Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG – Reporting)
Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG – Reporting)

Nachhaltigkeit ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil erfolgreicher Unternehmensführung. Die EU hat insbesondere mit der CSRD den Rahmen dafür gesetzt, dass Unternehmen künftig über den Einfluss der Nachhaltigkeit auf Ihre Geschäftstätigkeit Bericht erstatten müssen.

Als kompetenter Partner unterstützen wir Sie dabei, eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensstrategie zu gestalten und eine Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufzubauen. Gern begleiten wir Sie von der Wesentlichkeitsanalyse über die Definition von Prozessen bis zur Implementierung   eines Nachhaltigkeitscontrollings.

Mit unserem praxisnahen Beratungsansatz bieten wir Lösungen, die nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch messbare Vorteile schaffen. Mit einem klaren Fokus auf Kosteneffizienz und Prozessoptimierung stellen wir sicher, dass Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen nicht nur Theorie bleibt, sondern tatsächlich gelebt wird.

Unser Leistungen für Sie

  • Nachhaltigkeitsinventur
  • Wesentlichkeitsanalyse
  • Stakeholder- bzw. Lieferantenbefragung
  • Aufbau und Weiterentwicklung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den aktuellen European Sustainability Reporting Standards (gesetzlich und freiwillig)
  • Unterstützung bei der Implementierung einer ESG-Strategie sowie Durchführung einer ESG-basierten Geschäftsmodellanalyse
  • Design von ESG-bezogenen Unternehmensprozessen
  • Auf- und Ausbau von ESG-bezogenen Controlling- und Reportingprozessen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Prokuristin, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

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    BFH bestätigt Steuerbefreiung bei Einbringung eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR

    Der BFH hat mit Urteil vom 4. Juni 2025 (Aktenzeichen: II R 18/23) entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG erfasst wird.

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