Claus Ludwig Meyer-Wyk

Claus Ludwig Meyer-Wyk

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Claus Ludwig Meyer-Wyk wurde 1960 geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Kiel, Lausanne und Freiburg/Br. als Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung.

Nach dem Referendariat in Berlin und dem zweiten Staatsexamen 1989 war er zunächst in der Rechtsabteilung der Peine-Salzgitter AG tätig. Im Juni 1991 wechselte er zur Treuhandanstalt nach Dresden und war bis 1995 deren Rechtsabteilungsleiter und stellvertretender Geschäftsstellenleiter.

Seit 1995 ist er Rechtsanwalt und war Partner einer regionalen und einer großen, international tätigen Rechtsanwaltssozietät. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Körperschaften. Er berät vorwiegend auf den Gebieten des Gesellschafts- einschließlich des Genossenschaftsrechts, des Arbeitsrechts und des Gesundheitsrechts und ist ausgebildeter Mediator.

Seit 2011 ist Claus Ludwig Meyer-Wyk Partner der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft. Er ist auch Fachanwalt für Medizinrecht.

Beratungsschwerpunkte

Beratung von Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren, Pflegeeinrichtungen und niedergelassenen Ärzten
Beratung von Kommunen und kommunalen Unternehmen
Beratung von Gesellschaften und Genossenschaften

Lehrtätigkeiten

Lehrbeauftragter an der Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Plauen
Lehrbeauftragter im Studiengang „Betriebswirtschaftslehre in der Pflege“ an der Hochschule Magdeburg/Stendal

Engagement und Mitgliedschaften

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Eisenbahner-Wohnungsbaugenossenschaft Dresden eG
Vorsitzender des Landesschiedsamts Zahntechnik Sachsen
Vorsitzender des Landesschiedsamts Zahntechnik Thüringen
Stellvertretender Vorsitzender des Landesschiedsamts für vertragsärztliche Versorgung Sachsen
Vorsitzender des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen
Vorsitzender des Erweiterten Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen
Mitglied des Wirtschaftsrats der CDU e.V., Landesfachkommission Gesundheitspolitik
Mitglied der Mittelstands-und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
Vorsitzender des Freundeskreises Deutsches Hygienemuseum
Mitglied im Dresdner Anwaltverein e.V.

Privat

ist er verheiratet, Vater zweier erwachsener Kinder und interessiert sich für Politik, Kultur, Reisen sowie Literatur und Sprache. Er engagiert sich ehrenamtlich in mehreren Vereinen und Projekten.

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    Kontakt

    eureos gmbh
    steuerberatungsgesellschaft
    rechtsanwaltsgesellschaft

    Kramergasse 4
    01067 Dresden

    Telefon: +49 (0) 351 4976 1520
    Telefax: +49 (0) 351 4976 1599

    c.meyer-wyk@eureos.de

    Newsbeiträge von Claus Ludwig Meyer-Wyk

    Bedeutung einer Patientenverfügung für die Behandlung und die Abrechnung von Krankenhausleistungen

    Das Kammergericht hatte in einem Urteil vom 20. Februar 2023 - 10 U 105/22 - darüber zu entscheiden, ob das behandelnde Krankenaus eine Patientenverfügung missachtet hatte und daher auch seinen Vergütungsanspruch verlor. Das Urteil trifft zugleich Aussagen über den Aussagewert einer Patientenverfügung und über das Spannungsverhältnis zwischen mutmaßlichem Patientenwillen und ärztlicher Behandlungspflicht.

    20.02.2024

    Medizin- und Gesundheitsrecht

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für eigenmächtige Gehaltsänderung

    Das OLG Brandenburg hatte in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2024 – 7 U 2/23 – über Schadensersatzansprüche einer GmbH gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer zu entscheiden, der eigenmächtig über mehrere Jahre hinweg Einmalzahlungen an sich anwies, weil er sein Geschäftsführergehalt für unangemessen niedrig empfand.

