Unternehmens- und Konzernsteuerrecht
Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

Die Beratung im Unternehmens- und Konzernsteuerrecht ist eine der Kerndisziplinen von eureos und die Grundlage unserer weiterführenden Beratung in Spezialgebieten. Sie beinhaltet die umfassende Beratung von Unternehmen in allen steuerlichen Fragen des wirtschaftlichen Lebens. Aus der Analyse des steuerlichen Ist-Zustandes, der Erfüllung allgemeiner steuerlicher Pflichten und Problemlösungen ergeben sich Ansatzpunkte für die Gestaltungsberatung. Im Rahmen des Unternehmens- und Konzernsteuerrechtes sind wir kompetenter Ansprechpartner für unternehmenssteuerrechtliche Fragen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Tax Compliance
  • Beratungsleistungen in den steuerlichen Kernbereichen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
  • Betriebsprüfungen
  • Gestaltungsberatung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Bilanzsteuerrecht

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachberater für internationales Steuerrecht

Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

Enrico Klar
Enrico Klar

Partner, Steuerberater
Certified Tax Compliance Officer, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)

Katja Knittel
Katja Knittel

Partnerin, Steuerberaterin
Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)

Sören Münch
Sören Münch

Partner, Steuerberater

Isabelle Schiener
Isabelle Schiener

Partnerin, Steuerberaterin

Sarah Schulze
Sarah Schulze

Senior Associate, Steuerberaterin

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    Fachnews

    BFH versagt Steuerfreiheit: Überlassung von Kühlzellen und Räumlichkeiten für Trauerfeiern keine umsatzsteuerfreie Vermietung

    Die Überlassung von Kühlzellen zur Leichenaufbewahrung sowie von Räumen für Trauerfeiern durch Bestattungsunternehmen ist umsatzsteuerpflichtig – eine steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG liegt nicht vor. Der BFH widerspricht mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az: V R 31/23) damit der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben v. 23. November 2020). Bestattungsunternehmen, aber auch Krankenhäuser sollten die weitere Entwicklung beobachten und vertragliche Regelungen und die Abrechnungspraxis prüfen.

    28. Mai 2026

    BGH: Ladung einer GmbH zur Gesellschafterversammlung und Beschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

    Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 05.05.2026 mit grundlegenden Fragen bezüglich der Ladung von Kapitalgesellschaften als Gesellschafter sowie zur Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers im Verhältnis zu Gesellschaftern und von Gesellschaftern beherrschte Gesellschaften auseinandergesetzt.

    26. Mai 2026

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