§ 2b UStG-Online-Check

Neue Regelungen bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Analysieren und bewerten Sie Ihre Einnahmen selbst

Herzlich willkommen zum § 2b UStG-Online-Check, mit dem Sie schnell und einfach die Einnahmen Ihres Hauses auf die Neuregelung und dessen Anwendung überprüfen können.

Ab dem 1. Januar 2023 gilt § 2b UStG bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ausnahmslos. Nutzen Sie den Übergangszeitraum, um Ihre Prozesse auf die neue Vorschrift anzupassen. Vermeiden Sie unnötige Umsatzsteuerzahlungen oder hohe Steuerberatergebühren.

Jetzt aktiv werden – Online-Steuercheck durchführen

Unser § 2b UStG-Online-Check hilft Ihnen in nur wenigen Minuten bei der Bewertung der steuerlichen Situation Ihres Hauses.

Die Nutzung ist für Sie kostenfrei. Selbstverständlich werden Ihre eingegebenen Daten ausschließlich intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Hier finden Sie die Nutzungsbedingungen sowie die Hinweise zum Datenschutz.

Aktuelle Schreiben der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung, u.a. das Bundesministerium für Finanzen (BMF), veröffentlicht regelmäßig Hinweise zur Anwendung des § 2b UStG. Die veröffentlichten Schreiben haben wir hier für Sie zusammengefasst und verlinkt:

Übersicht Schreiben der Finanzverwaltung

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Sie möchten mehr über den § 2b UStG-Check erfahren oder haben weiterführende Fragen? Gern sind wir persönlich für Sie da.

Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Leistungsbeziehungen Ihres Hauses auf § 2b UStG, bei der Optimierung des Vorsteuerabzugs und der Verbesserung der steuerlichen Prozesse. Sprechen Sie uns einfach an!