Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft

Der Rückgang an Ressourcen steht in einem ständigen ingenieurtechnischen Wettbewerb zur besseren Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Tendenziell führt dies zu einem Umsatzrückgang, bezogen auf die Wasser-, Abwasser- und Abfallmenge und steigenden Kosten zur Sicherung der Ver- und Entsorgungssicherheit. Änderungen im nationalen und europarechtlichen Rahmen führen zu zusätzlichem Anpassungsbedarf.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Die Stadtwerke, Zweckverbände und Kommunen reagieren auf vielfältige Weise, so etwa durch eine strategische Neuausrichtung im Hinblick auf Kooperationspartner, eine Privatisierung oder Rekommunalisierung, eine Verfeinerung der kaufmännischen Steuerungsinstrumente, eine organisatorische Optimierung, die Berücksichtigung einer nachhaltigen Finanzierung in der Kalkulation und – soweit zulässig – die Einführung privatrechtlicher Entgelte. eureos kann die Unternehmen in rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend unterstützen.

Unsere Leistungen für Sie

  • rechtliche und steuerliche Beratung im Rahmen von Privatisierungen oder Rekommunalisierungen
  • Vor-/Nachkalkulationen sowie Szenario-Berechnungen zur Gebühren- oder Entgeltkalkulation nach jeweiligem KAG-Landesrecht nebst Liquiditätsplanungen, Deckungsbeitragsrechnungen und Kostendeckungsanalysen
  • Verhandlung von Konzessionsverträgen/Ermittlung von Konzessionsabgaben nach Steuer- und Preisrecht
  • Beratung im Zusammenhang mit Modernisierungsstrategien/Finanzierung von Investitionen
  • Prüfung von Jahresabschlüssen

Referenzen

Zahlreiche Unternehmen der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft

Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

Stefan Fenzel
Stefan Fenzel

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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    Fachnews

    Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet

    Ab dem 02. Juli 2023 gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz, einige Regelungen gelten bereits ab dem 03. Juni 2023. Mit Inkrafttreten des Gesetzes treffen Unternehmen je nach Größe und Unternehmensform neue Pflichten. Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz können unter anderem mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Betroffene Unternehmen sollten sich daher zeitnah mit den neuen Regelungen vertraut machen und einen etwaigen Umsetzungsbedarf identifizieren.

    8. Juni 2023

    BFH zur Aussetzung der Vollziehung der Säumniszuschläge

    Wird eine Steuer vom Steuerpflichtigen nicht bis zum Ablauf der Fälligkeit entrichtet, fallen nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis Säumniszuschläge in Höhe von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags an. Säumniszuschläge stellen daher ein Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuern dar.

    7. Juni 2023

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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