Medizin- und Gesundheitsrecht
Medizin- und Gesundheitsrecht

In allen Bereichen des Gesundheitswesens gewinnen Rechtsfragen eine zunehmende Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie dort, wo Sie rechtliche Klarheit für Ihre Projekte brauchen, bei Gestaltungs- und Statusfragen und bei der Durchsetzung von Forderungen. Das Gesundheitsrecht ist gekennzeichnet durch das Zusammenwirken verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere des Arbeits- und Steuerrechts sowie Sozialrechts, des Zivil- und Gesellschaftsrechts und des Berufsrechts der Heilberufe. Hinzu kommen steuerliche Aufgabenstellungen, besonders dort, wo gemeinnützige Einrichtungen betroffen sind.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie bei:

  • Erwerb und Veräußerung von Arztpraxen und anderen medizinischen Betrieben
  • Umstrukturierungen, Verschmelzungen oder Ausgliederungen
  • der Gestaltung von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
  • der gerichtlichen Durchsetzung von Entgelt- und Honorarforderungen
  • arbeitsrechtlichen Fragestellungen, auch unter Berücksichtigung des Beamtenrechts
  • der Verhandlung und Gestaltung von Vereinbarungen mit Krankenkassen
  • der Vertretung gegenüber Ministerien und anderen Behörden, auch im Zusammenwirken mit berufsständischen und wirtschaftlichen Interessenvertretungen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Claus Ludwig Meyer-Wyk
Claus Ludwig Meyer-Wyk

Partner, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Nicole Jochheim
Nicole Jochheim

Senior Associate, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

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    Fachnews

    Änderung des Zuständigkeitsstreitwertes der Amtsgerichte in Zivilsachen

    Ab dem 1. Januar 2026 wurde der sachliche Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte in Zivilsachen von bisher EUR 5.000 auf EUR 10.000 angehoben.

    13. Mai 2026

    BMF-Anwendungsschreiben zur Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG

    Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29. April 2026 das finale Schreiben zur Anwendung der Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG veröffentlicht (Aktenzeichen: IV C 2 - S 2745-a/00040/001/239). Bereits am 24. März 2025 hatte das BMF einen Entwurf herausgegeben, von dem das finale Schreiben nur geringfügig abweicht.

    13. Mai 2026

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