Dirk Schneider
Dirk Schneider wurde 1979 in Elsterwerda geboren. Nach erfolgreichem Studienabschluss an der Fachhochschule für Finanzen in Königs Wusterhausen im Jahre 2001 arbeitete er als Betriebs- und Konzernprüfer in der brandenburgischen Finanzverwaltung.
Von 2010 bis 2016 war er bei der Technischen Universität Dresden beschäftigt und für deren steuer- und beihilferechtlichen Belange verantwortlich. Hierbei spezialisierte er sich auf die Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) und die EU-Trennungsrechnung. Gleichzeitig erwarb er berufsbegleitend den Master of Laws (LL.M.) an der Dresden International University (DIU).
2016 wechselte er ins Grundsatzreferat der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der DRV-Bund, wo er seine Kenntnisse im steuerlichen Verfahrensrecht (AO) und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vertiefen konnte. 2018 wurde er zum Steuerberater bestellt.
Seit April 2018 ist Dirk Schneider bei der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft tätig.
Beratungsschwerpunkte
Steuerrechtliche Beratung der öffentlichen Hand (Public Sector) sowie von gemeinnützigen Körperschaften (NPO), insbesondere von Universitäten/Hochschulen, Kommunen und Unternehmen der Gesundheitswirtschaft in allen laufenden steuerlichen Fragen und bei Außenprüfungen
§ 2b UStG-Online-Check
Analysieren und bewerten Sie Ihre Einnahmen jetzt unkompliziert und kostenfrei selbst mit unserem § 2b UStG-Online-Check, mit dem Sie schnell und einfach die Einnahmen Ihres Hauses auf die Neuregelung und dessen Anwendung überprüfen können.
Einführung IT-gestützter Tax Compliance Management Systeme
Viele Unternehmen und die öffentliche Hand werden um die Einführung von Tax Compliance Management Systemen nicht herumkommen. Dies wird mit Vorteilen für die Unternehmen verbunden sein, die Tax Compliance ernst nehmen und entsprechende Systeme einführen. Die bereits vorhandenen Regelungen im AEAO sowie der durch das DAC-7-Umsetzungsgesetz neu geschaffene § 38 EGAO sind Beispiele hierfür.
Die Einführung eines Tax Compliance Management Systems minimiert nicht nur die steuerlichen Risiken, sondern verbessert auch die betriebliche Organisation, erlaubt die verbindliche Zusage von Erleichterungen bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt, senkt den Personalaufwand und führt letztlich zu Haftungsminderungen bei den gesetzlichen Vertretern und handelnden Personen. Gern unterstütze ich Sie bei der Einführung Ihres Tax Compliance Management Systems.
Lehr- und Ausbildungstätigkeiten
Dirk Schneider ist regelmäßiger Dozent an der Technischen Universität Chemnitz (BWL I – Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung, Prof. Dr. Silke Hüsing).
Privat
begeistert sich der verheiratete Vater zweier Kinder für Reisen, Wandern und verschiedene sportliche Aktivitäten, wie Rennradfahren und Schwimmen.
Newsbeiträge von Dirk Schneider
Übergangsfrist für § 2b UStG um weitere zwei Jahre verlängert: Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz 2024
Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2024 wurde die Übergangsregelung für die verpflichtende Anwendung des § 2b UStG erneut um zwei Jahre verlängert. Der § 2b UStG wird somit erst zum 1. Januar 2027 wirksam.
06.12.2024
Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand – Können Subventionen Entgelt von dritter Seite sein?
Mit seinem Urteil Latvijas Informãcijas un komunikãcijas tehnologijas asociãcija (EuGH, Urteil vom 4. Juli 2024 – C-87/23) beseitigte der EuGH einige Unklarheiten, die er selbst mit den kontrovers diskutierten Entscheidungen Gmina O. (EuGH, Urteil vom 30. März 2023 – C-612/21) und Gmina L. (EuGH, Urteil vom 30. März 2023 – C-616/21) sowie Gemeente Borsele (EuGH, Urteil vom 12. Mai 2016 – C-520/14) hervorgerufen hatte.
