Immobilienwirtschaft

Die Immobilienwirtschaft spielt eine entscheidende Rolle für Unternehmen und Investoren, die in Immobilien als Vermögenswerte oder als strategische Geschäftsbereiche investieren. Kauf, Verkauf, Entwicklung und Verwaltung von Immobilien erfordern ein tiefes Verständnis der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Effizientes Management und strategische Entscheidungen sind entscheidend, um flexibel auf Marktveränderungen zu reagieren.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unserer umfassenden Expertise im Bereich der Immobilienwirtschaft bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Beratungsleistungen. Mit den spezifischen Anforderungen des Immobilienmarktes sind wir bestens vertraut und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Immobilienprojekte in steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Ob bei der Entwicklung neuer Bauprojekte, der Optimierung Ihrer Immobilienportfolios oder der Gestaltung von Transaktionen als Share oder Asset Deals – wir begleiten Sie kompetent und persönlich.

Unsere Leistungen für Sie

  • Immobilienbewertungen
  • Erstellung und Durchsicht von Steuerklauseln in Verträgen (Share Deals oder Asset Deals, Ermittlung von Vorsteuerquoten und Umsatzsteuerklauseln)
  • Beratung bei Grunderwerbsteuerfragen im Rahmen von Asset oder Share Deals
  • Beratung bei Fragen zur Grundsteuer nach neuem Grundsteuerrecht ab 1. Januar 2025
  • Verhandlung, Erstellung und Prüfung von Bau- und Werkverträgen (BGB und VOB) sowie Architekten-/Planerverträgen
  • Durchsetzung von Werklohn, Mehrvergütung und Schadensersatzansprüchen (Planungs- und Ausführungsfehler, Bauverzug, Gewährleistung, Minderung, Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung)
  • Projektorientierte, baubegleitende Beratung/juristisches Projektmanagement (Nachträge/Bauzeitverlängerung, Teilnahme an Vor-Ort-Terminen, wie z. B. im Rahmen der Abnahme, Konfliktberatung, usw.)
  • Tax und Legal Due Diligence (z. B. im Rahmen von Immobilientransaktionen)
  • Immobilienwirtschaftsrecht (z. B. Verhandlung und Erstellung von Miet- und Pachtverträgen)

Wir beraten persönlich.

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Sören Münch
Sören Münch

Partner, Steuerberater

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    Fachnews

    BFH versagt Steuerfreiheit: Überlassung von Kühlzellen und Räumlichkeiten für Trauerfeiern keine umsatzsteuerfreie Vermietung

    Die Überlassung von Kühlzellen zur Leichenaufbewahrung sowie von Räumen für Trauerfeiern durch Bestattungsunternehmen ist umsatzsteuerpflichtig – eine steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG liegt nicht vor. Der BFH widerspricht mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az: V R 31/23) damit der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben v. 23. November 2020). Bestattungsunternehmen, aber auch Krankenhäuser sollten die weitere Entwicklung beobachten und vertragliche Regelungen und die Abrechnungspraxis prüfen.

    28. Mai 2026

    BGH: Ladung einer GmbH zur Gesellschafterversammlung und Beschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

    Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 05.05.2026 mit grundlegenden Fragen bezüglich der Ladung von Kapitalgesellschaften als Gesellschafter sowie zur Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers im Verhältnis zu Gesellschaftern und von Gesellschaftern beherrschte Gesellschaften auseinandergesetzt.

    26. Mai 2026

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