Vergaberecht
Vergaberecht

Die Bedeutung des Vergaberechts hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Die öffentliche Hand vergibt in der Bundesrepublik Deutschland öffentliche Aufträge in einem jährlichen Gesamtvolumen von mehreren 100 Milliarden €. Durch ein streng reguliertes Verfahren soll sichergestellt werden, dass öffentliche Auftraggeber ihre Aufträge unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen, um die ihm anvertrauten Haushaltsmittel sparsam zu verwenden. Das Vergaberecht ist durch eine große Zersplitterung gekennzeichnet und unterliegt seit Jahren einem stetigen Wandel.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie als öffentlichen Auftraggeber:

  • in allen Verfahrensstufen des Vergabeverfahrens
  • bei der Klärung von vergaberechtlichen Vorfragen (Prüfung der Ausschreibungspflicht, Wahl der Verfahrensart, Berechnung der Fristen)
  • bei der Erstellung der Vergabeunterlagen, einschließlich der Veröffentlichung und der Dokumentation
  • bei der Beantwortung von Bieterfragen und der Reaktion auf Bieterrügen
  • im Rahmen der Angebotswertung
  • in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Oberlandesgerichten

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Beratung und Vertretung von Bietern im Vergabeverfahren
  • Durchsetzung der Ansprüche von Unternehmen im Rahmen von Nachprüfungsverfahren
  • Beratung von Fördermittelempfängern, einschließlich der Abwehr von Rückforderungsansprüchen wegen vermeintlicher Vergabeverstöße

Wir beraten persönlich.

Ihr Ansprechpartner
Lars Mörchen
Lars Mörchen

Senior Associate, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

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    Branchennews

    Fällt jetzt die Schriftform? – Die geplanten Änderungen des Nachweisgesetzes im Zuge des Entbürokratisierungspaketes

    Die mit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgesehene Herabstufung des Schriftformerfordernisses im Nachweisgesetz (NachwG) soll nach einer Ankündigung des Bundesjustizministers nochmals eine Anpassung hin zur Textform erfahren. Dadurch könnte die Vertragsschlusspraxis für Unternehmen effektiver und bürokratiearmer werden.

    10. April 2024

    Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV a. F. – Konsequenzen für die Vergabe von Planungsleistungen?

    Seit dem 17. August 2023 sind die bisherigen Regelungen des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und die gleichlautenden Vorschriften in der SektVO und VSVgV ersatzlos gestrichen worden. Die Gesetzesänderungen wurden kontrovers diskutiert. Das bisherige „Planerprivileg“ gestattete, dass bei der Auftragswertermittlung nicht die Werte aller Einzelleistungen addiert werden müssen, sondern nur die Werte der „gleichartigen“ Planungsleistungen.

    25. März 2024

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