Steuerberatung für Privatpersonen / Vermögens- und Unternehmensnachfolge
Steuerberatung für Privatpersonen / Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Wir stehen Ihnen als persönlicher Partner für Ihre Vermögens- und Nachfolgeplanung zur Seite. Die Strukturierung, Erhaltung und Weitergabe von Vermögen aus privater Hand wirft komplexe steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen auf. Die individuellen Umstände, bezogen auf die jeweiligen Eigentümer, bedürfen einer sorgfältigen Analyse, um die optimalen gesellschafts- und steuerrechtlichen bzw. erbrechtlichen Lösungen zu erarbeiten.

Darüber hinaus gilt es, die vorhandenen Vermögenswerte steueroptimal und rechtlich gesichert zu strukturieren und diese in der Familie weiterzugeben, ebenso wie zu erhalten. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die auf Ihre familiäre und unternehmerische Situation zugeschnittene optimale Gestaltung.

Unsere Leistungen für Sie

  • Rechtliche, steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Strukturierung und Optimierung bestehender und künftiger Investments einschließlich der Evaluierung der zugehörigen Werte
  • Unterstützung bei Kauf- und Verkaufsprozessen
  • Rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung bei Nachfolgefragen unter Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse und verschiedener Interessen
  • Umfassende steuerrechtliche Beratung (Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer)
  • Rechtliche Beratungsleistungen zum Schutz Ihres Vermögens (asset protection)

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Jana Massow
Jana Massow

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

Enrico Klar
Enrico Klar

Senior Associate, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)

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    Fachnews

    eRechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze ab 2026

    Die Pläne für die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (eRechnungen) werden konkret: Der Regierungsentwurf des sog. Wachstumschancengesetzes sieht vor, dass eRechnungen über Leistungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmern stufenweise ab 2026 verpflichtend werden. „Sonstige Rechnungen“ (insbesondere Papierrechnungen, PDF-Rechnungen) sind dann nur noch für wenige Ausnahmen (Kleinbetragsrechnungen, Fahrscheine) zulässig.

    22. September 2023

    BFH zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

    In seinem jüngsten Urteil setzt der BFH (V R 16/21) seine Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen fort: Demnach scheidet der Vorsteuerabzug aus, sofern die (umsatzsteuerliche) Freigrenze in Höhe von EUR 110 überschritten wird. Bei der Ermittlung dieser Freigrenze sind auch die Kosten für den „äußeren Rahmen“ der Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen, wenn es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche Leistung handelt.

    22. September 2023

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