Dienstleistungen für Insolvenzverwalter
Dienstleistungen für Insolvenzverwalter

Mit unserem spezialisierten Dienstleistungsportfolio stehen wir Insolvenzverwaltern als zuverlässiger Partner in Regelinsolvenzen und Verfahren in Eigenverwaltung zur Seite. Von der professionellen Unterstützung bei der Insolvenzantragsvorbereitung bis hin zur Begleitung bei der Verfahrensaufhebung sind wir an Ihrer Seite.

Als erfahrene Berater verschaffen wir uns einen detaillierten Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens. Unsere Expertise entlastet Ihre Ressourcen spürbar und liefert Ihnen präzise Entscheidungsgrundlagen.

Unsere Leistungen umfassen v. a. die Erstellung von Insolvenzplänen und Eigenverwaltungsplanungen sowie ein laufendes, sorgfältiges Liquiditätscontrolling. Durch die gezielte Nutzung geeigneter Planungssoftware gewährleisten wir die Einhaltung von Fristen und reagieren flexibel auf sich verändernde Anforderungen und Planungsprämissen. Darüber hinaus bringen wir umfassende Erfahrung im Bereich Distressed M&A mit und unterstützen Sie bei der erfolgreichen Durchführung von Unternehmensverkäufen unter schwierigen Rahmenbedingungen.

Unser Leistungen für Sie

  • Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzantragsgründen
  • Unterstützung bei der Insolvenzantragsvorbereitung
  • Liquiditätscontrolling und -reporting in (vorläufigen) Insolvenzverfahren
  • Erstellung qualifizierter Gläubigerverzeichnisse (§ 13 Abs. 1 Satz 4 InsO)
  • Erstellung und Review von Sanierungskonzepten
  • Erstellung und Review von Insolvenzplänen (§ 218 InsO)
  • Erstellung integrierter Unternehmensplanungen (z. B. Eigenverwaltungsplanung § 270a InsO)
  • Kassenprüfung (§ 69 Satz 2 InsO)
  • Unternehmensverkauf/ Distressed M&A
  • Betriebswirtschaftliche Sondersachverhalte (z. B. Preis und Mengenkalkulation, Angemessenheit von Leistungsbeziehungen)

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Prokuristin, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

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    BFH-Urteil: Vorsteuer aus Beratungskosten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen abzugsfähig

    Mit seinem Urteil vom 7. Mai 2026 (Aktenzeichen: V R 15/24) hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer zum Vorsteuerabzug aus Beratungskosten berechtigt ist, die der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen dienen, auch wenn diese Ansprüche auf einer ursprünglich beabsichtigten, letztlich aber nicht ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit beruhen.

    20. August 2026

    Geplante Baurechts-Novelle – Anpassungsbedarf für Kommunen und Verbände

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vorgelegt, der umfangreiche Änderungen im Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung und weiteren Fachgesetzen mit dem Ziel vorsieht, Wohnraumbeschaffung und kommunale Planungspraxis zu beschleunigen und zu digitalisieren. Der Entwurf adressiert insbesondere Verfahrensdauer, Beteiligungsprozesse, Klimaanpassung und bodenpolitische Instrumente.

    17. August 2026

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