Beratung für Steuerberater und Rechtsanwälte
Beratung für Steuerberater und Rechtsanwälte

Sie sind Rechtsanwalt oder Steuerberater und werden mit einem nicht alltäglichen Sachverhalt/Problem konfrontiert. Am liebsten würden Sie einen Spezialisten fragen, aber Sie haben Angst um Ihr „Mandat“.

Hierbei können wir Ihnen helfen. Wir stehen Ihnen mit unseren Spezialisten zur Seite und beraten entweder Sie als Backoffice oder Ihren Mandanten direkt. Wir sichern Ihnen selbstverständlich Mandatsschutz zu. Sie können so auf unsere gesamte Expertise zurückgreifen und dadurch Ihren Mandanten vollumfänglich betreuen. Warum sollen Sie sich für Einzelfälle in Sonderprobleme einarbeiten? Sie betreuen Ihren Mandanten vollumfänglich und wir helfen Ihnen, wenn Sie es wünschen!

Unsere Leistungen für Sie

  • Gestaltungsberatung
  • Umstrukturierungen/Restrukturierungen/Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Gerichtliche und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren/Klagen
  • Steuerliche Betreuung von Strafverfahren
  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Gutachten/Second Opinions zu ausgewählten Steuer- und Rechtsfragen
  • Verrechnungspreise

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Sören Münch
Sören Münch

Partner, Steuerberater

Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachberater für internationales Steuerrecht

Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

Katja Knittel
Katja Knittel

Partnerin, Steuerberaterin
Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Digitaler Omnibus zur KI-Verordnung

    Am 24. Juli 2026 wurde die Verordnung (EU) 2026/1744 – der sogenannte „Digital Omnibus zur KI" – im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht; sie ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Damit ist die seit November 2025 laufende Reform der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) formal abgeschlossen. Für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, anbieten oder einsetzen, ändert sich dadurch vor allem der zeitliche Rahmen für die zentralen Hochrisiko-Pflichten – nicht jedoch das grundlegende, risikobasierte System der Verordnung selbst.

    13. August 2026

    Änderung des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht Präzisierungen im Bereich der Mittelverwendung

    Mit dem aktuellen Schreiben vom 2. Juli 2026 ändert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit sofortiger Wirkung den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO). Die neuen Regelungen enthalten Klarstellungen und neue Vorgaben u. a. zum Umgang mit Verlusten aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben/ der Vermögensverwaltung. Zudem präzisiert das BMF die Voraussetzungen eines gemeinnützigkeitsunschädlichen Verlustausgleichs mit Mitteln des steuerbegünstigten Bereichs.

    11. August 2026

    eureos Infoservice

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