In allen Bereichen des Gesundheitswesens gewinnen Rechtsfragen eine zunehmende Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie dort, wo Sie rechtliche Klarheit für Ihre Projekte brauchen, bei Gestaltungs- und Statusfragen und bei der Durchsetzung von Forderungen. Das Gesundheitsrecht ist gekennzeichnet durch das Zusammenwirken verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere des Arbeits- und Steuerrechts sowie Sozialrechts, des Zivil- und Gesellschaftsrechts und des Berufsrechts der Heilberufe. Hinzu kommen steuerliche Aufgabenstellungen, besonders dort, wo gemeinnützige Einrichtungen betroffen sind.
Unsere Leistungen für Sie
Wir beraten und begleiten Sie bei:
- Erwerb und Veräußerung von Arztpraxen und anderen medizinischen Betrieben
- Umstrukturierungen, Verschmelzungen oder Ausgliederungen
- der Gestaltung von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
- der gerichtlichen Durchsetzung von Entgelt- und Honorarforderungen
- arbeitsrechtlichen Fragestellungen, auch unter Berücksichtigung des Beamtenrechts
- der Verhandlung und Gestaltung von Vereinbarungen mit Krankenkassen
- der Vertretung gegenüber Ministerien und anderen Behörden, auch im Zusammenwirken mit berufsständischen und wirtschaftlichen Interessenvertretungen