Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung in allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen, wie der Rechtsformwahl, der Rechtsformänderung, des Tagesgeschäfts der Organe, der Rechte und Pflichten von Organmitgliedern oder solcher von Gesellschaftern.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von:

  • Gesellschaftsverträgen und Unterbeteiligungen
  • Gesellschafterwechseln
  • Unternehmensumwandlungen, z. B. Spaltung, Verschmelzung und Rechtsformänderung von Gesellschaften
  • Unternehmenskaufverträgen und der Unternehmensnachfolge
  • Gesellschafterbeschlüssen und Fragen der Einbeziehung von Gremien

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Recht der kommunalen Unternehmen und Beteiligungen
  • Recht der Genossenschaften
  • Recht der gemeinnützigen Gesellschaften

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

Franziska Häcker
Franziska Häcker

Partnerin, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Axel Böge
Dr. Axel Böge

Senior Associate, Rechtsanwalt

Dr. Gerrit Gös
Dr. Gerrit Gös

Senior Associate, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Claus Ludwig Meyer-Wyk
Claus Ludwig Meyer-Wyk

Of Counsel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    BFH-Urteil: Vorsteuer aus Beratungskosten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen abzugsfähig

    Mit seinem Urteil vom 7. Mai 2026 (Aktenzeichen: V R 15/24) hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer zum Vorsteuerabzug aus Beratungskosten berechtigt ist, die der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen dienen, auch wenn diese Ansprüche auf einer ursprünglich beabsichtigten, letztlich aber nicht ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit beruhen.

    20. August 2026

    Geplante Baurechts-Novelle – Anpassungsbedarf für Kommunen und Verbände

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vorgelegt, der umfangreiche Änderungen im Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung und weiteren Fachgesetzen mit dem Ziel vorsieht, Wohnraumbeschaffung und kommunale Planungspraxis zu beschleunigen und zu digitalisieren. Der Entwurf adressiert insbesondere Verfahrensdauer, Beteiligungsprozesse, Klimaanpassung und bodenpolitische Instrumente.

    17. August 2026

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden