Fachnews
Änderungen für Unternehmen und Beteiligungen der Gemeinden in Sachsen zum 1. Januar 2014
Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts (LT-Drs. 5/11912 vom 28. November 2013) wurde unter anderem in der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) das Recht der Unternehmen und Beteiligungen der Gemeinde (§§ 94a ff. SächsGemO n.F.) reformiert. Die wichtigsten Themen sind nachfolgend überblicksartig zusammengefasst.
05.02.2014
Claus-Ludwig Meyer-Wyk , Rechtsanwalt
Anita Wehnett, Rechtsanwältin