Geschäftsführer-Haftung
Geschäftsführer-Haftung

Die mit dem Geschäftsführer-Amt verbundene hohe Verantwortung wird mit vielfältigen Haftungsrisiken flankiert. Ein immer schnellerer technologischer Fortschritt, harte Wettbewerbssituationen und vielfältige gesetzliche Vorgaben erhöhen das Risiko von Fehlentscheidungen.

Es ist wichtig, dass sowohl Geschäftsführer als auch Unternehmen/Gesellschafter ihre Rechte, Pflichten und Risiken genau kennen und richtig einzuschätzen wissen. Deshalb beraten wir Geschäftsführer und Gesellschaften in allen Bereichen und allen juristischen Lebenslagen, erst recht bei wirtschaftlichen „Schieflagen“.

Wenn nötig, stehen wir zur Anspruchsverfolgung oder -verteidigung bereit.

Unsere Leistungen für Sie

In diesen Themenfeldern beraten wir Geschäftsführer und Unternehmen

  • Gutachterliche Risikoanalyse und Bewertung von möglichen Schadensersatzansprüchen
  • Gestaltungsmöglichkeiten zur präventiven Reduzierung von Haftungsrisiken
  • Inhalt und Reichweite der Sorgfaltspflichten und Ermessenspielräume, § 43 GmbHG
  • Überwachungs- und Organisationspflichten; Delegationsmöglichkeiten; Risikomanagement
  • Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Haftung bei Verstößen gegen Gemeinnützigkeit
  • Haftung bei Nichtbefolgung von Weisungen der Gesellschafter
  • Haftung im Zusammenhang mit Krise und Insolvenz, z. B. Insolvenzantragspflichten, Insolvenzverschleppung, Insolvenzanfechtung

Und auch hier werden wir u. a. für Sie tätig:

  • Geltendmachung oder Abwehr von Haftungsansprüchen aus den Bereichen Zivilrecht/Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und Gemeinnützigkeitsrecht
  • Geltendmachung oder Abwehr von Haftungsansprüchen aus Insolvenzverschleppungen, §§ 15a und 15b InsO

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Dr. Axel Böge
Dr. Axel Böge

Senior Associate, Rechtsanwalt

Dr. Gerrit Gös
Dr. Gerrit Gös

Senior Associate, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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    UN Model Law zu KI-Verträgen

    Die Kommission für Internationales Handelsrecht der Vereinten Nationen (UNCITRAL) hat mit dem Model Law on Automated Contracting einen Wegweiser für das europäische Privat-recht im digitalen Zeitalter geschaffen. Diese Empfehlungen an die UN-Staaten zielen darauf ab, den Einsatz von Automatisierung in Verträgen zu erleichtern – einschließlich des Einsat-zes von Künstlicher Intelligenz und sogenannter „Smart Contracts" sowie von Maschine-zu-Maschine-Transaktionen.

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    BFH-Urteil: Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

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    17. März 2026

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