Stiftungen, Kirchliche Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen

Steuerbegünstigtes (gemeinnütziges) Engagement wird in unterschiedlichsten Rechtsformen realisiert, häufig in Formen von gGmbH, eingetragenem Verein, gAG oder der Stiftung. Die gesetzlich geprägten Rechtsformunterschiede gilt es bewusst zu nutzen und Gestaltungsfreiheiten individuell anzupassen. Dabei legen wir auf Gremienstrukturen und Aufgabenzuordnung ebenso Wert wie auf die individuelle Formulierung des steuerbegünstigten Zwecks und dessen Umsetzungsformen. Stiftungen sind häufig eine Ankerorganisation für ausdifferenzierte Strukturen unter oder neben ihr.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unserem interdisziplinären und persönlichen Ansatz begleiten wir die Entwicklung Ihres Unternehmens oder Ihrer gemeinnützigen Einrichtung und unterstützen Sie dezidiert bei einzelnen Vorhaben und den Aufgaben der eigenen Binnenorganisation. Unsere besondere Expertise liegt im Bereich des Stiftungswesens. Hier knüpfen wir an Traditionen an, kennen die Trends im Markt und sind aktiv in Netzwerken und Verbänden. Im Team von Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten wir Stifter und alle Arten von Stiftungen, bis hin zur Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung.

Unsere Leistungen für Sie

  • Gründungsberatung rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger Stiftungen des Privat- und des öffentlichen Rechts, kirchliche Stiftungen, Stiftungen im Unternehmenszusammenhang/der Unternehmensnachfolge
  • Statusänderungen: Satzungsänderungen, Zustiftungen, Ausgründungen, Zu- und Zusammenlegung
  • Gründungsberatung für Vereine und Gesellschaften, Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Abgabenrechtliche Prüfung von Projekten gemeinnütziger Körperschaften, Kooperationsvereinbarungen
  • Gemeinnützigkeitsrechtliche Rechnungslegung, Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Vorbereitung von Gremiensitzungen, Erarbeitung von Beschlussvorlagen, Sitzungsleitung
  • Begleitung behördlicher Verfahren und notarieller Beurkundungen/Beglaubigungen

Referenzen

Zahlreiche Stiftungen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Stiftungen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen

Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

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    Fachnews

    Jahressteuergesetz 2026: Regierungsentwurf veröffentlicht

    Das BMF hat am 14. August 2026 den Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht. Zuvor war bereits der BMF-Referentenentwurf veröffentlicht worden (siehe hierzu unseren Newsletter vom 26. Juni 2026). Gegenüber dem Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf folgende Änderungen:

    3. September 2026

    BFH-Urteil: Vorsteuer aus Beratungskosten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen abzugsfähig

    Mit seinem Urteil vom 7. Mai 2026 (Aktenzeichen: V R 15/24) hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer zum Vorsteuerabzug aus Beratungskosten berechtigt ist, die der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen dienen, auch wenn diese Ansprüche auf einer ursprünglich beabsichtigten, letztlich aber nicht ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit beruhen.

    20. August 2026

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