Medizin- und Gesundheitsrecht
Medizin- und Gesundheitsrecht

In allen Bereichen des Gesundheitswesens gewinnen Rechtsfragen eine zunehmende Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie dort, wo Sie rechtliche Klarheit für Ihre Projekte brauchen, bei Gestaltungs- und Statusfragen und bei der Durchsetzung von Forderungen. Das Gesundheitsrecht ist gekennzeichnet durch das Zusammenwirken verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere des Arbeits- und Steuerrechts sowie Sozialrechts, des Zivil- und Gesellschaftsrechts und des Berufsrechts der Heilberufe. Hinzu kommen steuerliche Aufgabenstellungen, besonders dort, wo gemeinnützige Einrichtungen betroffen sind.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie bei:

  • Erwerb und Veräußerung von Arztpraxen und anderen medizinischen Betrieben
  • Umstrukturierungen, Verschmelzungen oder Ausgliederungen
  • der Gestaltung von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
  • der gerichtlichen Durchsetzung von Entgelt- und Honorarforderungen
  • arbeitsrechtlichen Fragestellungen, auch unter Berücksichtigung des Beamtenrechts
  • der Verhandlung und Gestaltung von Vereinbarungen mit Krankenkassen
  • der Vertretung gegenüber Ministerien und anderen Behörden, auch im Zusammenwirken mit berufsständischen und wirtschaftlichen Interessenvertretungen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Nicole Jochheim
Nicole Jochheim

Senior Associate, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

Claus Ludwig Meyer-Wyk
Claus Ludwig Meyer-Wyk

Of Counsel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

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    Fachnews

    Digitaler Omnibus zur KI-Verordnung

    Am 24. Juli 2026 wurde die Verordnung (EU) 2026/1744 – der sogenannte „Digital Omnibus zur KI" – im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht; sie ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Damit ist die seit November 2025 laufende Reform der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) formal abgeschlossen. Für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, anbieten oder einsetzen, ändert sich dadurch vor allem der zeitliche Rahmen für die zentralen Hochrisiko-Pflichten – nicht jedoch das grundlegende, risikobasierte System der Verordnung selbst.

    13. August 2026

    Änderung des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht Präzisierungen im Bereich der Mittelverwendung

    Mit dem aktuellen Schreiben vom 2. Juli 2026 ändert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit sofortiger Wirkung den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO). Die neuen Regelungen enthalten Klarstellungen und neue Vorgaben u. a. zum Umgang mit Verlusten aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben/ der Vermögensverwaltung. Zudem präzisiert das BMF die Voraussetzungen eines gemeinnützigkeitsunschädlichen Verlustausgleichs mit Mitteln des steuerbegünstigten Bereichs.

    11. August 2026

    eureos Infoservice

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