Digital- und Technologiewirtschaft

Die Digitalisierung erfasst alle Bereiche des wirtschaftlichen und privaten Lebens. Schon früh hat sich allerdings ein Sektor gebildet, in dem Leistungen fast ausschließlich digital angeboten und abgewickelt werden, und in dem die Bereiche IT & Internet, Telekommunikation, Medien und Entertainment verschmelzen – die sogenannte Internetwirtschaft. Unternehmen in diesem Umfeld haben spezifische Geschäftsmodelle, die eigenen regulatorischen Anforderungen steuerlicher und rechtlicher Art genügen müssen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Wir haben uns frühzeitig auf diesen Markt spezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrung im europäischen und angloamerikanischen Umfeld. Daher verstehen wir digitale Geschäftsmodelle und verfügen über das rechtliche Wissen und die notwendige Erfahrung, wie derartige Leistungen digital abgewickelt werden können. Auch in steuerlichen Fragestellungen bieten wir eine umfangreiche Expertise. So bringen wir unser Wissen auch im Rahmen der Gesetzgebung und in Branchenverbänden ein. Wir unterstützen Sie dabei, mit uns die Herausforderungen der Digitalisierung optimal zu bewältigen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Vertragserstellung einschließlich Erstellung von Musterverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • IT-Beschaffung und IT-Outsourcing
  • Aufbau, Überwachung und Verteidigung von Schutzrechtsportfolios (Marken, Patente, Designs & Know-how)
  • Wissens- und Technologietransfer, Lizenzverträge
  • Digitalisierung, Datenschutz und Compliance-Management
  • Steuerliche Einordnung und Beurteilung von Leistungsbeziehungen
  • Umsatzsteuerberatung (Lieferschwellen, Vorliegen elektronisch erbrachter Dienstleistungen etc.)
  • Beratung hinsichtlich von Fördermöglichkeiten bis hin zur Unterstützung bei der Beantragung
  • Erstellung, Plausibilisierung und Review von Vertriebsmodellen und Businessplänen
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von Immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Durchführung von (Red Flag) Due Diligence-Prüfungen
  • Optimierung und Durchführung des Unternehmenscontrollings
  • Beratung in Krisensituationen und im Insolvenzverfahren

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Stefan Ansgar Strewe
Stefan Ansgar Strewe

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Verfassungsrichter

esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB

+49 (0) 351 81651 0

stefan.strewe@esb.legal

Fachnews

BAG: Kein Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch

Kündigungsschutzverfahren enden sehr häufig durch einen gerichtlichen Vergleich. In diesem Zusammenhang werden auch Regelungen zum Umgang mit etwaigen Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen getroffen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 3. Juni 2025 (9 AZR 104/24) eine für die Vergleichspraxis bedeutende Entscheidung über die Verfügbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs veröffentlicht.

17. Juni 2025

Bauunternehmer in der Insolvenz: Was geschieht mit Abschlags- bzw. Vorauszahlungen und wer muss was beweisen?

Gerät ein Auftragnehmer in die Insolvenz, stellt sich für den Besteller regelmäßig die Frage, ob der Vertrag noch erfüllt wird und was mit bereits geleisteten Abschlags- bzw. Vorauszahlungen geschieht, wenn dies nicht der Fall ist. In solchen Fällen droht eine Überzahlung, deren Rückforderung rechtlich und praktisch anspruchsvoll ist.

16. Juni 2025

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