Stiftungen, Kirchliche Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen

Steuerbegünstigtes (gemeinnütziges) Engagement wird in unterschiedlichsten Rechtsformen realisiert, häufig in Formen von gGmbH, eingetragenem Verein, gAG oder der Stiftung. Die gesetzlich geprägten Rechtsformunterschiede gilt es bewusst zu nutzen und Gestaltungsfreiheiten individuell anzupassen. Dabei legen wir auf Gremienstrukturen und Aufgabenzuordnung ebenso Wert wie auf die individuelle Formulierung des steuerbegünstigten Zwecks und dessen Umsetzungsformen. Stiftungen sind häufig eine Ankerorganisation für ausdifferenzierte Strukturen unter oder neben ihr.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unserem interdisziplinären und persönlichen Ansatz begleiten wir die Entwicklung Ihres Unternehmens oder Ihrer gemeinnützigen Einrichtung und unterstützen Sie dezidiert bei einzelnen Vorhaben und den Aufgaben der eigenen Binnenorganisation. Unsere besondere Expertise liegt im Bereich des Stiftungswesens. Hier knüpfen wir an Traditionen an, kennen die Trends im Markt und sind aktiv in Netzwerken und Verbänden. Im Team von Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten wir Stifter und alle Arten von Stiftungen, bis hin zur Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung.

Unsere Leistungen für Sie

  • Gründungsberatung rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger Stiftungen des Privat- und des öffentlichen Rechts, kirchliche Stiftungen, Stiftungen im Unternehmenszusammenhang/der Unternehmensnachfolge
  • Statusänderungen: Satzungsänderungen, Zustiftungen, Ausgründungen, Zu- und Zusammenlegung
  • Gründungsberatung für Vereine und Gesellschaften, Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Abgabenrechtliche Prüfung von Projekten gemeinnütziger Körperschaften, Kooperationsvereinbarungen
  • Gemeinnützigkeitsrechtliche Rechnungslegung, Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Vorbereitung von Gremiensitzungen, Erarbeitung von Beschlussvorlagen, Sitzungsleitung
  • Begleitung behördlicher Verfahren und notarieller Beurkundungen/Beglaubigungen

Referenzen

Zahlreiche Stiftungen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Stiftungen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen

Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Steuerprozesse im Rückgang: Wie der digitale Wandel das Verhältnis zum Fiskus verändert

    Immer weniger Bürger und Unternehmen ziehen vor Gericht, um sich gegen Steuerbescheide zu wehren. Die Zahl der Verfahren an den Finanzgerichten ist in den vergangenen Jahren stark gesunken. Digitalisierung, Kostenrisiken und längere Verfahrensdauern könnten Gründe sein – doch ist dieser neue „Frieden“ mit dem Finanzamt wirklich ein gutes Zeichen?

    3. Februar 2026

    BGH: Sittenwidriges Handeln kann Organhaftung auch nach Ausscheiden aus Organstellung begründen

    Die Haftung eines Geschäftsführers wegen sittenwidriger Schädigung richtet sich nicht nur nach seiner formalen Organstellung, sondern nach seiner tatsächlichen Rolle in einem täuschenden Geschäftsmodell. Systematische Täuschungen über Marktstellung und behördliche Zulassungen führen zur Sittenwidrigkeit und können auch für nachwirkende Verträge Haftung auslösen.

    20. Januar 2026

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden