächlich vom Unternehmer getragen werden müssen und somit einen unmittelbaren Kostenfaktor darstellen.

Bekanntestes Beispiel einer indirekten Steuer ist die Umsatzsteuer. Sie zählt mit etwa 190 Mrd. Euro jährlich zu den aufkommensstärksten Steuern in der Bundesrepublik Deutschland und ist regelmäßig Schwerpunktthema bei Betriebsprüfungen. Insbesondere grenzüberschreitende Waren- und Leistungswege sowie strenge Nachweisregelungen stellen den Unternehmer, ebenso wie die zum Teil unübersichtlichen Rechtslagen durch divergierende nationale und EU-Vorschriften, vor große Herausforderungen. Unzutreffend gebuchte, abgerechnete und erklärte Umsätze bergen wegen der relativ hohen Steuersätze (EU-weit zwischen 15 und 27 Prozent) enorme finanzielle Risiken für Unternehmen.

Neben umsatzsteuerlichen Fragen zählen auch strom-, versicherung- und luftverkehrsteuerliche Themen zu unserem Beratungsportfolio.

Unsere Leistungen für Sie

  • Beratung und Erstellung von Gutachten zu nationalen sowie grenzüberschreitenden Umsatzsteuerfragen
  • Vorsteueraufteilung und -optimierung (z. B. Banken, Wohnungsgesellschaften, Reisevermittler etc.)
  • Analyse von Gesellschaftsstrukturen – Vorliegen von umsatzsteuerlichen Organschaften
  • VAT-Compliance (Value Added Tax/Umsatzsteuer Compliance)
  • Umsatzsteuer-Inhouse-Schulungen
  • Vertragsgestaltung aus dem Blickwinkel der Umsatzsteuer
  • Begleitung finanzbehördlicher und finanzgerichtlicher Verfahren
  • Implementierung von automatischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Erstellung von Verplausibilisierungstools
  • Fragen im Zusammenhang und Erstellung von Luftverkehrsabgabenanmeldungen
  • Beratung und Erstellung von Gutachten zu Versicherungsteuerfragen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner

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Dr. Kerstin Desens
Dr. Kerstin Desens

Senior Associate, Rechtsanwältin

Terence Tervoort
Terence Tervoort

Senior Associate, Steuerberater

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    BFH-Urteil: Vorsteuer aus Beratungskosten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen abzugsfähig

    Mit seinem Urteil vom 7. Mai 2026 (Aktenzeichen: V R 15/24) hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer zum Vorsteuerabzug aus Beratungskosten berechtigt ist, die der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen dienen, auch wenn diese Ansprüche auf einer ursprünglich beabsichtigten, letztlich aber nicht ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit beruhen.

    20. August 2026

    Geplante Baurechts-Novelle – Anpassungsbedarf für Kommunen und Verbände

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vorgelegt, der umfangreiche Änderungen im Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung und weiteren Fachgesetzen mit dem Ziel vorsieht, Wohnraumbeschaffung und kommunale Planungspraxis zu beschleunigen und zu digitalisieren. Der Entwurf adressiert insbesondere Verfahrensdauer, Beteiligungsprozesse, Klimaanpassung und bodenpolitische Instrumente.

    17. August 2026

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