Insolvenzrecht
Insolvenzrecht

Das Insolvenz- und Sanierungsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dies nicht nur für die Personen und Unternehmungen, die sich selbst in einer Krise befinden, sondern auch für deren Geschäftspartner und Geschäftsführer. Die höhere wirtschaftliche Bedeutung kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber sich dieser Thematik verstärkt widmet und die Rechtsprechung neue Wege beschreitet. Für jeden Geschäftsführer gilt es daher, sind frühzeitig mit dieser Rechtsmaterie auseinanderzusetzen und sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie:

  • wenn Ihr Unternehmen in eine Krise gerät
  • wie Sie sich im Fall der (absehbaren oder eingetretenen) Insolvenz eines Geschäftspartners sichern
  • Insolvenzanfechtungen erfolgreich entgegentreten
  • wie Sie als Geschäftsführer die erheblichen persönlichen Haftungsgefahren bzw. Strafbarkeiten vermeiden
  • bei der Verteidigung gegen insolvenzspezifische Geschäftsführerhaftungsansprüche

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Krisenberatung
  • Sanierungsberatung
  • Sicherungsrechte wahren
  • Insolvenzanfechtungen begegnen
  • Rechte im Insolvenzplanverfahren

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Ulf Gundlach
Prof. Dr. Ulf Gundlach

Partner, Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D.

Dr. Axel Böge
Dr. Axel Böge

Senior Associate, Rechtsanwalt

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    Fachnews

    Alle Jahre wieder: Arbeitsrecht im festlichen Kontext

    Weihnachtsfeiern sind derzeit in vollem Gange. Sie sind beliebt, um das Jahr ausklingen zu lassen und den kollegialen Zusammenhalt zu stärken. Dennoch laufen Weihnachtsfeiern - nicht selten unter Alkoholeinfluss - nicht immer so besinnlich ab, wie gewünscht, was im Nachhinein oft die Fachgerichte beschäftigt. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag einen kurzen Überblick über ausgewählte arbeits- und sozialrechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit Weihnachtsfeiern geben.

    10. Dezember 2024

    Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung

    Die EU-Produktsicherheitsverordnung, auch bekannt als General Product Safety Regulation (GPSR), führt zu weitreichenden Änderungen im allgemeinen Produktsicherheitsrecht. Nach der neuen Verordnung dürfen nur sichere Produkte in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Die GPSR ist am 12 Juni 2023 in Kraft getreten und gilt unmittelbar ab dem 13. Dezember 2024. Sie enthält eine Vielzahl von Pflichten, die von den einzelnen Wirtschaftsakteuren zu beachten und umzusetzen sind. Ziel der Regulierung ist die Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus für alle Produkte, die noch nicht von produktspezifischen Sicherheitsanforderungen der EU erfasst sind.

    9. Dezember 2024

    eureos Infoservice

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