Insolvenzverwaltung
Insolvenzverwaltung

Wir verfügen über die personellen und sachlichen Ressourcen zur Bearbeitung von Insolvenzverfahren jeglicher Größenordnung.

Aufgrund unserer betriebswirtschaftlichen Expertise haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, insolvenzbefangene Unternehmen zu sanieren. Unser Ziel ist es, die Wertschöpfung zu erhalten und hierdurch die bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erzielen. Hierfür analysieren wir die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und unterziehen sie einem Marktvergleich, um Restrukturierungspotentiale zu identifizieren und die Ertragsfähigkeit wiederherzustellen.

Um unsere Zielstellung zu erreichen, legen wir einen Schwerpunkt auf die Betriebsfortführung, die sog. übertragende Sanierung (asset deal) und Erstellung von Insolvenzplänen.

Durch eine direkte und offene Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten schaffen wir Transparenz und Vertrauen. Beides sind Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Sanierung.

Verlässlichkeit steht für uns an oberster Stelle. Standardisierter und digitalisierte Prozesse garantieren eine strukturierte und effiziente Bearbeitung der Verfahren sowie eine professionelle Berichterstattung.

Insolvenzverwaltung ist Teamarbeit. Daher unterstützt eureos aktiv die ständige Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir unterstützen und begleiten Sie in den Bereichen

Fachnews

Sozialversicherungspflicht von Dozenten und Lehrkräften

Das Bundessozialgericht (BSG) distanziert sich von seiner älteren Rechtsprechung, nach welcher Lehrer und Dozenten grundsätzlich als Selbstständige angesehen wurden. Maßgeblich sollen nach aktueller Rechtsprechung die Umstände des Einzelfalls sein. Der Gesetzgeber reagiert auf die höchstrichterliche Rechtsprechung mit einer Übergangsregelung.

16. April 2025

Ausweitung des Zinsbegriffs – BMF klärt Anwendungsfragen zur Zinsschranke nach § 4h EStG

Im Rahmen der Gewinnermittlung wird der Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen durch § 4h EStG begrenzt. Ziel der Regelung ist es, die Verlagerung im Inland erzielter Gewinne ins niedrigere besteuernde Ausland zu verhindern und so das inländische Steuersubstrat zu sichern.

16. April 2025

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden