Umsatzsteuer / Indirekte Steuern
Umsatzsteuer / Indirekte Steuern

Indirekte Steuern sind grundsätzlich nicht vom Steuerschuldner zu tragen, sondern werden über den Abgabepreis an den Kunden weitergereicht. Fehlerhafte Beurteilungen oder Verstöße gegen Nachweispflichten führen jedoch häufig dazu, dass die Steuern tatsächlich vom Unternehmer getragen werden müssen und somit einen unmittelbaren Kostenfaktor darstellen.

Bekanntestes Beispiel einer indirekten Steuer ist die Umsatzsteuer. Sie zählt mit etwa 190 Mrd. Euro jährlich zu den aufkommensstärksten Steuern in der Bundesrepublik Deutschland und ist regelmäßig Schwerpunktthema bei Betriebsprüfungen. Insbesondere grenzüberschreitende Waren- und Leistungswege sowie strenge Nachweisregelungen stellen den Unternehmer, ebenso wie die zum Teil unübersichtlichen Rechtslagen durch divergierende nationale und EU-Vorschriften, vor große Herausforderungen. Unzutreffend gebuchte, abgerechnete und erklärte Umsätze bergen wegen der relativ hohen Steuersätze (EU-weit zwischen 15 und 27 Prozent) enorme finanzielle Risiken für Unternehmen.

Neben umsatzsteuerlichen Fragen zählen auch strom-, versicherung- und luftverkehrsteuerliche Themen zu unserem Beratungsportfolio.

Unsere Leistungen für Sie

  • Beratung und Erstellung von Gutachten zu nationalen sowie grenzüberschreitenden Umsatzsteuerfragen
  • Vorsteueraufteilung und -optimierung (z. B. Banken, Wohnungsgesellschaften, Reisevermittler etc.)
  • Analyse von Gesellschaftsstrukturen – Vorliegen von umsatzsteuerlichen Organschaften
  • VAT-Compliance (Value Added Tax/Umsatzsteuer Compliance)
  • Umsatzsteuer-Inhouse-Schulungen
  • Vertragsgestaltung aus dem Blickwinkel der Umsatzsteuer
  • Begleitung finanzbehördlicher und finanzgerichtlicher Verfahren
  • Implementierung von automatischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Erstellung von Verplausibilisierungstools
  • Fragen im Zusammenhang und Erstellung von Luftverkehrsabgabenanmeldungen
  • Beratung und Erstellung von Gutachten zu Versicherungsteuerfragen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner

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Dr. Kerstin Desens
Dr. Kerstin Desens

Senior Associate, Rechtsanwältin

Terence Tervoort
Terence Tervoort

Senior Associate, Steuerberater

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    Fachnews

    Digitaler Omnibus zur KI-Verordnung

    Am 24. Juli 2026 wurde die Verordnung (EU) 2026/1744 – der sogenannte „Digital Omnibus zur KI" – im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht; sie ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Damit ist die seit November 2025 laufende Reform der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) formal abgeschlossen. Für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, anbieten oder einsetzen, ändert sich dadurch vor allem der zeitliche Rahmen für die zentralen Hochrisiko-Pflichten – nicht jedoch das grundlegende, risikobasierte System der Verordnung selbst.

    13. August 2026

    Änderung des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht Präzisierungen im Bereich der Mittelverwendung

    Mit dem aktuellen Schreiben vom 2. Juli 2026 ändert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit sofortiger Wirkung den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO). Die neuen Regelungen enthalten Klarstellungen und neue Vorgaben u. a. zum Umgang mit Verlusten aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben/ der Vermögensverwaltung. Zudem präzisiert das BMF die Voraussetzungen eines gemeinnützigkeitsunschädlichen Verlustausgleichs mit Mitteln des steuerbegünstigten Bereichs.

    11. August 2026

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