Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Wir analysieren mit Ihnen Ihre arbeitsrechtlichen Prozesse und Konfliktsituationen. Langjährige Erfahrung und die profunde Kenntnis der rechtlichen Spielräume ermöglichen es uns, Sie bestmöglich in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts zu unterstützen, sowohl bei täglichen Fragestellungen, als auch bei anspruchsvollen Projekten.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von:

  • Arbeits- und Dienstverträgen
  • Vergütungsmodellen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Haustarifverträgen
  • Flexiblen Arbeitszeitmodellen
  • Interessenausgleich und Sozialplänen

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebliche Restrukturierungen
  • Arbeitskampfrecht, Begleitung von Verhandlungen mit den Gewerkschaften
  • Arbeitszeitberatung
  • Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Datenschutzrecht im Arbeitsverhältnis
  • Prozessvertretung in Kündigungsschutzverfahren und Beschlussverfahren, in Einigungsstellenverfahren sowie in sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahren
  • Öffentliches Dienst- und Hochschulrecht einschließlich Beamtenrecht

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Marko Harraß
Marko Harraß

Partner, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Franziska Häcker
Franziska Häcker

Partnerin, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Nicole Jochheim
Nicole Jochheim

Senior Associate, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

Dr. Valeska Tkotsch
Dr. Valeska Tkotsch

Associate, Rechtsanwältin

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    Fachnews

    Anforderungen an den Namen einer GbR für die Eintragung ins Gesellschaftsregister

    Das OLG Köln entschied, dass reine Ortsbezeichnungen im Namen einer GbR die gesetzlichen Anforderungen für die Eintragung der GbR ins Gesellschaftsregister nicht erfüllen.

    14. November 2025

    BFH bestätigt Steuerbefreiung bei Einbringung eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR

    Der BFH hat mit Urteil vom 4. Juni 2025 (Aktenzeichen: II R 18/23) entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG erfasst wird.

    13. November 2025

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