Stiftungs- und Verbandsrecht
Stiftungs- und Verbandsrecht

Stiftungen und Vereine sind die typischen Rechtsformen für gemeinnützige Aktivitäten und ehrenamtliches Engagement. Zugleich bieten sie aufgrund geringer gesetzlicher Regelungsdichte den größten rechtlichen Gestaltungsspielraum. Wir beraten Sie sehr gern in allen stiftungs- und vereinsrechtlichen Fragestellungen, bei der Rechtsformwahl, ebenso wie in Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung, etwa im Zusammenhang mit Organsitzungen oder der Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Projekte.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von:

  • Verträgen für Projektkooperationen
  • Zustiftungen (sog. Stiftungsfonds)
  • Sponsoringverträgen
  • Satzungsauslegung und Satzungsänderungen
  • Geschäftsordnungen
  • Beschlussvorlagen
  • Umstrukturierungen, Untergliederungen, Ausgründungen, Verwaltungskooperationen oder der Errichtung von Dachstiftungen

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Rechenschaftslegung, Berichtswesen
  • Recht der unselbstständigen Stiftungen
  • Stiftungen öffentlichen Rechts
  • Recht der kirchlichen Stiftungen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

Fachnews

Änderungen bei der steuerfreien Erstattung von Ladekosten für E-Dienstwagen: BMF schafft Pauschalen zum Jahreswechsel ab

Mit BMF-Schreiben vom 11. November 2025 endet für Arbeitgeber zum 31. Dezember 2025 die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern monatliche Pauschalen für die steuerfreie Erstattung von Ladekosten für E-Dienstwagen zu gewähren. Ab dem kommenden Jahr müssen stattdessen die tatsächlichen Stromkosten ermittelt und erstattet werden.

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Grundsteuer: Ist die Reform verfassungskonform?

Die Grundsteuerreform befindet sich erneut auf dem Prüfstand des Bundesfinanzhofs: In drei Revisionsverfahren wird um die Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Bundesmodells gestritten. Von den Entscheidungen wird eine Signalwirkung ausgehen, obgleich der Rechtsweg letztendlich vor das Bundesverfassungsgericht führen wird.

3. Dezember 2025

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