Digital- und Technologiewirtschaft

Die Digitalisierung erfasst alle Bereiche des wirtschaftlichen und privaten Lebens. Schon früh hat sich allerdings ein Sektor gebildet, in dem Leistungen fast ausschließlich digital angeboten und abgewickelt werden, und in dem die Bereiche IT & Internet, Telekommunikation, Medien und Entertainment verschmelzen – die sogenannte Internetwirtschaft. Unternehmen in diesem Umfeld haben spezifische Geschäftsmodelle, die eigenen regulatorischen Anforderungen steuerlicher und rechtlicher Art genügen müssen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Wir haben uns frühzeitig auf diesen Markt spezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrung im europäischen und angloamerikanischen Umfeld. Daher verstehen wir digitale Geschäftsmodelle und verfügen über das rechtliche Wissen und die notwendige Erfahrung, wie derartige Leistungen digital abgewickelt werden können. Auch in steuerlichen Fragestellungen bieten wir eine umfangreiche Expertise. So bringen wir unser Wissen auch im Rahmen der Gesetzgebung und in Branchenverbänden ein. Wir unterstützen Sie dabei, mit uns die Herausforderungen der Digitalisierung optimal zu bewältigen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Vertragserstellung einschließlich Erstellung von Musterverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • IT-Beschaffung und IT-Outsourcing
  • Aufbau, Überwachung und Verteidigung von Schutzrechtsportfolios (Marken, Patente, Designs & Know-how)
  • Wissens- und Technologietransfer, Lizenzverträge
  • Digitalisierung, Datenschutz und Compliance-Management
  • Steuerliche Einordnung und Beurteilung von Leistungsbeziehungen
  • Umsatzsteuerberatung (Lieferschwellen, Vorliegen elektronisch erbrachter Dienstleistungen etc.)
  • Beratung hinsichtlich Fördermöglichkeiten sowie Unterstützung bei der Beantragung
  • Erstellung, Plausibilisierung und Review von Vertriebsmodellen und Businessplänen
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Durchführung von (Red Flag) Due Diligence-Prüfungen
  • Optimierung und Durchführung des Unternehmenscontrollings
  • Beratung in Krisensituationen und im Insolvenzverfahren

Wir beraten persönlich

Ihre persönlichen Ansprechpartner
Stefan Ansgar Strewe
Stefan Ansgar Strewe

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Verfassungsrichter

esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB

Sören Münch
Sören Münch

Partner, Steuerberater

Fachnews

BFH versagt Steuerfreiheit: Überlassung von Kühlzellen und Räumlichkeiten für Trauerfeiern keine umsatzsteuerfreie Vermietung

Die Überlassung von Kühlzellen zur Leichenaufbewahrung sowie von Räumen für Trauerfeiern durch Bestattungsunternehmen ist umsatzsteuerpflichtig – eine steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG liegt nicht vor. Der BFH widerspricht mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az: V R 31/23) damit der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben v. 23. November 2020). Bestattungsunternehmen, aber auch Krankenhäuser sollten die weitere Entwicklung beobachten und vertragliche Regelungen und die Abrechnungspraxis prüfen.

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BGH: Ladung einer GmbH zur Gesellschafterversammlung und Beschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 05.05.2026 mit grundlegenden Fragen bezüglich der Ladung von Kapitalgesellschaften als Gesellschafter sowie zur Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers im Verhältnis zu Gesellschaftern und von Gesellschaftern beherrschte Gesellschaften auseinandergesetzt.

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