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Unsere Mandanten – ein Überblick

Wir betreuen langjährig und erfolgreich Mandanten und Projekte in ganz Deutschland und international. Unsere Experten kennen die Besonderheiten Ihres Business sehr genau und sind mit den Details und Neuerungen Ihrer Branche bestens vertraut. Das sichert unser Können auf höchstem Niveau und garantiert Lösungen, die den individuellen Bedürfnissen Ihrer Branche gerecht werden und punktgenau zu Ihnen passen.

Interdisziplinäre Beratung für unsere Mandanten

Wirtschaftsunternehmen/Business Clients

 

Zu unserem Kerngeschäft gehört die umfassende rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung sowie Wirtschaftsprüfung von Kapital- und Personengesellschaften und Unternehmensgruppen des verarbeitenden Gewerbes, der Dienstleistungen und Technologie. Neben der Beratung in allen grundsätzlichen Fragen der unternehmerischen Tätigkeit legt eureos seine Schwerpunkte in den Bereichen Mergers & Acquisitions, Gestaltungsberatung, International Business Advisory und Fördermittelberatung.

Öffentliche Hand/Public Services

 

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung des öffentlichen Sektors in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen sowie der Wirtschaftsprüfung. Dabei geht es im Kern um die effiziente Gestaltung von Aufgaben und Prozessen zur Erhaltung und Verbesserung der Finanzkraft. Neben Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen zählen dabei insbesondere Einrichtungen des Gesundheitswesens, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Ver- und Entsorgungsunternehmen aller Rechtsformen zu unseren Mandanten.

Unternehmer/Private Clients

 

Unser persönlicher Beratungsansatz schließt die individuelle rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung von Familienunternehmen, Unternehmern und vermögenden Einzelpersonen ein. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei einer zuverlässigen Vermögensstruktur- und Nachfolgeberatung, der Unterstützung bei Investitionen und Transaktionen sowie der Steuerplanung und umfassenden rechtssicheren Gestaltungsberatung.

Fachnews

FG Sachsen-Anhalt: Auch ein nur vorübergehender Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung kann zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit und Steuernachzahlungen führen

Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat die Relevanz der satzungsmäßigen Vermögensbindung (formelle Gemeinnützigkeit) betont: Auch wenn die Satzung einer steuerbegünstigten Körperschaft dieser nur vorübergehend und gar versehentlich nicht entspricht, droht eine rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit, verbunden mit u. U. hohen Steuernachzahlungen.

28. November 2023

E-Invoicing in Deutschland und der EU – Aktuelle Entwicklungen im Überblick

Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für die Initiative „VAT in the Digital Age“ (kurz: ViDA) vom 8. Dezember 2022 bedeutet für die Zukunft des Geschäftsverkehrs eine revolutionäre Veränderung. Vorgesehen ist u. a. die Einführung einer Pflicht für E-Rechnungen für B2B-Transaktionen EU-weit. Wir haben die wichtigsten Neuerungen hierzu zusammengefasst.

17. November 2023