Medizin- und Gesundheitsrecht
Medizin- und Gesundheitsrecht

In allen Bereichen des Gesundheitswesens gewinnen Rechtsfragen eine zunehmende Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie dort, wo Sie rechtliche Klarheit für Ihre Projekte brauchen, bei Gestaltungs- und Statusfragen und bei der Durchsetzung von Forderungen. Das Gesundheitsrecht ist gekennzeichnet durch das Zusammenwirken verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere des Arbeits- und Steuerrechts sowie Sozialrechts, des Zivil- und Gesellschaftsrechts und des Berufsrechts der Heilberufe. Hinzu kommen steuerliche Aufgabenstellungen, besonders dort, wo gemeinnützige Einrichtungen betroffen sind.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie bei:

  • Erwerb und Veräußerung von Arztpraxen und anderen medizinischen Betrieben
  • Umstrukturierungen, Verschmelzungen oder Ausgliederungen
  • der Gestaltung von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
  • der gerichtlichen Durchsetzung von Entgelt- und Honorarforderungen
  • arbeitsrechtlichen Fragestellungen, auch unter Berücksichtigung des Beamtenrechts
  • der Verhandlung und Gestaltung von Vereinbarungen mit Krankenkassen
  • der Vertretung gegenüber Ministerien und anderen Behörden, auch im Zusammenwirken mit berufsständischen und wirtschaftlichen Interessenvertretungen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Nicole Jochheim
Nicole Jochheim

Senior Associate, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

Claus Ludwig Meyer-Wyk
Claus Ludwig Meyer-Wyk

Of Counsel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

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    Fachnews

    BFH-Urteil: Vorsteuer aus Beratungskosten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen abzugsfähig

    Mit seinem Urteil vom 7. Mai 2026 (Aktenzeichen: V R 15/24) hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer zum Vorsteuerabzug aus Beratungskosten berechtigt ist, die der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen dienen, auch wenn diese Ansprüche auf einer ursprünglich beabsichtigten, letztlich aber nicht ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit beruhen.

    20. August 2026

    Geplante Baurechts-Novelle – Anpassungsbedarf für Kommunen und Verbände

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vorgelegt, der umfangreiche Änderungen im Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung und weiteren Fachgesetzen mit dem Ziel vorsieht, Wohnraumbeschaffung und kommunale Planungspraxis zu beschleunigen und zu digitalisieren. Der Entwurf adressiert insbesondere Verfahrensdauer, Beteiligungsprozesse, Klimaanpassung und bodenpolitische Instrumente.

    17. August 2026

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