Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG – Reporting)
Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG – Reporting)

Nachhaltigkeit ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil erfolgreicher Unternehmensführung. Die EU hat insbesondere mit der CSRD den Rahmen dafür gesetzt, dass Unternehmen künftig über den Einfluss der Nachhaltigkeit auf Ihre Geschäftstätigkeit Bericht erstatten müssen.

Als kompetenter Partner unterstützen wir Sie dabei, eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensstrategie zu gestalten und eine Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufzubauen. Gern begleiten wir Sie von der Wesentlichkeitsanalyse über die Definition von Prozessen bis zur Implementierung   eines Nachhaltigkeitscontrollings.

Mit unserem praxisnahen Beratungsansatz bieten wir Lösungen, die nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch messbare Vorteile schaffen. Mit einem klaren Fokus auf Kosteneffizienz und Prozessoptimierung stellen wir sicher, dass Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen nicht nur Theorie bleibt, sondern tatsächlich gelebt wird.

Unser Leistungen für Sie

  • Nachhaltigkeitsinventur
  • Wesentlichkeitsanalyse
  • Stakeholder- bzw. Lieferantenbefragung
  • Aufbau und Weiterentwicklung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den aktuellen European Sustainability Reporting Standards (gesetzlich und freiwillig)
  • Unterstützung bei der Implementierung einer ESG-Strategie sowie Durchführung einer ESG-basierten Geschäftsmodellanalyse
  • Design von ESG-bezogenen Unternehmensprozessen
  • Auf- und Ausbau von ESG-bezogenen Controlling- und Reportingprozessen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Prokuristin, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Digitaler Omnibus zur KI-Verordnung

    Am 24. Juli 2026 wurde die Verordnung (EU) 2026/1744 – der sogenannte „Digital Omnibus zur KI" – im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht; sie ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Damit ist die seit November 2025 laufende Reform der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) formal abgeschlossen. Für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, anbieten oder einsetzen, ändert sich dadurch vor allem der zeitliche Rahmen für die zentralen Hochrisiko-Pflichten – nicht jedoch das grundlegende, risikobasierte System der Verordnung selbst.

    13. August 2026

    Änderung des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht Präzisierungen im Bereich der Mittelverwendung

    Mit dem aktuellen Schreiben vom 2. Juli 2026 ändert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit sofortiger Wirkung den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO). Die neuen Regelungen enthalten Klarstellungen und neue Vorgaben u. a. zum Umgang mit Verlusten aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben/ der Vermögensverwaltung. Zudem präzisiert das BMF die Voraussetzungen eines gemeinnützigkeitsunschädlichen Verlustausgleichs mit Mitteln des steuerbegünstigten Bereichs.

    11. August 2026

    eureos Infoservice

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