Internationale Wirtschaft

Geschäftsbeziehungen zum Ausland sind nicht nur ein Muss für international operierende Konzerne, sondern stehen auch weit oben auf der Agenda mittelständisch geprägter Unternehmen mit Auslandsaktivitäten, Beteiligungsgesellschaften im Ausland oder ausländischen Gesellschaftern. Hierbei ist es für die Unternehmen essentiell, flexibel im internationalen Umfeld zu agieren und rechtliche und steuerliche Risiken zu erkennen und zu beherrschen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Wir verfügen über die Expertise und Erfahrung, Unternehmen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu beraten. Dabei koordinieren wir Beratungsaufträge mit Auslandsbezug, im Bedarfsfall mit ausgewählten Partnern unseres internationalen Netzwerkes. Egal, ob Sie als Tochtergesellschaft einer ausländischen Konzernstruktur Verrechnungspreisprobleme zu lösen haben oder selbst Ihre Liefer- und Leistungsbeziehungen zu ausländischen Tochtergesellschaften, Betriebsstätten oder Kunden organisieren – wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Leistungen für Sie

  • gutachterliche Stellungnahmen und Gestaltungsberatung zu rechtlichen und steuerlichen Fragen mit Auslandsbezug
  • Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach internationalen Standards
  • internationale Vertragsgestaltung (Konzernumlagen, Lieferungen und Leistungen, Finanzierung)
  • Gestaltung von Verrechnungspreisen, Verrechnungspreisdokumentationen, Betreuung von Auslandsbetriebsprüfungen
  • Arbeitnehmerentsendung, arbeits- und sozialrechtliche Fragen, Besteuerung von Expatriates
  • Besteuerung von Betriebsstätten
  • Steuerfreistellung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen

Referenzen

Zahlreiche international tätige Unternehmen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

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Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht

Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

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    Fachnews

    eRechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze ab 2026

    Die Pläne für die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (eRechnungen) werden konkret: Der Regierungsentwurf des sog. Wachstumschancengesetzes sieht vor, dass eRechnungen über Leistungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmern stufenweise ab 2026 verpflichtend werden. „Sonstige Rechnungen“ (insbesondere Papierrechnungen, PDF-Rechnungen) sind dann nur noch für wenige Ausnahmen (Kleinbetragsrechnungen, Fahrscheine) zulässig.

    22. September 2023

    BFH zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

    In seinem jüngsten Urteil setzt der BFH (V R 16/21) seine Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen fort: Demnach scheidet der Vorsteuerabzug aus, sofern die (umsatzsteuerliche) Freigrenze in Höhe von EUR 110 überschritten wird. Bei der Ermittlung dieser Freigrenze sind auch die Kosten für den „äußeren Rahmen“ der Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen, wenn es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche Leistung handelt.

    22. September 2023

    eureos Infoservice

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