Unternehmens- und Konzernsteuerrecht
Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

Die Beratung im Unternehmens- und Konzernsteuerrecht ist eine der Kerndisziplinen von eureos und die Grundlage unserer weiterführenden Beratung in Spezialgebieten. Sie beinhaltet die umfassende Beratung von Unternehmen in allen steuerlichen Fragen des wirtschaftlichen Lebens. Aus der Analyse des steuerlichen Ist-Zustandes, der Erfüllung allgemeiner steuerlicher Pflichten und Problemlösungen ergeben sich Ansatzpunkte für die Gestaltungsberatung. Im Rahmen des Unternehmens- und Konzernsteuerrechtes sind wir kompetenter Ansprechpartner für unternehmenssteuerrechtliche Fragen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Tax Compliance
  • Beratungsleistungen in den steuerlichen Kernbereichen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
  • Betriebsprüfungen
  • Gestaltungsberatung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Bilanzsteuerrecht

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachberater für internationales Steuerrecht

Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

Enrico Klar
Enrico Klar

Partner, Steuerberater
Certified Tax Compliance Officer, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)

Katja Knittel
Katja Knittel

Partnerin, Steuerberaterin
Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)

Sören Münch
Sören Münch

Partner, Steuerberater

Isabelle Schiener
Isabelle Schiener

Senior Associate, Steuerberaterin

Sarah Schulze
Sarah Schulze

Senior Associate, Steuerberaterin

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    Fachnews

    Sozialversicherungspflicht von Dozenten und Lehrkräften

    Das Bundessozialgericht (BSG) distanziert sich von seiner älteren Rechtsprechung, nach welcher Lehrer und Dozenten grundsätzlich als Selbstständige angesehen wurden. Maßgeblich sollen nach aktueller Rechtsprechung die Umstände des Einzelfalls sein. Der Gesetzgeber reagiert auf die höchstrichterliche Rechtsprechung mit einer Übergangsregelung.

    16. April 2025

    Ausweitung des Zinsbegriffs – BMF klärt Anwendungsfragen zur Zinsschranke nach § 4h EStG

    Im Rahmen der Gewinnermittlung wird der Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen durch § 4h EStG begrenzt. Ziel der Regelung ist es, die Verlagerung im Inland erzielter Gewinne ins niedrigere besteuernde Ausland zu verhindern und so das inländische Steuersubstrat zu sichern.

    16. April 2025

    eureos Infoservice

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