    15.02.2024

    Gesellschaftsrecht

    eureos unternimmt kulturelle und kulinarische Reise in das Saale-Unstrut Gebiet

    Unser diesjähriger Betriebsausflug führte die eureos-Mitarbeiter nach Sachsen-Anhalt.

    28.08.2023

    GmbH & Co. KG: Haftung des Geschäftsführers der geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH für Schaden der KG

    Der Geschäftsführer einer Kommanditisten-GmbH haftet bei sorgfaltswidriger Geschäftsführung für den entstandenen Schaden der Kommanditgesellschaft auch dann, wenn diese Geschäftsführung nicht die alleinige oder wesentliche Aufgabe der GmbH ist. Es besteht die Pflicht zur Geschäftsführung im Ganzen – eine abweichende Ressortzuteilung ändert daher nichts an der Überwachungspflicht.

    21.07.2023

    Gesellschaftsrecht

    eureos erneut von FOCUS Money als „Platzhirsch“ ausgezeichnet

    In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FOCUS Money wird eureos wieder als TOP Steuerberater 2023 für die „umfassende Beratung auf höchstem Niveau“ von Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen ausgezeichnet.

    09.06.2023

    Ver- und Entsorgungsunternehmen in der Corona-Krise

    Die Corona-Krise trifft auch die Ver- und Entsorgungslandschaft. Notwendig sind Maßnahmen zur Absicherung und Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit. Auch das Verhältnis zu Vertragspartnern ist tangiert. Für Ersteres gibt es Handlungsempfehlungen der Bundesbehörden und Erlasse der obersten Landesbehörden. Für Letzteres hat der Gesetzgeber mit Art. 240 § 1 EGBGB Sonderregelungen geschaffen. Der Beitrag erläutert die Konsequenzen und zeigt Handlungsoptionen auf.  

    07.04.2020

    Vertragsrechtliche Konsequenzen für Unternehmen in der Corona-Krise

    Zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise hat der Bundestag in dieser Woche vertragsrechtliche Ausnahmeregelungen beschlossen. Dabei handelt es sich jedoch im Wesentlichen um Verbraucherschutzvorschriften. Unternehmen, auch im B2B-Bereich, können sich auf diese Regelungen nicht berufen.

    27.03.2020

    Berater im Fokus – Anita Wehnert

    eureos-Rechtsanwältin Anita Wehnert ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwältin für Steuerrecht. Im Fokus ihrer Tätigkeit steht die öffentliche Hand.

    19.11.2019

    Geschäftsgeheimnisgesetz – Ein Überblick

    Am 26. April 2019 trat das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft, das die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (EU) 2016/943 umsetzt. Hieraus ergibt sich Handlungsbedarf für Unternehmen, die ihre Geschäftsgeheimnisse schützen wollen.

    13.11.2019

    Geschäftsgeheimnisgesetz – Auswirkungen auf Geschäftsführung und Aufsichtsrat

    Geschäftliches Knowhow ist ausschlaggebend für den Wert und die Entwicklung eines Unternehmens. Es ist Teil des Unternehmenserfolges. Der Schutz dieses Wissens ist daher per se von wesentlicher Bedeutung. Dementsprechend sieht die Rechtsordnung an verschiedenen Stellen entsprechende Schutzvorschriften vor. Hierzu gehört auch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Es zu beachten, obliegt auch den für das Unternehmen verantwortlichen Organen. Konsequenzen hat es für die Pflichtenanforderungen von Geschäftsführung und Aufsichtsrat.

    13.11.2019

    RAin Anita Wehnert und RA Lars Mörchen referieren für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin

    Unsere Experten für Vertragsrecht und für Vergaberecht, RAin Anita Wehnert und RA Lars Mörchen, geben am 13. und 14. November 2019 ihr Fachwissen zum Thema „Vertragsprüfung im Vergabeverfahren“ weiter.

