Stiftungen und Vereine sind die typischen Rechtsformen für gemeinnützige Aktivitäten und ehrenamtliches Engagement. Zugleich bieten sie aufgrund geringer gesetzlicher Regelungsdichte den größten rechtlichen Gestaltungsspielraum. Wir beraten Sie sehr gern in allen stiftungs- und vereinsrechtlichen Fragestellungen, bei der Rechtsformwahl, ebenso wie in Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung, etwa im Zusammenhang mit Organsitzungen oder der Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Projekte.
Unsere Leistungen für Sie
Wir beraten Sie bei der Gestaltung von:
- Verträgen für Projektkooperationen
- Zustiftungen (sog. Stiftungsfonds)
- Sponsoringverträgen
- Satzungsauslegung und Satzungsänderungen
- Geschäftsordnungen
- Beschlussvorlagen
- Umstrukturierungen, Untergliederungen, Ausgründungen, Verwaltungskooperationen oder der Errichtung von Dachstiftungen
Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:
- Rechenschaftslegung, Berichtswesen
- Recht der unselbstständigen Stiftungen
- Stiftungen öffentlichen Rechts
- Recht der kirchlichen Stiftungen