Internationale Wirtschaft

Geschäftsbeziehungen zum Ausland sind nicht nur ein Muss für international operierende Konzerne, sondern stehen auch weit oben auf der Agenda mittelständisch geprägter Unternehmen mit Auslandsaktivitäten, Beteiligungsgesellschaften im Ausland oder ausländischen Gesellschaftern. Hierbei ist es für die Unternehmen essentiell, flexibel im internationalen Umfeld zu agieren und rechtliche und steuerliche Risiken zu erkennen und zu beherrschen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Wir verfügen über die Expertise und Erfahrung, Unternehmen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu beraten. Dabei koordinieren wir Beratungsaufträge mit Auslandsbezug, im Bedarfsfall mit ausgewählten Partnern unseres internationalen Netzwerkes. Egal, ob Sie als Tochtergesellschaft einer ausländischen Konzernstruktur Verrechnungspreisprobleme zu lösen haben oder selbst Ihre Liefer- und Leistungsbeziehungen zu ausländischen Tochtergesellschaften, Betriebsstätten oder Kunden organisieren – wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Leistungen für Sie

  • Gutachterliche Stellungnahmen und Gestaltungsberatung zu rechtlichen und steuerlichen Fragen mit Auslandsbezug
  • Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach internationalen Standards
  • Internationale Vertragsgestaltung (Konzernumlagen, Lieferungen und Leistungen, Finanzierung)
  • Gestaltung von Verrechnungspreisen, Verrechnungspreisdokumentationen, Betreuung von Auslandsbetriebsprüfungen
  • Arbeitnehmerentsendung, arbeits- und sozialrechtliche Fragen, Besteuerung von Expatriates
  • Besteuerung von Betriebsstätten
  • Steuerfreistellung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen

Referenzen

Zahlreiche international tätige Unternehmen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

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Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachberater für internationales Steuerrecht

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    Fachnews

    BFH-Urteil: Keine Schenkungssteuer bei gesellschafter-bezogener Kapitalrücklage

    In einem aktuellen Verfahren zur Schenkungssteuer hat sich der Bundesfinanzhof mit der Frage beschäftigt, ob Einzahlungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH steuerlich als Zuwendung an die anderen Gesellschafter behandelt werden müssen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden (BFH, Beschluss vom 6. Juni 2025 – Az. II B 43/24 (AdV)). Die Entscheidung wirft wichtige Fragen zur steuerlichen Bewertung von Kapitalzuführungen auf.

    18. Juli 2025

    Neues vom BMF zur E-Rechnungspflicht

    Ab dem 1. Januar 2025 gilt grundsätzlich für inländische Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen eine Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen. Mit dem Entwurf vom 25. Juni 2025 ergänzt und präzisiert das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die bestehenden Regelungen zur E-Rechnung. Die aktuellen Anpassungen enthalten wichtige Klarstellungen, die Unternehmen für die Umsetzung der E-Rechnungspflicht kennen sollten. Das BMF hat – wegen der großen Bedeutung für alle Beteiligten – bereits den Entwurf auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat und verschiedenen Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Eine Veröffentlichung des endgültigen Schreibens soll im vierten Quartal 2025 erfolgen.

    17. Juli 2025

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