Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht

Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts bietet Ihnen unser hochspezialisiertes Team Rechtsberatung und Begleitung rechtsgestaltender Prozesse sowie die gerichtliche Vertretung, insbesondere auf den Gebieten des Kommunal- und Kommunalabgabenrechts sowie des Beamtenrechts.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie:

  • im allgemeinen Kommunalverfassungsrecht
  • bei öffentlichen Förderungen
  • in abgabenrechtlichen Belangen der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft
  • bei Privatisierungs- und Rekommunalisierungsprozessen
  • bei der Gestaltung von Satzungen der Kommunen, Kommunaler Eigenbetriebe und von Zweckverbänden
  • im Verwaltungsvollstreckungsrecht
  • im öffentlichen Dienstrecht bspw. bei der Gestaltung von Ausschreibungen und in Konkurrentenstreitverfahren

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Recht der Städte und Gemeinden
  • Europäisches Beihilferecht
  • Hochschulrecht

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Stefan Fenzel
Stefan Fenzel

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Prof. Dr. Ulf Gundlach
Prof. Dr. Ulf Gundlach

Partner, Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D.

Nicole Jochheim
Nicole Jochheim

Senior Associate, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

Lars Mörchen
Lars Mörchen

Senior Associate, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Wissenszurechnung im Insolvenzanfechtungsrecht – BGH-Urteil vom 25. Mai 2023 AZ IX ZR 116/21

    Erfolgt eine Vertragsabwicklung über drei Personen, so ergeben sich häufig rechtliche Probleme. Dies betrifft auch die Insolvenzanfechtung. Die Rechtsprechung hat insoweit herausgearbeitet, dass das Wissen einer Person, die in die Vertragsabwicklung eingeschaltet wurde, dem Anfechtungsgegner zugerechnet werden kann – sodass eine Insolvenzanfechtung möglich ist. Allerdings ergeben sich hier auch Grenzen. Die zeigt auch die oben aufgeführte Entscheidung des BGH. Diesem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:

    19. September 2023

    BFH zur wirtschaftlichen Eingliederung bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft: Verflechtung zwischen Organgesellschaften ausreichend

    Der BFH hat sich in seinem Urteil vom 11. Mai 2023 (Az. V R 28/20) zur wirtschaftlichen Eingliederung im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft geäußert und festgestellt, dass diese nicht nur über unmittelbare Beziehungen der Organgesellschaft zum Organträger vermittelt werden kann, sondern auch – mittelbar – über die Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften des Organträgers.

    19. September 2023

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