Immobilienwirtschaft

Die Immobilienwirtschaft spielt eine entscheidende Rolle für Unternehmen und Investoren, die in Immobilien als Vermögenswerte oder als strategische Geschäftsbereiche investieren. Kauf, Verkauf, Entwicklung und Verwaltung von Immobilien erfordern ein tiefes Verständnis der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Effizientes Management und strategische Entscheidungen sind entscheidend, um flexibel auf Marktveränderungen zu reagieren.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unserer umfassenden Expertise im Bereich der Immobilienwirtschaft bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Beratungsleistungen. Mit den spezifischen Anforderungen des Immobilienmarktes sind wir bestens vertraut und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Immobilienprojekte in steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Ob bei der Entwicklung neuer Bauprojekte, der Optimierung Ihrer Immobilienportfolios oder der Gestaltung von Transaktionen als Share oder Asset Deals – wir begleiten Sie kompetent und persönlich.

Unsere Leistungen für Sie

  • Immobilienbewertungen
  • Erstellung und Durchsicht von Steuerklauseln in Verträgen (Share Deals oder Asset Deals, Ermittlung Vorsteuerquoten und Umsatzsteuerklauseln)
  • Beratung bei Grunderwerbsteuerfragen im Rahmen von Asset oder Share Deals
  • Beratung bei Fragen zur Grundsteuer nach neuem Grundsteuerrecht ab 1. Januar 2025
  • Verhandlung, Erstellung und Prüfung von Bau- und Werkverträgen (BGB und VOB) sowie Architekten-/Planerverträgen
  • Durchsetzung von Werklohn, Mehrvergütung und Schadensersatzansprüchen (Planungs- und Ausführungsfehler, Bauverzug, Gewährleistung, Minderung, Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung)
  • Projektorientierte, baubegleitende Beratung/juristisches Projektmanagement (Nachträge/Bauzeitverlängerung, Teilnahme an Vor-Ort-Terminen, wie z. B. im Rahmen der Abnahme, Konfliktberatung, usw.)
  • tax und legal due diligence (z. B. im Rahmen von Immobilientransaktionen)
  • Immobilienwirtschaftsrecht (z. B. Verhandlung und Erstellung von Miet- und Pachtverträgen)

Wir beraten persönlich.

Ihr Ansprechpartner

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Sören Münch
Sören Münch

Partner, Steuerberater

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    Fachnews

    BFH-Urteil: Keine Schenkungssteuer bei gesellschafter-bezogener Kapitalrücklage

    In einem aktuellen Verfahren zur Schenkungssteuer hat sich der Bundesfinanzhof mit der Frage beschäftigt, ob Einzahlungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH steuerlich als Zuwendung an die anderen Gesellschafter behandelt werden müssen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden (BFH, Beschluss vom 6. Juni 2025 – Az. II B 43/24 (AdV)). Die Entscheidung wirft wichtige Fragen zur steuerlichen Bewertung von Kapitalzuführungen auf.

    18. Juli 2025

    Neues vom BMF zur E-Rechnungspflicht

    Ab dem 1. Januar 2025 gilt grundsätzlich für inländische Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen eine Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen. Mit dem Entwurf vom 25. Juni 2025 ergänzt und präzisiert das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die bestehenden Regelungen zur E-Rechnung. Die aktuellen Anpassungen enthalten wichtige Klarstellungen, die Unternehmen für die Umsetzung der E-Rechnungspflicht kennen sollten. Das BMF hat – wegen der großen Bedeutung für alle Beteiligten – bereits den Entwurf auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat und verschiedenen Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Eine Veröffentlichung des endgültigen Schreibens soll im vierten Quartal 2025 erfolgen.

    17. Juli 2025

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