13.11.2024
Keine Sozialversicherungspflicht eines niedergelassenen Arztes für Tätigkeit im Krankenhaus
Die Rechtsprechung und die Praxis der Deutschen Rentenversicherung haben dazu geführt, dass immer mehr niedergelassene Ärzte, die mit Krankenhäusern kooperieren, als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte eingestuft werden. Gleichwohl, zeigt die Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern vom 05.03.2024 (L 7 BA 77/22), dass sich eine Einzelfallprüfung lohnen kann.
17.10.2024
eureos goes to Prag: Unser Betriebsausflug 2024
Ende August trafen sich die Mitarbeitenden der eureos-Standorte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg und Erfurt in der tschechischen Hauptstadt Prag zu einem gemeinsamen Betriebsausflug. Neben Kultur und kulinarischen Highlights stand vor allem der Teamgeist im Mittelpunkt.
09.09.2024
eureos erhält Auszeichnung von FOCUS Money als Top Steuerberater 2024
Im bundesweiten Steuerberatertest des Magazins FOCUS Money wurde eureos erneut als eine der besten Steuerberatungsgesellschaften Deutschlands ausgezeichnet.
13.06.2024
Neuausrichtung beim Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen
Ein Vorsteuerabzug bei Kurgemeinden ist wieder möglich. Hierzu hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Entscheidungen geäußert.
25.04.2024
Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b UStG für Körperschaften des öffentlichen Rechts und Umsatzsteuerbefreiung für Bildungs- und Sportleistungen
Die Übergangsfrist für Körperschaften des öffentlichen Rechts soll ein weiteres Mal um zwei Jahre verlängert werden, sodass der § 2b UStG spätestens ab 1. Januar 2027 zur Anwendung kommt. Gleichzeitig soll die längst überfällige Umsetzung des Unionsrechts in nationales Recht im Bereich der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen erfolgen.
23.04.2024
eureos unternimmt kulturelle und kulinarische Reise in das Saale-Unstrut Gebiet
Unser diesjähriger Betriebsausflug führte die eureos-Mitarbeiter nach Sachsen-Anhalt.
28.08.2023
eureos erneut von FOCUS Money als „Platzhirsch“ ausgezeichnet
In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FOCUS Money wird eureos wieder als TOP Steuerberater 2023 für die „umfassende Beratung auf höchstem Niveau“ von Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen ausgezeichnet.
09.06.2023
Einführung IT-gestützter Tax Compliance Management Systeme: Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?
Viele Unternehmen und die öffentliche Hand werden um die Einführung von Tax Compliance Management Systemen nicht herumkommen. Dies wird mit Vorteilen für die Unternehmen verbunden sein, die Tax Compliance ernst nehmen und entsprechende Systeme einführen. Die bereits vorhandenen Regelungen im AEAO sowie der durch das DAC-7-Umsetzungsgesetz neu geschaffene § 38 EGAO sind Beispiele hierfür.
05.01.2023
BFH: Ein BgA bei Verpachtung mehrerer gleichartiger Objekte?
Die Verpachtung mehrerer gleichartiger gewerblicher Objekte (hier: Campingplätze) durch die Trägerkörperschaft kann nur dann zur Annahme eines einzigen Verpachtungs-BgA führen, wenn die Objekte eine „Einrichtung“ (funktionelle Einheit) i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG bilden. Ist das nicht der Fall, handelt es sich auch dann um mehrere selbstständige Verpachtungs-BgA, wenn die Pachtverträge bei der Trägerkörperschaft von derselben organisatorischen Untergliederung oder nach einheitlichen Maßgaben und Grundsätzen verwaltet und betreut werden (BFH, Urteil vom 13. April 2021 - I R 2/19; veröffentlicht am 26. August 2021).
