Dienstleistungen für Insolvenzverwalter
Dienstleistungen für Insolvenzverwalter

Mit unserem spezialisierten Dienstleistungsportfolio stehen wir Insolvenzverwaltern als zuverlässiger Partner in Regelinsolvenzen und Verfahren in Eigenverwaltung zur Seite. Von der professionellen Unterstützung bei der Insolvenzantragsvorbereitung bis hin zur Begleitung bei der Verfahrensaufhebung sind wir an Ihrer Seite.

Als erfahrene Berater verschaffen wir uns einen detaillierten Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens. Unsere Expertise entlastet Ihre Ressourcen spürbar und liefert Ihnen präzise Entscheidungsgrundlagen.

Unsere Leistungen umfassen v. a. die Erstellung von Insolvenzplänen und Eigenverwaltungsplanungen sowie ein laufendes, sorgfältiges Liquiditätscontrolling. Durch die gezielte Nutzung geeigneter Planungssoftware gewährleisten wir die Einhaltung von Fristen und reagieren flexibel auf sich verändernde Anforderungen und Planungsprämissen. Darüber hinaus bringen wir umfassende Erfahrung im Bereich Distressed M&A mit und unterstützen Sie bei der erfolgreichen Durchführung von Unternehmensverkäufen unter schwierigen Rahmenbedingungen.

Unser Leistungen für Sie

  • Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzantragsgründen
  • Unterstützung bei der Insolvenzantragsvorbereitung
  • Liquiditätscontrolling und -reporting in (vorläufigen) Insolvenzverfahren
  • Erstellung qualifizierter Gläubigerverzeichnisse (§ 13 Abs. 1 Satz 4 InsO)
  • Erstellung und Review von Sanierungskonzepten
  • Erstellung und Review von Insolvenzplänen (§ 218 InsO)
  • Erstellung integrierter Unternehmensplanungen (z. B. Eigenverwaltungsplanung § 270a InsO)
  • Kassenprüfung (§ 69 Satz 2 InsO)
  • Unternehmensverkauf/ Distressed M&A
  • Betriebswirtschaftliche Sondersachverhalte (z. B. Preis und Mengenkalkulation, Angemessenheit von Leistungsbeziehungen)

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Prokuristin, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    BFH versagt Steuerfreiheit: Überlassung von Kühlzellen und Räumlichkeiten für Trauerfeiern keine umsatzsteuerfreie Vermietung

    Die Überlassung von Kühlzellen zur Leichenaufbewahrung sowie von Räumen für Trauerfeiern durch Bestattungsunternehmen ist umsatzsteuerpflichtig – eine steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG liegt nicht vor. Der BFH widerspricht mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az: V R 31/23) damit der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben v. 23. November 2020). Bestattungsunternehmen, aber auch Krankenhäuser sollten die weitere Entwicklung beobachten und vertragliche Regelungen und die Abrechnungspraxis prüfen.

    28. Mai 2026

    BGH: Ladung einer GmbH zur Gesellschafterversammlung und Beschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

    Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 05.05.2026 mit grundlegenden Fragen bezüglich der Ladung von Kapitalgesellschaften als Gesellschafter sowie zur Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers im Verhältnis zu Gesellschaftern und von Gesellschaftern beherrschte Gesellschaften auseinandergesetzt.

    26. Mai 2026

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden