Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung in allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen, wie der Rechtsformwahl, der Rechtsformänderung, des Tagesgeschäfts der Organe, der Rechte und Pflichten von Organmitgliedern oder solcher von Gesellschaftern.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von:

  • Gesellschaftsverträgen und Unterbeteiligungen
  • Gesellschafterwechseln
  • Unternehmensumwandlungen, z. B. Spaltung, Verschmelzung und Rechtsformänderung von Gesellschaften
  • Unternehmenskaufverträgen und der Unternehmensnachfolge
  • Gesellschafterbeschlüssen und Fragen der Einbeziehung von Gremien

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Recht der kommunalen Unternehmen und Beteiligungen
  • Recht der Genossenschaften
  • Recht der gemeinnützigen Gesellschaften

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

Claus Ludwig Meyer-Wyk
Claus Ludwig Meyer-Wyk

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Franziska Häcker
Franziska Häcker

Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Axel Böge
Dr. Axel Böge

Senior Associate, Rechtsanwalt

Dr. Gerrit Gös
Dr. Gerrit Gös

Senior Associate, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Andrea Kleinschnitz
Andrea Kleinschnitz

Associate, Rechtsanwältin

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Alle Jahre wieder: Arbeitsrecht im festlichen Kontext

    Weihnachtsfeiern sind derzeit in vollem Gange. Sie sind beliebt, um das Jahr ausklingen zu lassen und den kollegialen Zusammenhalt zu stärken. Dennoch laufen Weihnachtsfeiern - nicht selten unter Alkoholeinfluss - nicht immer so besinnlich ab, wie gewünscht, was im Nachhinein oft die Fachgerichte beschäftigt. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag einen kurzen Überblick über ausgewählte arbeits- und sozialrechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit Weihnachtsfeiern geben.

    10. Dezember 2024

    Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung

    Die EU-Produktsicherheitsverordnung, auch bekannt als General Product Safety Regulation (GPSR), führt zu weitreichenden Änderungen im allgemeinen Produktsicherheitsrecht. Nach der neuen Verordnung dürfen nur sichere Produkte in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Die GPSR ist am 12 Juni 2023 in Kraft getreten und gilt unmittelbar ab dem 13. Dezember 2024. Sie enthält eine Vielzahl von Pflichten, die von den einzelnen Wirtschaftsakteuren zu beachten und umzusetzen sind. Ziel der Regulierung ist die Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus für alle Produkte, die noch nicht von produktspezifischen Sicherheitsanforderungen der EU erfasst sind.

    9. Dezember 2024

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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