
Die Bedeutung des Vergaberechts hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Die öffentliche Hand vergibt in der Bundesrepublik Deutschland öffentliche Aufträge in einem jährlichen Gesamtvolumen von mehreren 100 Milliarden €. Durch ein streng reguliertes Verfahren soll sichergestellt werden, dass öffentliche Auftraggeber ihre Aufträge unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen, um die ihm anvertrauten Haushaltsmittel sparsam zu verwenden. Das Vergaberecht ist durch eine große Zersplitterung gekennzeichnet und unterliegt seit Jahren einem stetigen Wandel.
Unsere Leistungen für Sie
Wir beraten und begleiten Sie als öffentlichen Auftraggeber:
- in allen Verfahrensstufen des Vergabeverfahrens
- bei der Klärung von vergaberechtlichen Vorfragen (Prüfung der Ausschreibungspflicht, Wahl der Verfahrensart, Berechnung der Fristen)
- bei der Erstellung der Vergabeunterlagen, einschließlich der Veröffentlichung und der Dokumentation
- bei der Beantwortung von Bieterfragen und der Reaktion auf Bieterrügen
- im Rahmen der Angebotswertung
- in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Oberlandesgerichten
Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:
- Beratung und Vertretung von Bietern im Vergabeverfahren
- Durchsetzung der Ansprüche von Unternehmen im Rahmen von Nachprüfungsverfahren
- Beratung von Fördermittelempfängern, einschließlich der Abwehr von Rückforderungsansprüchen wegen vermeintlicher Vergabeverstöße