Stiftungen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen

Die Sicherung des Unternehmensbestandes erfordert Anpassungen in Form von Ausgründungen, Rechtsformwechseln oder einer Verstetigung in Form der Stiftung. Gerade Stiftungen eignen sich für unternehmerische und familiäre Ziele, indem sie Familienvermögen bewahren. Auch gemeinnütziges Engagement wird in unterschiedlichsten Rechtsformen realisiert. Rechtsformunterschiede gilt es bewusst zu nutzen und Gestaltungsfreiheiten individuell anzupassen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unserem interdisziplinären und persönlichen Ansatz begleiten wir die Entwicklung Ihres Unternehmens oder Ihrer gemeinnützigen Einrichtung und unterstützen Sie dezidiert bei einzelnen Vorhaben und den Aufgaben der eigenen Binnenorganisation. Unsere besondere Expertise liegt im Bereich des Stiftungswesens. Hier knüpfen wir an Traditionen an, kennen die Trends im Markt und sind aktiv in Netzwerken und Verbänden. Im Team von Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten wir Stifter und alle Arten von Stiftungen, bis hin zur Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung.

Unsere Leistungen für Sie

  • Gründungsberatung selbständiger und unselbständiger Stiftungen des Privat- und des öffentlichen Rechts, kirchliche Stiftungen, Stiftungen im Unternehmenszusammenhang und als Modell der Unternehmensnachfolge, Familienstiftungen
  • Geschäftsführung, Projektmanagement, Organsitzungen
  • Treuhänder unselbständiger Stiftungen
  • Satzungsänderungen, Umstrukturierung, Zustiftungen, Ausgründungen
  • Abgabenrechtliche Prüfung von Projekten gemeinnütziger Körperschaften
  • Gemeinnützigkeitsrechtliche Rechnungslegung
  • Prüfung von Jahresabschlüssen

Referenzen

Zahlreiche Stiftungen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartnerinnen

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Stiftungen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen

Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

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    Fachnews

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    Das Bundessozialgericht (BSG) distanziert sich von seiner älteren Rechtsprechung, nach welcher Lehrer und Dozenten grundsätzlich als Selbstständige angesehen wurden. Maßgeblich sollen nach aktueller Rechtsprechung die Umstände des Einzelfalls sein. Der Gesetzgeber reagiert auf die höchstrichterliche Rechtsprechung mit einer Übergangsregelung.

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    Ausweitung des Zinsbegriffs – BMF klärt Anwendungsfragen zur Zinsschranke nach § 4h EStG

    Im Rahmen der Gewinnermittlung wird der Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen durch § 4h EStG begrenzt. Ziel der Regelung ist es, die Verlagerung im Inland erzielter Gewinne ins niedrigere besteuernde Ausland zu verhindern und so das inländische Steuersubstrat zu sichern.

    16. April 2025

    eureos Infoservice

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