Tax Compliance Management Systeme (Tax CMS)
Tax Compliance Management Systeme (Tax CMS)

Angesichts des dynamischen steuerlichen Umfelds bietet ein effektives Tax Compliance Management System wertvolle Orientierung und Sicherheit für Sie. Ein Tax CMS dient dazu, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und durch gezielte Maßnahmen zu minimieren. Unsere Expertise liegt in der umfassenden Beratung und Implementierung maßgeschneiderter Tax CMS, die exakt auf die individuellen Bedürfnisse und Strukturen Ihres Unternehmens abgestimmt sind. Durch unsere interdisziplinäre Herangehensweise, die steuerliche Expertise und Know-how in den Bereichen Prozessabbildung und -konzeption vereint, gewährleisten wir eine ganzheitliche Unterstützung für Sie. Unser Ziel ist es, nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen, sondern auch Ihre internen Prozesse zu optimieren und damit einen nachhaltigen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Aufnahme und Visualisierung steuerlicher Prozesse
  • Aus- und Aufbau einer unternehmensindividuellen Kontrollmatrix
  • Identifikation und Bewertung steuerlicher Risiken
  • Konzeption maßgeschneiderter Kontrollmechanismen und anderer Risikominimierungsmaßnahmen (z. B. Schulungen, Prozessdesign)
  • Integration des TCMS in bestehende Prozesse
  • Erstellung einer revisionssicheren und wirksamen Tax Manuals
  • Laufende Überwachung der Wirksamkeit des implementierten Tax CMS als neutrale Dritte (gemäß PS 981)
  • Anfertigung von Kontrollplänen für die Überwachung des Tax CMS
  • Turnusmäßige Überprüfung der Angemessenheit und Aktualität des vorhandenen Tax CMS
  • Review bereits bestehender Tax CMS

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Dirk Schneider
Dirk Schneider

Partner, Steuerberater
Certified Tax Compliance Officer

Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Prokuristin, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

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    Fachnews

    Vollstreckung von Zeugnisvergleichen: Keine „Vollstreckung in die Unwahrheit“- BAG stärkt Vollstreckbarkeit von Zeugnisregelungen

    Zeugnisregelungen in arbeitsgerichtlichen Vergleichen sind konfliktträchtig, insbesondere, wenn Arbeitnehmer ein sehr positives Zeugnis anstreben, der Arbeitgeber aber zur Zeugniswahrheit verpflichtet bleibt. Das BAG hat mit Beschluss vom 7.5.2026 – 8 AZB 25/25 klargestellt, dass entsprechende Zeugnisabreden grundsätzlich vollstreckbar sind, zugleich aber eine Grenze zur Vermeidung einer „Vollstreckung in die Unwahrheit“ gezogen. Der Beitrag zeigt, wie Arbeitgeber Zeugnisvergleiche rechtssicher gestalten können und welche Formulierungen sich zur Begrenzung des Vollstreckungsrisikos anbieten.

    24. Juni 2026

    Geplante VwGO-Reform – was jetzt für Kommunen und Behörden wichtig ist

    Die Bundesregierung hat am 27. Mai 2026 den Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG) beschlossen. Der Entwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Ziel ist es, die Verwaltungsgerichte zu entlasten, Verfahren zu beschleunigen und die Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gegenüber der öffentlichen Hand zu stärken.

    17. Juni 2026

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