    22.10.2019

    Änderungen im Sächsischen Gemeindewirtschaftsrecht

    Der Sächsische Städte- und Gemeindebund informierte mit Mitgliederrundschreiben Nr. 175/19 vom 9. Juni 2019, dass am 24. Mai 2019 das „Vierte Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung“ (SächsGemO) verabschiedet wurde. Eine Verkündung steht noch aus. Letzter Veröffentlichungsstand beim Sächsischen Landtag ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses (Drs. 6/176713). Auswirkungen ergeben sich unter anderem für das Gemeindewirt-schaftsrecht (§§ 94a ff. SächsGemO). Zentrale Neuerung ist die Sonderregelung des § 97 SächsGemO für kommunale Versorgungsunternehmen.

    12.06.2019

    Die DS-GVO: Eine Zwischenbilanz

    Was wurde nicht alles behauptet: Händler dürften sich nicht mehr ohne Einwilligung die Lieblings-speisen ihrer Kunden merken, Fotografieren ohne Einwilligung sei in Zukunft verboten, überhaupt benötige man in Zukunft für jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine Einwilligung. Tatsächlich hat sich am 25. Mai 2018, dem Tag des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung, einiges, aber doch nicht alles geändert, und überwiegend sogar zum Guten.

    28.01.2019

    Gesellschafterliste gemäß § 40 GmbHG – Konkretisierungen durch die Gesellschafterlistenverordnung

    Am 1. Juli 2018 ist die Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (BGBl. I S. 870, Gesellschafterlistenverordnung – GesLV) in Kraft getreten. Sie ist von allen GmbHs zu beachten, die gründungs- oder veränderungsbedingt eine neue Gesellschafterliste zum Handelsregister einzureichen haben. Andernfalls droht die Legitimationswirkung des § 16 GmbHG, was für Geschäftsführer erheblich haftungsrelevant sein kann.

    14.12.2018

    Kommunale Beteiligung – Was ist zu beachten? Die unterschätzte Trias Abwägungsgutachten, Kammereinbeziehung und Rechtsaufsicht im Fokus

    Krankenhaus, Stadtentwicklung, Stromversorgung oder Abwasserbeseitigung, der bunte Strauß kommunaler Tätigkeitsfelder unterliegt derzeit vielfältigen Veränderungen. Vorschriften wie z. B. die Klärschlammverordnung oder das Messstellenbetriebsgesetz verschärfen die bisherigen einschlägigen materiellen Anforderungen an die Aufgabenerfüllung teils deutlich. Für die Umsetzung sind konkrete Fristen vorgegeben, deren Einhaltung zeitnahen Handlungsbedarf voraussetzt. Aber was ist eigentlich zu tun?

    27.08.2018

    Berater im Fokus – Dierk Schlosshan

    Der gebürtige New Yorker Dierk Schlosshan ist Rechtsanwalt und eureos-Experte für IT-Recht sowie Mitgründer des Dachverbandes der American German Business Clubs in Deutschland.

    25.05.2018

    Datenschutzgrundverordnung leichtgemacht

    Ab morgen gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) – Verordnung (EU) 2016/679 - und löst das BDSG von 1977 ab. Nachfolgend für alle Geschäftsführer und Behördenleiter, die noch keine Zeit gefunden haben, sich damit zu befassen, ein schneller Überblick über den Rechtsrahmen, Darstellung der Risiken bei Verstoß gegen diesen und eine Liste mit konkreten Handlungsempfehlungen.

    24.05.2018

    eureos erfolgreich beim 8. Lions Skicup in Oberwiesenthal

    Am Samstag, 27. Januar 2018, war es wieder soweit: Dank der Mitgliedschaft im BVMW Chemnitz durfte eureos zum zweiten Mal beim Lions Skicup in Oberwiesenthal teilnehmen.

