Familienunternehmen und Privatpersonen
Familienunternehmen und Privatpersonen

Zu unseren Schwerpunkten gehört die Beratung von Einzelunternehmern, Familienunternehmen und vermögenden Privatpersonen. Unternehmerisches Engagement und private Interessen sind auf Ebene der Unternehmer unlösbar miteinander verbunden. Um rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und lösungs- sowie zielorientierte Ideen in jede Richtung zu entwickeln und umzusetzen, beraten wir aus einer Hand.

Vermögen strukturieren und verwalten, Vermögen schützen und entwickeln, Vermögen übertragen – dies ist eine hochkomplexe und individuelle Aufgabe, welche mit Sachverstand, Weitblick, Risiko- und Verantwortungsbewusstsein sowie Einfühlungsvermögen zu lösen ist. Wir verfügen über die Erfahrungen und fachübergreifende Expertise, um Sie bei jedem Schritt zu begleiten – gesellschaftsrechtlich, zivilrechtlich, arbeitsrechtlich, betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich. Unsere Stärken liegen in der Strukturierung von Vermögen und der Optimierung künftiger Transaktionen, auch generationsübergreifend, stets zum Schutz und Erhalt sowie Wachstum des Vermögens mit dem Blick für Ihre persönlichen Belange.

Unsere Leistungen für Sie

  • Umfassende einkommensteuerliche Betreuung
  • Steuerliche und rechtliche Beratung bei der Strukturierung und Verwaltung Ihres Vermögens
  • Erbschaft- und schenkungssteuerliche Beratung sowie der Entwurf und die Verhandlung entsprechender Vereinbarungen
  • Rechtssichere Klärung steuerlicher Fragen durch verbindliche Auskünfte
  • Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
  • Rechtliche und steuerliche Beratung für Family Offices
  • Rechtliche und steuerliche Vermögensstrukturplanung

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Familienunternehmen und Privatpersonen

Enrico Klar
Enrico Klar

Partner, Steuerberater
Certified Tax Compliance Officer, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

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    Fachnews

    UN Model Law zu KI-Verträgen

    Die Kommission für Internationales Handelsrecht der Vereinten Nationen (UNCITRAL) hat mit dem Model Law on Automated Contracting einen Wegweiser für das europäische Privat-recht im digitalen Zeitalter geschaffen. Diese Empfehlungen an die UN-Staaten zielen darauf ab, den Einsatz von Automatisierung in Verträgen zu erleichtern – einschließlich des Einsat-zes von Künstlicher Intelligenz und sogenannter „Smart Contracts" sowie von Maschine-zu-Maschine-Transaktionen.

    17. März 2026

    BFH-Urteil: Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

    Gemäß BFH-Urteil vom 22. Oktober 2025 (Aktenzeichen: II R 5/22) ist ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Es handelt sich nicht um eine dauernde Last gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GrEStG.

    17. März 2026

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