Kompakt-Update zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und Entscheidungen aus Verwaltung und Rechtsprechung (in Kooperation mit der Deutsche Kreditbank AG)
Online
Inhalt
Die erste Jahreshälfte 2021 war noch sehr durch die Corona-Pandemie bestimmt. Ungeachtet dessen war der Gesetzgeber in dieser Zeit – das Ende der Legislaturperiode vor Augen – außergewöhnlich aktiv. Viele steuerliche Gesetzesvorhaben, wie z. B. die Reform der Grunderwerbssteuer, waren daher bereits im Sommer abgeschlossen. Dafür entfiel das sonst übliche Jahressteuergesetz. In unserem Online-Seminar gaben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Neuregelungen, die für Krankenhäuser und Wohlfahrtseinrichtungen von Bedeutung sind.
Darüber hinaus stellten wir Ihnen aktuelle Verwaltungsanweisungen und die neueste Rechtsprechung der Finanzgerichte zur Besteuerung dieser Branchen vor und zeigten Ihnen etwaigen Handlungsbedarf auf.
Auch nach fast zwei Jahren Corona-Pandemie stellten sich weiterhin viele Fragen, z. B. zum Arbeitsrecht, zum Infektionsschutzgesetz, außerdem wurde das Vertretungsrecht des Ehegatten neu geregelt und es gibt aktuelle Rechtsprechung zu verschiedenen Einzelfragen.
Agenda
Unser Online-Seminar bereitete alle wesentlichen Themen in eineinhalb Stunden für Sie auf:
- Gesetzliche Neuregelungen im Steuerrecht
- Aktuelle Rechtsprechung und Verlautbarungen der Finanzverwaltung zur Besteuerung von Krankenhäusern und Wohlfahrtseinrichtungen, u. a. Anwendungserlass zu den Änderungen durch das JStG 2020 (gemeinnützige Servicegesellschaften), Billigkeitsregelungen auf Grund der Corona-Pandemie, Umsatzsteuer bei Aufsichtsratsvergütungen, der Überlassung von Jobbikes und beim Betrieb von BHKWs
- Corona-Fragen (z. B. Umgang mit ungeimpften Mitarbeitern, Entschädigung nach § 56 InfSchG)
- Neuregelung Vertretungsrecht des Ehegatten
- Einzelfragen und aktuelle Rechtsprechung, z. B. zur Sozialversicherungspflicht oder zu §1a Abs. 1a BetrAVG
Referenten
Doreen Adam, Partnerin, Steuerberaterin
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft
1977 in Bautzen geboren, arbeitete Doreen Adam nach erfolgreichem Studienabschluss an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen zwei Jahre im Lohnsteuerreferat der damaligen Oberfinanzdirektion Chemnitz.
Von 2001 bis 2010 war sie in der Steuerabteilung von Arthur Andersen (ab 2002 Ernst & Young) in Dresden beschäftigt und spezialisierte sich auf die steuerliche Beratung von gemeinnützigen Körperschaften, insbesondere von Krankenhäusern und die Besteuerung der öffentlichen Hand. 2006 wurde sie zur Steuerberaterin bestellt. Im Jahr 2017 erhielt sie die Anerkennung zur Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.). Beratungsschwerpunkt von Doreen Adam ist u.a. die Beratung von gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und ihrer Tochtergesellschaften in allen laufenden steuerlichen Fragen, bei steuerlichen Außenprüfungen sowie Umstrukturierungen.
Claus Ludwig Meyer-Wyk, Partner, Rechtsanwalt
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft
Claus Ludwig Meyer-Wyk wurde 1960 geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Kiel, Lausanne und Freiburg/Br. als Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung. Seit 1995 ist er Rechtsanwalt und war Partner einer regionalen und einer großen, international tätigen Rechtsanwaltssozietät.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Körperschaften. Er berät vorwiegend auf den Gebieten des Gesellschafts- einschließlich des Genossenschaftsrechts, des Arbeitsrechts und des Gesundheitsrechts und ist ausgebildeter Mediator. Claus Ludwig Meyer-Wyk ist auch Fachanwalt für Medizinrecht. |