Internationale Wirtschaft

Geschäftsbeziehungen zum Ausland sind nicht nur ein Muss für international operierende Konzerne, sondern stehen auch weit oben auf der Agenda mittelständisch geprägter Unternehmen mit Auslandsaktivitäten, Beteiligungsgesellschaften im Ausland oder ausländischen Gesellschaftern. Hierbei ist es für die Unternehmen essentiell, flexibel im internationalen Umfeld zu agieren und rechtliche und steuerliche Risiken zu erkennen und zu beherrschen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Wir verfügen über die Expertise und Erfahrung, Unternehmen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu beraten. Dabei koordinieren wir Beratungsaufträge mit Auslandsbezug, im Bedarfsfall mit ausgewählten Partnern unseres internationalen Netzwerkes. Egal, ob Sie als Tochtergesellschaft einer ausländischen Konzernstruktur Verrechnungspreisprobleme zu lösen haben oder selbst Ihre Liefer- und Leistungsbeziehungen zu ausländischen Tochtergesellschaften, Betriebsstätten oder Kunden organisieren – wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Leistungen für Sie

  • Gutachterliche Stellungnahmen und Gestaltungsberatung zu rechtlichen und steuerlichen Fragen mit Auslandsbezug
  • Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach internationalen Standards
  • Internationale Vertragsgestaltung (Konzernumlagen, Lieferungen und Leistungen, Finanzierung)
  • Gestaltung von Verrechnungspreisen, Verrechnungspreisdokumentationen, Betreuung von Auslandsbetriebsprüfungen
  • Arbeitnehmerentsendung, arbeits- und sozialrechtliche Fragen, Besteuerung von Expatriates
  • Besteuerung von Betriebsstätten
  • Steuerfreistellung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Erstellung und Plausibilisierung integrierter Planungsrechnungen
  • Begleitung von Verkaufsprozessen
  • Beratung in Krisensituationen und im Insolvenzverfahren
  • Durchführung von (Red Flag) Due Diligence-Prüfungen
  • Fördermittelberatung

Referenzen

Zahlreiche international tätige Unternehmen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

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Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachberater für internationales Steuerrecht

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    Änderung des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht Präzisierungen im Bereich der Mittelverwendung

    Mit dem aktuellen Schreiben vom 2. Juli 2026 ändert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit sofortiger Wirkung den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO). Die neuen Regelungen enthalten Klarstellungen und neue Vorgaben u. a. zum Umgang mit Verlusten aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben/ der Vermögensverwaltung. Zudem präzisiert das BMF die Voraussetzungen eines gemeinnützigkeitsunschädlichen Verlustausgleichs mit Mitteln des steuerbegünstigten Bereichs.

    11. August 2026

    Schutzschirmbescheinigung: Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Sanierung in Eigenverwaltung

    Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend. Ein Schutzschirmverfahren ermöglicht es, den Geschäftsbetrieb in Eigenverwaltung fortzuführen und die Sanierung über einen Insolvenzplan vorzubereiten.

    10. August 2026

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