Digitalisierung im Controlling
Digitalisierung im Controlling

Auf die Kernaussagen kommt es an, wenn Sie unternehmerische Entscheidungen treffen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie dem ständig zunehmenden Datenvolumen in Ihrem Unternehmen die richtigen Aussagen entlocken. Die Business Intelligence Software unseres Partners Jedox AG aus Freiburg hilft Ihnen genau dabei. Und damit das auch für Ihr Unternehmen passt, erstellen wir das Konzept des gesamten Systems mit Ihnen gemeinsam und binden die Software an Ihr ERP-System an.

Die Folgekosten können Sie selbst bestimmen, denn Sie wählen zwischen verschiedenen Lizenzmodellen und -modulen, die allesamt mittelstandsgerecht sind. Zudem können Sie in der späteren Systempflege selbst entscheiden, ob Sie Anpassungen eigenständig umsetzen oder gemeinsam mit uns.

Die Vorteile von Jedox auf einen Blick

  • Bessere und schnellere Entscheidungen durch maßgeschneidertes Controllingkonzept
  • Abbildung Ihrer gesamten Unternehmensplanung in einem System und kontinuierliche automatisierte Aktualisierung
  • Permanenter Soll-Ist-Abgleich möglich
  • Signifikante Arbeitszeiteinsparung im Rechnungswesen und anderen Funktionsbereichen durch Wegfall manueller Auswertungen
  • Standardisiertes und formatiertes Reporting auch für externe Stakeholder ohne Zusatzaufwand
  • Jederzeitige Änderungsmöglichkeit einzelner Prämissen
  • Administration und Anpassung der Inhalte durch Sie selbst möglich (kein „Nachkaufzwang“)

Wir beraten persönlich.

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Yekaterina Litvin
Yekaterina Litvin

Associate, Sachverständige für Immobilienwertermittlung (TÜV), Certified Financial Modeler

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    Fachnews

    eRechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze ab 2026

    Die Pläne für die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (eRechnungen) werden konkret: Der Regierungsentwurf des sog. Wachstumschancengesetzes sieht vor, dass eRechnungen über Leistungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmern stufenweise ab 2026 verpflichtend werden. „Sonstige Rechnungen“ (insbesondere Papierrechnungen, PDF-Rechnungen) sind dann nur noch für wenige Ausnahmen (Kleinbetragsrechnungen, Fahrscheine) zulässig.

    22. September 2023

    BFH zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

    In seinem jüngsten Urteil setzt der BFH (V R 16/21) seine Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen fort: Demnach scheidet der Vorsteuerabzug aus, sofern die (umsatzsteuerliche) Freigrenze in Höhe von EUR 110 überschritten wird. Bei der Ermittlung dieser Freigrenze sind auch die Kosten für den „äußeren Rahmen“ der Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen, wenn es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche Leistung handelt.

    22. September 2023

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