Das Insolvenz- und Sanierungsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dies nicht nur für die Personen und Unternehmungen, die sich selbst in einer Krise befinden, sondern auch für deren Geschäftspartner und Geschäftsführer. Die höhere wirtschaftliche Bedeutung kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber sich dieser Thematik verstärkt widmet und die Rechtsprechung neue Wege beschreitet. Für jeden Geschäftsführer gilt es daher, sind frühzeitig mit dieser Rechtsmaterie auseinanderzusetzen und sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.
Unsere Leistungen für Sie
Wir beraten und begleiten Sie:
- wenn Ihr Unternehmen in eine Krise gerät
- wie Sie sich im Fall der (absehbaren oder eingetretenen) Insolvenz eines Geschäftspartners sichern
- Insolvenzanfechtungen erfolgreich entgegentreten
- wie Sie als Geschäftsführer die erheblichen persönlichen Haftungsgefahren bzw. Strafbarkeiten vermeiden
- bei der Verteidigung gegen insolvenzspezifische Geschäftsführerhaftungsansprüche
Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:
- Krisenberatung
- Sanierungsberatung
- Sicherungsrechte wahren
- Insolvenzanfechtungen begegnen
- Rechte im Insolvenzplanverfahren