Familienunternehmen und Privatpersonen
Familienunternehmen und Privatpersonen

Zu unseren Schwerpunkten gehört die Beratung von Einzelunternehmern, Familienunternehmen und vermögenden Privatpersonen. Unternehmerisches Engagement und private Interessen sind auf Ebene der Unternehmer unlösbar miteinander verbunden. Um rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und lösungs- sowie zielorientierte Ideen in jede Richtung zu entwickeln und umzusetzen, beraten wir aus einer Hand.

Vermögen strukturieren und verwalten, Vermögen schützen und entwickeln, Vermögen übertragen – dies ist eine hochkomplexe und individuelle Aufgabe, welche mit Sachverstand, Weitblick, Risiko- und Verantwortungsbewusstsein sowie Einfühlungsvermögen zu lösen ist. Wir verfügen über die Erfahrungen und fachübergreifende Expertise, um Sie bei jedem Schritt zu begleiten – gesellschaftsrechtlich, zivilrechtlich, arbeitsrechtlich, betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich. Unsere Stärken liegen in der Strukturierung von Vermögen und der Optimierung künftiger Transaktionen, auch generationsübergreifend, stets zum Schutz und Erhalt sowie Wachstum des Vermögens mit dem Blick für Ihre persönlichen Belange.

Unsere Leistungen für Sie

  • Umfassende einkommensteuerliche Betreuung
  • Steuerliche und rechtliche Beratung bei der Strukturierung und Verwaltung Ihres Vermögens
  • Erbschaft- und schenkungssteuerliche Beratung sowie der Entwurf und die Verhandlung entsprechender Vereinbarungen
  • Rechtssichere Klärung steuerlicher Fragen durch verbindliche Auskünfte
  • Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
  • Rechtliche und steuerliche Beratung für Family Offices
  • Rechtliche und steuerliche Vermögensstrukturplanung

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartnerinnen

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Familienunternehmen und Privatpersonen

Jana Massow
Jana Massow

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

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    Fachnews

    eRechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze ab 2026

    Die Pläne für die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (eRechnungen) werden konkret: Der Regierungsentwurf des sog. Wachstumschancengesetzes sieht vor, dass eRechnungen über Leistungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmern stufenweise ab 2026 verpflichtend werden. „Sonstige Rechnungen“ (insbesondere Papierrechnungen, PDF-Rechnungen) sind dann nur noch für wenige Ausnahmen (Kleinbetragsrechnungen, Fahrscheine) zulässig.

    22. September 2023

    BFH zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

    In seinem jüngsten Urteil setzt der BFH (V R 16/21) seine Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen fort: Demnach scheidet der Vorsteuerabzug aus, sofern die (umsatzsteuerliche) Freigrenze in Höhe von EUR 110 überschritten wird. Bei der Ermittlung dieser Freigrenze sind auch die Kosten für den „äußeren Rahmen“ der Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen, wenn es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche Leistung handelt.

    22. September 2023

    eureos Infoservice

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