Unternehmens- und Konzernsteuerrecht
Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

Die Beratung im Unternehmens- und Konzernsteuerrecht ist eine der Kerndisziplinen von eureos und die Grundlage unserer weiterführenden Beratung in Spezialgebieten. Sie beinhaltet die umfassende Beratung von Unternehmen in allen steuerlichen Fragen des wirtschaftlichen Lebens. Aus der Analyse des steuerlichen Ist-Zustandes, der Erfüllung allgemeiner steuerlicher Pflichten und Problemlösungen ergeben sich Ansatzpunkte für die Gestaltungsberatung. Im Rahmen des Unternehmens- und Konzernsteuerrechtes sind wir kompetenter Ansprechpartner für unternehmenssteuerrechtliche Fragen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Tax Compliance
  • Beratungsleistungen in den steuerlichen Kernbereichen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
  • Betriebsprüfungen
  • Gestaltungsberatung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Bilanzsteuerrecht

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachberater für internationales Steuerrecht

Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

Enrico Klar
Enrico Klar

Partner, Steuerberater
Certified Tax Compliance Officer, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)

Katja Knittel
Katja Knittel

Partnerin, Steuerberaterin
Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)

Sören Münch
Sören Münch

Partner, Steuerberater

Isabelle Schiener
Isabelle Schiener

Senior Associate, Steuerberaterin

Sarah Schulze
Sarah Schulze

Senior Associate, Steuerberaterin

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    Fachnews

    BFH-Urteil: Keine Schenkungssteuer bei gesellschafter-bezogener Kapitalrücklage

    In einem aktuellen Verfahren zur Schenkungssteuer hat sich der Bundesfinanzhof mit der Frage beschäftigt, ob Einzahlungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH steuerlich als Zuwendung an die anderen Gesellschafter behandelt werden müssen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden (BFH, Beschluss vom 6. Juni 2025 – Az. II B 43/24 (AdV)). Die Entscheidung wirft wichtige Fragen zur steuerlichen Bewertung von Kapitalzuführungen auf.

    18. Juli 2025

    Neues vom BMF zur E-Rechnungspflicht

    Ab dem 1. Januar 2025 gilt grundsätzlich für inländische Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen eine Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen. Mit dem Entwurf vom 25. Juni 2025 ergänzt und präzisiert das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die bestehenden Regelungen zur E-Rechnung. Die aktuellen Anpassungen enthalten wichtige Klarstellungen, die Unternehmen für die Umsetzung der E-Rechnungspflicht kennen sollten. Das BMF hat – wegen der großen Bedeutung für alle Beteiligten – bereits den Entwurf auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat und verschiedenen Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Eine Veröffentlichung des endgültigen Schreibens soll im vierten Quartal 2025 erfolgen.

    17. Juli 2025

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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