Digitalisierung im Controlling
Digitalisierung im Controlling

Auf die Kernaussagen kommt es an, wenn Sie unternehmerische Entscheidungen treffen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie dem ständig zunehmenden Datenvolumen in Ihrem Unternehmen die richtigen Aussagen entlocken. Die Business Intelligence Software unseres Partners Jedox AG aus Freiburg hilft Ihnen genau dabei. Und damit das auch für Ihr Unternehmen passt, erstellen wir das Konzept des gesamten Systems mit Ihnen gemeinsam und binden die Software an Ihr ERP-System an.

Die Folgekosten können Sie selbst bestimmen, denn Sie wählen zwischen verschiedenen Lizenzmodellen und -modulen, die allesamt mittelstandsgerecht sind. Zudem können Sie in der späteren Systempflege selbst entscheiden, ob Sie Anpassungen eigenständig umsetzen oder gemeinsam mit uns.

Die Vorteile von Jedox auf einen Blick

  • Bessere und schnellere Entscheidungen durch maßgeschneidertes Controllingkonzept
  • Abbildung Ihrer gesamten Unternehmensplanung in einem System und kontinuierliche automatisierte Aktualisierung
  • Permanenter Soll-Ist-Abgleich möglich
  • Signifikante Arbeitszeiteinsparung im Rechnungswesen und anderen Funktionsbereichen durch Wegfall manueller Auswertungen
  • Standardisiertes und formatiertes Reporting auch für externe Stakeholder ohne Zusatzaufwand
  • Jederzeitige Änderungsmöglichkeit einzelner Prämissen
  • Administration und Anpassung der Inhalte durch Sie selbst möglich (kein „Nachkaufzwang“)

Wir beraten persönlich.

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    Fachnews

    Fällt jetzt die Schriftform? – Die geplanten Änderungen des Nachweisgesetzes im Zuge des Entbürokratisierungspaketes

    Die mit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgesehene Herabstufung des Schriftformerfordernisses im Nachweisgesetz (NachwG) soll nach einer Ankündigung des Bundesjustizministers nochmals eine Anpassung hin zur Textform erfahren. Dadurch könnte die Vertragsschlusspraxis für Unternehmen effektiver und bürokratiearmer werden.

    10. April 2024

    Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV a. F. – Konsequenzen für die Vergabe von Planungsleistungen?

    Seit dem 17. August 2023 sind die bisherigen Regelungen des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und die gleichlautenden Vorschriften in der SektVO und VSVgV ersatzlos gestrichen worden. Die Gesetzesänderungen wurden kontrovers diskutiert. Das bisherige „Planerprivileg“ gestattete, dass bei der Auftragswertermittlung nicht die Werte aller Einzelleistungen addiert werden müssen, sondern nur die Werte der „gleichartigen“ Planungsleistungen.

    25. März 2024

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