Immobilienwirtschaft

Die Immobilienwirtschaft spielt eine entscheidende Rolle für Unternehmen und Investoren, die in Immobilien als Vermögenswerte oder als strategische Geschäftsbereiche investieren. Kauf, Verkauf, Entwicklung und Verwaltung von Immobilien erfordern ein tiefes Verständnis der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Effizientes Management und strategische Entscheidungen sind entscheidend, um flexibel auf Marktveränderungen zu reagieren.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unserer umfassenden Expertise im Bereich der Immobilienwirtschaft bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Beratungsleistungen. Mit den spezifischen Anforderungen des Immobilienmarktes sind wir bestens vertraut und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Immobilienprojekte in steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Ob bei der Entwicklung neuer Bauprojekte, der Optimierung Ihrer Immobilienportfolios oder der Gestaltung von Transaktionen als Share oder Asset Deals – wir begleiten Sie kompetent und persönlich.

Unsere Leistungen für Sie

  • Immobilienbewertungen
  • Erstellung und Durchsicht von Steuerklauseln in Verträgen (Share Deals oder Asset Deals, Ermittlung Vorsteuerquoten und Umsatzsteuerklauseln)
  • Beratung bei Grunderwerbsteuerfragen im Rahmen von Asset oder Share Deals
  • Beratung bei Fragen zur Grundsteuer nach neuem Grundsteuerrecht ab 1. Januar 2025
  • Verhandlung, Erstellung und Prüfung von Bau- und Werkverträgen (BGB und VOB) sowie Architekten-/Planerverträgen
  • Durchsetzung von Werklohn, Mehrvergütung und Schadensersatzansprüchen (Planungs- und Ausführungsfehler, Bauverzug, Gewährleistung, Minderung, Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung)
  • projektorientierte, baubegleitende Beratung/juristisches Projektmanagement (Nachträge/Bauzeitverlängerung, Teilnahme an Vor-Ort-Terminen, wie z. B. im Rahmen der Abnahme, Konfliktberatung, usw.)
  • tax und legal due diligence (z. B. im Rahmen von Immobilientransaktionen)
  • Immobilienwirtschaftsrecht (z. B. Verhandlung und Erstellung von Miet- und Pachtverträgen)

Wir beraten persönlich.

Ihr Ansprechpartner

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Sören Münch
Sören Münch

Partner, Steuerberater

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    Fachnews

    Sozialversicherungspflicht von Dozenten und Lehrkräften

    Das Bundessozialgericht (BSG) distanziert sich von seiner älteren Rechtsprechung, nach welcher Lehrer und Dozenten grundsätzlich als Selbstständige angesehen wurden. Maßgeblich sollen nach aktueller Rechtsprechung die Umstände des Einzelfalls sein. Der Gesetzgeber reagiert auf die höchstrichterliche Rechtsprechung mit einer Übergangsregelung.

    16. April 2025

    Ausweitung des Zinsbegriffs – BMF klärt Anwendungsfragen zur Zinsschranke nach § 4h EStG

    Im Rahmen der Gewinnermittlung wird der Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen durch § 4h EStG begrenzt. Ziel der Regelung ist es, die Verlagerung im Inland erzielter Gewinne ins niedrigere besteuernde Ausland zu verhindern und so das inländische Steuersubstrat zu sichern.

    16. April 2025

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