Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht

Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts bietet Ihnen unser hochspezialisiertes Team Rechtsberatung und Begleitung rechtsgestaltender Prozesse sowie die gerichtliche Vertretung, insbesondere auf den Gebieten des Kommunal- und Kommunalabgabenrechts sowie des Beamtenrechts.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie:

  • im allgemeinen Kommunalverfassungsrecht
  • bei öffentlichen Förderungen
  • in abgabenrechtlichen Belangen der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft
  • bei Privatisierungs- und Rekommunalisierungsprozessen
  • bei der Gestaltung von Satzungen der Kommunen, Kommunaler Eigenbetriebe und von Zweckverbänden
  • im Verwaltungsvollstreckungsrecht
  • im öffentlichen Dienstrecht bspw. bei der Gestaltung von Ausschreibungen und in Konkurrentenstreitverfahren

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Recht der Städte und Gemeinden
  • Europäisches Beihilferecht
  • Hochschulrecht

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Lars Mörchen
Lars Mörchen

Partner, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Nicole Jochheim
Nicole Jochheim

Senior Associate, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

Andrea Kleinschnitz
Andrea Kleinschnitz

Associate, Rechtsanwältin

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Jahressteuergesetz 2026: Regierungsentwurf veröffentlicht

    Das BMF hat am 14. August 2026 den Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht. Zuvor war bereits der BMF-Referentenentwurf veröffentlicht worden (siehe hierzu unseren Newsletter vom 26. Juni 2026). Gegenüber dem Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf folgende Änderungen:

    3. September 2026

    BFH-Urteil: Vorsteuer aus Beratungskosten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen abzugsfähig

    Mit seinem Urteil vom 7. Mai 2026 (Aktenzeichen: V R 15/24) hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer zum Vorsteuerabzug aus Beratungskosten berechtigt ist, die der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen dienen, auch wenn diese Ansprüche auf einer ursprünglich beabsichtigten, letztlich aber nicht ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit beruhen.

    20. August 2026

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden