Stiftungen, Kirchliche Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen

Steuerbegünstigtes (gemeinnütziges) Engagement wird in unterschiedlichsten Rechtsformen realisiert, häufig in Formen von gGmbH, eingetragenem Verein, gAG oder der Stiftung. Die gesetzlich geprägten Rechtsformunterschiede gilt es bewusst zu nutzen und Gestaltungsfreiheiten individuell anzupassen. Dabei legen wir auf Gremienstrukturen und Aufgabenzuordnung ebenso Wert wie auf die individuelle Formulierung des steuerbegünstigten Zwecks und dessen Umsetzungsformen. Stiftungen sind häufig eine Ankerorganisation für ausdifferenzierte Strukturen unter oder neben ihr.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unserem interdisziplinären und persönlichen Ansatz begleiten wir die Entwicklung Ihres Unternehmens oder Ihrer gemeinnützigen Einrichtung und unterstützen Sie dezidiert bei einzelnen Vorhaben und den Aufgaben der eigenen Binnenorganisation. Unsere besondere Expertise liegt im Bereich des Stiftungswesens. Hier knüpfen wir an Traditionen an, kennen die Trends im Markt und sind aktiv in Netzwerken und Verbänden. Im Team von Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten wir Stifter und alle Arten von Stiftungen, bis hin zur Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung.

Unsere Leistungen für Sie

  • Gründungsberatung rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger Stiftungen des Privat- und des öffentlichen Rechts, kirchliche Stiftungen, Stiftungen im Unternehmenszusammenhang/der Unternehmensnachfolge
  • Statusänderungen: Satzungsänderungen, Zustiftungen, Ausgründungen, Zu- und Zusammenlegung
  • Gründungsberatung für Vereine und Gesellschaften, Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Abgabenrechtliche Prüfung von Projekten gemeinnütziger Körperschaften, Kooperationsvereinbarungen
  • Gemeinnützigkeitsrechtliche Rechnungslegung, Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Vorbereitung von Gremiensitzungen, Erarbeitung von Beschlussvorlagen, Sitzungsleitung
  • Begleitung behördlicher Verfahren und notarieller Beurkundungen/Beglaubigungen

Referenzen

Zahlreiche Stiftungen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Stiftungen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen

Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

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    Fachnews

    BFH versagt Steuerfreiheit: Überlassung von Kühlzellen und Räumlichkeiten für Trauerfeiern keine umsatzsteuerfreie Vermietung

    Die Überlassung von Kühlzellen zur Leichenaufbewahrung sowie von Räumen für Trauerfeiern durch Bestattungsunternehmen ist umsatzsteuerpflichtig – eine steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG liegt nicht vor. Der BFH widerspricht mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az: V R 31/23) damit der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben v. 23. November 2020). Bestattungsunternehmen, aber auch Krankenhäuser sollten die weitere Entwicklung beobachten und vertragliche Regelungen und die Abrechnungspraxis prüfen.

    28. Mai 2026

    BGH: Ladung einer GmbH zur Gesellschafterversammlung und Beschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

    Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 05.05.2026 mit grundlegenden Fragen bezüglich der Ladung von Kapitalgesellschaften als Gesellschafter sowie zur Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers im Verhältnis zu Gesellschaftern und von Gesellschaftern beherrschte Gesellschaften auseinandergesetzt.

    26. Mai 2026

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