    08.02.2018

    Handlungsoptionen bei falscher Nullfeststellung im steuerlichen Einlagekonto von Betrieben gewerblicher Art

    Falsche Nullfeststellungen des steuerlichen Einlagekontos wegen unrichtig erfasster Anfangsbestände von Betrieben gewerblicher Art zum Zeitpunkt des Wechsels zum Halbeinkünfteverfahren sind nach ihrer viel späteren Entdeckung in Folgejahren erfahrungsgemäß Anlass für hartnäckige Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung. Zur Überwindung der längst eingetretenen Festsetzungsverjährung und der bindenden Vorjahresbescheide hat die Rechtsprechung vereinzelte Lösungsansätze entwickelt. Aufgrund der teils fragwürdigen Differenzierung einzelner ähnlicher Sachverhalte ist eine einzelfallbezogene Prüfung unumgänglich.

    07.02.2018

    9 häufig übersehene Risiken für den Verkäufer beim Verkauf gebrauchter Immobilien

    Nachdem der Basiszinssatz schon seit Jahren nahe 0% verharrt, erfreuen sich Immobilien, insbesondere vermietete Mehrfamilienhäuser, steigender Beliebtheit bei Investoren. Der eine oder andere Eigentümer denkt daher über einen Verkauf nach. Im Folgenden sollen einige Risiken für den Verkäufer im Rahmen von Kaufverträgen dargestellt werden, auf die der beurkundende Notar möglicherweise nicht oder nicht ausreichend hinweist.

    23.01.2018

    Korrektur einer Alt-Gesellschafterliste nach § 16 Abs. 1 GmbHG n.F. – ein reformbedingter Widerspruch?

    Erstmals im Jahr 2016 wurde obergerichtlich klargestellt, dass § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG in der seit 1. November 2008 geltenden Fassung nicht auf personelle Veränderungen im Gesellschafterbestand aus der Zeit vor dem 1. November 2008 anwendbar ist, wenn diese nach den damals geltenden Vorschriften ordnungsgemäß angemeldet worden sind, die Korrektur der Gesellschafterliste jedoch unterblieb. Für die Ausübung von Gesellschafterrechten ist daher die unrichtige Gesellschafterliste vor MoMiG irrelevant, entscheidend ist allein die seinerzeit formell ordnungsgemäß nachgewiesene tatsächliche materielle Berechtigung. Der reformbedingte Widerspruch ist somit (auf-)gelöst.

    26.09.2017

    § 16 Abs. 1 GmbHG n.F. und (unrichtige) Gesellschafterliste vor MoMiG – ein reformbedingter Widerspruch?

    Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 26. April 2017 (Az.: 9 K 3847/15 K F) entschieden, dass das Schulschwimmen auch dann eine hoheitliche Tätigkeit darstelle, wenn es in einem von einer Eigengesellschaft betriebenen Bad veranstaltet und von dieser für das Schulschwimmen ein fremdübliches Entgelt verlangt wird.

    18.09.2017

    Rechtsanwalt Dierk Schlosshan, eureos-Experte für IT-Recht, referiert zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung in Dresden

    Die Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie lädt unter Beteiligung der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft am 19. September 2017 zu einem ganztägigen Seminar in Dresden ein.

    05.09.2017

    Raus aus der Liquiditätsfalle – Tipps für Startups. eureos referiert beim biosaxony Business Breakfast in Dresden

    eureos-Rechtsanwalt Dierk Schlosshan gibt am 25. August 2017 im Rahmen eines von biosaxony veranstalteten Business Breakfasts einen Überblick zum Thema Stratup-Finanzierung.

    04.07.2017

    Anpassung von Gesellschaftsverträgen bei kommunaler Beteiligung – Fristverlängerung bis 31. Dezember 2017

    Die Umsetzungsfrist der Vorgaben des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts wurde bis 31. Dezember 2017 verlängert. Die Gesellschaftsverträge von Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sind bis dahin anzupassen. §§ 94a ff. SächsGO

    12.04.2017

    Dierk Schlosshan, Rechtsanwalt der eureos gmbh, referiert beim Treffen des Arbeitskreises „Patente – Recht – Steuern“

    Dierk Schlosshan, Rechtsanwalt der eureos gmbh, referiert am 21. April 2016 beim Treffen des Arbeitskreises „Patente – Recht - Steuern“ des Silicon Saxony zum Thema „Die neue EU-Datenschutz-Verordnung: Änderungen der Rechtslage, Relevanz für Unternehmen und Management, nächste Schritte“.