07.10.2021
Umsatzsteuer, öffentliche Hand: Abgrenzung von echten und unechten Zuschüssen
Das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 24. November 2020 (4 K 32/18) entschieden, dass Zuschüsse, welche die Gemeinde für die Errichtung einer Anlegebrücke auf der Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG SH) erhält, – anders als die Zuschüsse, die sie vom Träger des ÖPNV (z. B. dem Landkreis oder der Nachbargemeinde) erhält – echte (nicht umsatzsteuerbare) Zuschüsse sind. Die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) wurde zugelassen und ist zwischenzeitlich unter dem Az. XI R 13/21 anhängig.
02.08.2021
Berater im Fokus – Dirk Schneider
eureos-Steuerberater Dirk Schneider ist auf die steuerrechtliche Beratung der öffentlichen Hand sowie von gemeinnützigen Körperschaften spezialisiert. Nach jahrelanger Tätigkeit u. a. als Leiter Steuern der Universität Dresden bringt der Hochschulexperte seine Expertise seit 2018 bei eureos am Standort Dresden ein.
16.07.2021
Neues zur Personalgestellung gemäß § 2b UStG
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat am 8. Februar 2021 eine Verfügung veröffentlicht, die die aktuelle Debatte zur Personalgestellung ab Anwendung des § 2b UStG noch verschärfen könnte. Das Landesamt verwies zudem auf ein „in Vorbereitung befindliches BMF-Einführungsschreiben“ zur Kostenteilungsgemeinschaft nach § 4 Nr. 29 UStG.
02.03.2021
FG Düsseldorf: Fiktive Nullbescheinigung bei nicht ausgestellter Steuerbescheinigung eines BgA
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hatte sich mit Urteil vom 23. Juni 2020 (Az.: 6 K 2049/17 KE) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob für eine verdeckte Gewinnausschüttung eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG als verwendet gelten, obwohl keine Steuerbescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG ausgestellt wurde.
28.09.2020
Antrag auf verbindliche Auskunft im Zusammenhang mit § 2b UStG ist nun möglich
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 3. April 2020 nunmehr mitgeteilt, dass bei unklaren Rechtsfolgen der Anwendung von § 2b UStG Anträge auf verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO gestellt werden können.
12.05.2020
Akteneinsicht und gegebenenfalls kostenlose Übersendung der Steuerakte des Finanzamtes aufgrund DSGVO?
Das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil v. 28. Januar 2020 - 12 K 213/19) äußert sich zum Auskunftsrecht in Steuersachen auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Im Bereich des Steuerrechts erstrecke sich der sachliche Anwendungsbereich nur auf die im Unionsrecht harmonisierten Steuern, wie die Umsatzsteuer, und nicht auf rein national reglementierte Steuern, wie beispielsweise die Einkommensteuer. Das Urteil steht im Widerspruch zum Beschluss des FG Saarland vom 3. April 2019 (2 K 1002/16, EFG 2019, 1217). Die Revision wurde zugelassen.
24.04.2020
Umsatzsteuer – Umfang einer unternehmerischen Betätigung einer Gemeinde (FG)
Das FG Baden-Württemberg hat sich im Urteil vom 18. Oktober 2018 (Az. 1 K 1458/18) mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit eine Gemeinde Unternehmerin mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist, wenn sie Leistungen an ihre Kurgäste ausführt.
17.12.2018
Veranstaltungen mit Dirk Schneider
Praxis-Workshop: Hochschulbesteuerung
Praxisnaher Workshop zu aktuellen Themen der Hochschulbesteuerung mit Erfahrungsaustausch & Vernetzungsmöglichkeit
eureos-Workshop: Quellensteuer im Hochschulkontext
Praxisnaher Workshop zur Quellensteuer nach §§ 49, 50a EStG
IT-gestützte Einführung eines Tax Compliance Management Systems für Hochschulen und Kommunen
Praktische Umsetzung mittels 7-Punkte-Projektplan und IT-gestützter Organisation
eureos Online-Seminar: Gute Aussichten? Steuertipps zum Jahreswechsel für die öffentliche Hand und gemeinnützige Körperschaften
Überblick und aktueller Handlungsbedarf
eureos Online-Seminar: Gemeinsame Berufungen
Berufungsmodelle zur Vernetzung der universitären und außeruniversitären Forschung aus dem Blickwinkel des § 2b UStG