Immobilienwirtschaft

Die Immobilienwirtschaft spielt eine entscheidende Rolle für Unternehmen und Investoren, die in Immobilien als Vermögenswerte oder als strategische Geschäftsbereiche investieren. Kauf, Verkauf, Entwicklung und Verwaltung von Immobilien erfordern ein tiefes Verständnis der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Effizientes Management und strategische Entscheidungen sind entscheidend, um flexibel auf Marktveränderungen zu reagieren.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unserer umfassenden Expertise im Bereich der Immobilienwirtschaft bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Beratungsleistungen. Mit den spezifischen Anforderungen des Immobilienmarktes sind wir bestens vertraut und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Immobilienprojekte in steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Ob bei der Entwicklung neuer Bauprojekte, der Optimierung Ihrer Immobilienportfolios oder der Gestaltung von Transaktionen als Share oder Asset Deals – wir begleiten Sie kompetent und persönlich.

Unsere Leistungen für Sie

  • Immobilienbewertungen
  • Erstellung und Durchsicht von Steuerklauseln in Verträgen (Share Deals oder Asset Deals, Ermittlung von Vorsteuerquoten und Umsatzsteuerklauseln)
  • Beratung bei Grunderwerbsteuerfragen im Rahmen von Asset oder Share Deals
  • Beratung bei Fragen zur Grundsteuer nach neuem Grundsteuerrecht ab 1. Januar 2025
  • Verhandlung, Erstellung und Prüfung von Bau- und Werkverträgen (BGB und VOB) sowie Architekten-/Planerverträgen
  • Durchsetzung von Werklohn, Mehrvergütung und Schadensersatzansprüchen (Planungs- und Ausführungsfehler, Bauverzug, Gewährleistung, Minderung, Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung)
  • Projektorientierte, baubegleitende Beratung/juristisches Projektmanagement (Nachträge/Bauzeitverlängerung, Teilnahme an Vor-Ort-Terminen, wie z. B. im Rahmen der Abnahme, Konfliktberatung, usw.)
  • Tax und Legal Due Diligence (z. B. im Rahmen von Immobilientransaktionen)
  • Immobilienwirtschaftsrecht (z. B. Verhandlung und Erstellung von Miet- und Pachtverträgen)

Wir beraten persönlich.

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Sören Münch
Sören Münch

Partner, Steuerberater

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    Fachnews

    Geplante Neuregelung für private Immobilienveräußerungen nach § 23 EStG

    Der Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt eine Gesetzesänderung bzgl. einer permanenten Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne aus Grundstücken im Privatvermögen in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, unabhängig von der bisherigen 10-jährigen Spekulationsfrist. Grundlage ist der Gesetzentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027.

    8. Oktober 2026

    Bundeskabinett beschließt Einführung einer elektronischen Kassenpflicht

    Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Gesetzentwurf des BMF zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen. Damit wird der Aktionsplan des BMF zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität weiter umgesetzt.

    2. Oktober 2026

    eureos Infoservice

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