    15.04.2016

    Dierk Schlosshan, Rechtsanwalt der eureos gmbh, referiert im Rahmen der Veranstaltungsreihe zum Sächsischen E-Government Gesetz in Dresden und Chemnitz

    Das Sächsische Staatsministerium des Inneren und die Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie laden unter Beteiligung der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft zu einer Reihe von Informationstagen zum Sächsischen E-Government-Gesetz ein.

    23.02.2016

    Neue Informationspflicht für Unternehmer im Internet

    Ab dem 9. Januar 2016 gibt es eine neue Informationspflicht für Unternehmer, die Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern eingehen, sowie für Betreiber von Online-Marktplätzen.

    28.01.2016

    eureos stärkt Kompetenz an der Schnittstelle zwischen Steuer- und Gesellschaftsrecht

    Anita Wehnert, Rechtsanwältin bei eureos, ist nunmehr auch „Fachanwältin für Steuerrecht“.

    06.01.2015

    Anbieterkennzeichnungspflichten auf Websites, in E-Mails und Geschäftsbriefen

    Praktisch jeder Anbieter einer Internetseite ist verpflichtet, bestimmte Angaben zu seiner Person und seinem Unternehmen zu veröffentlichen. Diese sogenannte Anbieterkennzeichnungspflicht erstreckt sich ebenso auf geschäftliche E-Mails und Geschäftsbriefe.

    01.10.2014

    Vortrag zu rechtlichen Implikationen cyberphysikalischer Systeme

    Am 17. September 2014 referiert Rechtsanwalt Dierk Schlosshan, eureos-Spezialist im Bereich IT-Recht, bei Infineon in Dresden zu den rechtlichen Implikationen cyberphysikalischer Systeme. Die Veranstaltung ist eine gemeinsame Initiative der BITKOM und des Silicon Saxony e.V.

    16.09.2014

    Änderungen für Unternehmen und Beteiligungen der Gemeinden in Sachsen zum 1. Januar 2014

    Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts (LT-Drs. 5/11912 vom 28. November 2013) wurde unter anderem in der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) das Recht der Unternehmen und Beteiligungen der Gemeinde (§§ 94a ff. SächsGemO n.F.) reformiert. Die wichtigsten Themen sind nachfolgend überblicksartig zusammengefasst.

    05.02.2014

    Ausgleichspflicht von Vorsteuerüberschüssen einer Organgesellschaft durch den Organträger bei umsatzsteuerlicher Organschaft

    In der Neue Justiz, Heft 5 aus dem Jahr 2013 kommentiert Anita Wehnert, Fachanwältin für Handels und Gesellschaftsrecht bei eureos, das BGH-Urteil zur Ausgleichspflicht von Vorsteuerüberschüssen.

    20.06.2013

    Veranstaltungen mit Claus Ludwig Meyer-Wyk

    05.03.2024
    14:00 - 17:00
    online
    13.07.2021
    10:00 - 11:30
    Online
    07.02.2023
    14:00 - 17:00
    eureos Online-Seminar: Neues Jahr, neues Glück – und wieder viele neue Regelungen. Aktuelles aus Recht und Steuerrecht für Krankenhäuser

    Kompakt-Update zum neuen BMF-Schreiben zur Abgabe von Fertigarzneimitteln, aktuellen Gesetzgebungsverfahren und Urteilen (in Kooperation mit der Deutsche Kreditbank AG)

    Online
    03.02.2022
    10:00 - 13:00
    eureos Online-Seminar: Aktuelles Recht und Steuerrecht bei Krankenhäusern und Wohlfahrtseinrichtungen

    Kompakt-Update zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und Entscheidungen aus Verwaltung und Rechtsprechung (in Kooperation mit der Deutsche Kreditbank AG)

    Online